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Aus dem Bernauer Gemeinderat

Laue Sommernächte im Strandbad Bernau-Felden? Das hat der Gemeinderat entschieden

Die Gemeinde hat für das Strandbad ein Sicherheitskonzept und jetzt eine Satzung erstellt.
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Die Gemeinde hat für das Strandbad ein Sicherheitskonzept und jetzt eine Satzung erstellt.

Der Gemeinderat hat die Satzung für das Freizeitgelände mit Badeplätzen und Kinderspielplatz im Chiemseepark Bernau-Felden beschlossen. Dabei ging es auch um eine mögliche nächtliche Schließung.

Bernau – Mit einem einstimmigen Beschluss erließ der Bernauer Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung die Regeln, also die Satzung, die für das Freizeitgelände mit Badeplätzen und Kinderspielplatz im Chiemseepark Bernau-Felden gelten. Eine Passage wurde allerdings herausgestrichen.

Thomas Deinzer (SPD) wehrte sich gegen einen Unterpunkt, den er der „Verbotskultur“ zuordnete und gegen die er sich wehre. Es ging darum, dass die Benutzung des Freizeitgeländes nach 22 Uhr unzulässig sei. Er verlangte zumindest eine Verschiebung auf 24 Uhr. Fraktionskollegin Katrin Hofherr frage, ob die Einschränkung gemacht werden müsse.

Bürgermeisterin Irene Biebl-Daiber (CSU) begründete, dass eine solche Verordnung für die Polizei gebraucht werde, wenn Gäste zu später Stunde durch ihr Verhalten auffallen und Beamte einschreiten müssen. Dafür, so entgegnete Deinzer, sei keine Festlegung in der Satzung notwendig. Die Bürgermeisterin ließ den Gemeinderat abstimmen, ob die zeitliche Einschränkung in der Satzung bleiben soll. Dies lehnte das Gremium mit 3:14 ab.

Eigentlich war die Sommer letzten Jahres schon beschlossene Satzung noch einmal auf die Tagesordnung gekommen, weil die Hunderegelungen herausgenommen wurden. So war ursprünglich von 1. Mai bis Ende September ein Hundeverbot und in der restlichen Zeit eine Anleinpflicht ausgesprochen worden.

„Regelungen für und mit dem Hund sind nur in Verbindung mit einer Hundeverordnung zulässig“, erklärte die Bürgermeisterin. Außerdem könnten die Hunde wegen des Weges zur Anlegestelle der Chiemseeschifffahrt nicht ausgesperrt werden.

Im Weiteren sind in der Satzung noch Regelungen im Freizeitgelände und im Strandbad vereinheitlicht worden. Die Satzung ist laut Biebl-Daiber vom Landratsamt Rosenheim geprüft worden. Der Gemeinderat hatte dazu auch keinen weiteren Diskussionsbedarf.

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