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Erforderliches Quorum wohl verfehlt

Landtag abberufen? Volksbegehren bleibt in der Region Rosenheim unter fünf Prozent

Unter die Räder gekommen: Das Volksbegehren „Landtag abberufen“ ist gescheitert. Foto: dpa
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Unter die Räder gekommen: Das Volksbegehren „Landtag abberufen“ ist in Bayern wohl gescheitert.

Die Chancen des Landtags, die aktuelle Legislaturperiode zu beenden, dürften gestiegen sein. Denn wenn man die Rosenheimer Zahlen für ganz Bayern zugrundelegt, hat das Volksbegehren „Landtag abberufen“ die erforderliche Zahl der Stimmen nicht erreicht. Auffällig sind die Zahlen in Rosenheim.

Rosenheim – Das Volksbegehren „Landtag abberufen“ scheint vor dem Scheitern zu stehen – jedenfalls, wenn man die Zahlen in der Region Rosenheim auf ganz Bayern hochrechnet.

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Im Landkreis haben von 195.924 Wahlberechtigten lediglich 8308 das von der Partei „Die Basis“ unterstützte Volksbegehren unterschrieben. Das entspricht 4,24 Prozent.

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Bayernweit müssten etwa 10,6 Prozent der Wahlberechtigten das Begehren unterstützen, um auf die erforderliche Zahl von einer Million Unterschriften zu kommen. Der Wert wurde offenbar in den meisten Gemeinden in der Region deutlich verfehlt. In Bad Aibling unterschrieben 536, das sind 3,83 Prozent von 13.980 Wahlberechtigten, in Kolbermoor waren es 542, das sind 4,06 Prozent von 13.347 Wahlberechtigten.

Auffälliger Wert in Rosenheim

Noch niedriger war der Anteil in der kreisfreien Stadt Rosenheim, wo sich 1224 Stimmberechtigte oder 3 Prozent eintrugen. In Bruckmühl, Wohnort des deutschlandweit erfolgreichsten „Basis“-Kandidaten Nino Kornhass, unterschrieben 558 Menschen, „rund 5 Prozent“, wie es aus dem Rathaus hieß.

Am wenigsten Unterschriften gab es in der Gemeinde Chiemsee: Auf der Fraueninsel trugen sich fünf Menschen ein. Macht 3,31 Prozent von 151 Stimmberechtigten.

Andere Volksbegehren waren viel erfolgreicher

Zum Vergleich: Beim Volksbegehren „Rettet die Bienen!“ haben 6841 Rosenheimer Stimmberechtigte unterschrieben, beim Volksbegehren „Studiengebühren“ waren es 4662. Beide Volksbegehren erreichten in Bayern die notwendige Anzahl an Unterschriften und fanden somit den Weg zur Abstimmung in den Landtag.

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