Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Coliforme Keime gefunden

Entwarnung beim Trinkwasser: Chlorung in Teilen von Prutting aufgehoben

Trinkwasser (Symbolfoto)
+
Es gilt keine Trinkwasser-Abkochverfügung mehr. (Symbolbild)

Prutting – Das Landratsamt hatte am 25. Oktober für Teile der Gemeinde eine Abkochverfügung erlassen. Grund dafür waren sogenannte „Coliforme Keime.“ Nun gibt es weitere Entwarnung:

Update, 27. November – Chlorung in Teilen von Prutting aufgehoben

Das Trinkwasser im Versorgungsgebiet des Gemeinnützigen Vereins für Wasserversorgung e.V. mit Sitz in Obernburg wird nicht mehr weiter gechlort. Das Abkochgebot war bereits vor gut zwei Wochen (am 10. November 2023) aufgehoben worden, die Chlorung wurde aber zur Sicherheit noch fortgesetzt. Das Trinkwasser konnte seitdem trotz leichter Geruchs- und Geschmacksveränderungen uneingeschränkt genutzt. Betroffen waren der Pruttinger Westen mit den Ortsteilen Haidbichl, Obernburg, Niedernburg, Dobl und Moosen. 

Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim

Update, 10. November – LRA hebt Abkochverfügung auf

Das Trinkwasser im Versorgungsgebiet des Gemeinnützigen Vereins für Wasserversorgung e.V. mit Sitz in Obernburg wird zwar weiter gechlort - das Abkochen des Leitungswassers ist jedoch nicht mehr nötig. Grund: Die notwendige Chlorkonzentration im Leitungswasser wurde inzwischen erreicht. Es kann zu leichten Geruchs- und Geschmacksveränderungen kommen. Gesundheitliche Bedenken bestehen nicht, das Trinkwasser kann uneingeschränkt genutzt werden. 

Bei einer routinemäßigen Trinkwasseruntersuchung waren „Coliforme Keime“ festgestellt worden. Für die betroffenen Haushalte im Versorgungsgebiet des Gemeinnützigen Vereins für Wasserversorgung e.V. wurde deshalb ein Abkochgebot ausgesprochen. Dieses konnte am 10. November 2023 wieder aufgehoben werden, da die erforderliche Konzentration von mindestens 0,1 Milligramm Chlor pro Liter Wasser im betroffenen Leitungsnetz nachgewiesen worden ist. Die Chlorung wird zur Sicherheit noch fortgesetzt. Das Gesundheitsamt Rosenheim informiert, sobald das Trinkwasser nicht mehr desinfiziert wird.

Betroffen ist der Pruttinger Westen mit den Ortsteilen Haidbichl, Obernburg, Niedernburg, Dobl und Moosen.

Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim

Erstmeldung – Abkochverfügung für Teile Pruttings

In Teilbereichen der Wasserversorgung der Gemeinde Prutting wurden bei einer routinemäßigen Beprobung „Coliforme Keime“ nachgewiesen. Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt Rosenheim muss daher ab sofort vorsorglich das Trinkwasser in Teilen von Prutting abgekocht werden. Dies betrifft lediglich das Versorgungsgebiet des Gemeinnützigen Vereins für Wasserversorgung e.V. mit Sitz in Obernburg, nämlich den Pruttinger Westen mit den Ortsteilen Haidbichl, Obernburg, Niedernburg, Dobl und Moosen. 

In der Gesamtbeurteilung der Lage hat das Staatliche Gesundheitsamt Rosenheim zum Schutz der Bevölkerung eine Chlorung angeordnet. Bis diese wirksam ist, muss im Versorgungsgebiet des Vereins für Wasserversorgung e.V. das Trinkwasser wie folgt abgekocht werden: Das Wasser sollte für folgende Zwecke einmal sprudelnd aufgekocht werden (~ 100 °C) und eine nachfolgende Abkühlzeit von circa zehn Minuten ist einzuhalten, um Keime effektiv abzutöten:

  • zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken
  • zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, alte oder kranke Personen
  • zum Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
  • zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden, es sei denn es werden Geschirrspülmaschinen verwendet
  • für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
  • zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken    

Handelsübliche Wasserkocher sind dazu gut geeignet. Die Chlorung ist bis auf Weiteres aufrechtzuerhalten. Eine Ursache für die Verkeimung ist derzeit nicht bekannt.

Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim

Kommentare