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Stadtrat

Kolbermoor erhöht die Friedhofsgebühren

Nicht mehr zu umgehen war für die Stadt eine Anpassung der Friedhofsgebühren. Seit 2016 waren diese unverändert geblieben. Foto: Thomae
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Nicht mehr zu umgehen war für die Stadt eine Anpassung der Friedhofsgebühren. Seit 2016 waren diese unverändert geblieben.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung geschlossen dafür gestimmt, die Friedhofs- und Bestattungssatzung anzupassen. Was die Grabnutzung in Zukunft kostet, lesen Sie hier.

Kolbermoor – Unumgänglich wurde für die Stadt Kolbermoor war jetzt eine Anpassung der Friedhofsgebühren. Im letzten Haushaltsjahr erreichte das Defizit eine Höhe von 175 000 Euro. Die Stadt ist aber nach dem Haushaltsgrundgesetz der Wirtschaftlichkeit dazu verpflichtet, auch bei ihren Friedhöfen annähernd kostendeckend zu arbeiten. Die letzte Kostenkalkulation aus dem Jahr 2016 musste also überarbeitet werden.

Friedhofs- und Bestattungssatzung angepasst

Die Stadt nahm dies zum Anlass, um auch die Friedhofs- und Bestattungssatzung anzupassen, denn die Begräbniskultur ist im Wandel. Auf der jüngsten Stadtratssitzung wurde die entsprechende Gebührenanpassung wie auch der Neuerlass der Friedhofssatzung vorgestellt und einstimmig angenommen.

Areal wird umgestaltet

Die neue Satzung trägt dabei der Tatsache Rechnung, dass immer weniger klassische Erdgrabstellen benötigt werden. Viele Angehörige haben nicht die Zeit für die Pflege, die ein solches Erdgrab benötigt, wohnen zum Teil ja selbst gar nicht mehr in Kolbermoor. Nachgefragt werden deshalb immer häufiger Urnengrabstellen, angelegt in einer Umgebung, die würdevoll und angemessen ist, ohne eigene Pflege vorauszusetzen.

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Diesem Wandel trägt vor allem die weitere Gestaltung des Friedhofs am Rothbachl Rechnung: Die Urnengrabstellen finden sich dort um Bäume oder innerhalb eines neuzuschaffenden Rosengartens. Die einzelnen Grabstellen sind dabei individuell zu erkennen, die Pflege des Grabbereichs übernimmt jedoch die Stadt.

Friedhöfe sind mehr als Ruhestätten

Um die Begräbniskosten dennoch im Rahmen zu halten, werden nur die Bestattungskosten eins zu eins an die Angehörigen weiterzugeben. Eine Subventionierung der Begräbnisse aus öffentlichen Steuermitteln wäre, wie Bürgermeister Peter Kloo erläuterte, nicht statthaft. Mehr Spielraum habe man aber bei der Kalkulation der Grabnützungsgebühren gehabt: Friedhöfe sind mehr als nur Ruhestätten für die Verstorbenen, sie sind im Idealfall auch für die Lebenden grüne Oasen in der Stadt. Dies trifft im Besonderen für den Friedhof am Rothbachl zu, dessen parkähnliche Anmutung durch die Ausgestaltung noch weiter verstärkt werden soll. Aus dieser „Aufenthaltsfunktion“ für alle Einwohner ergibt sich der Spielraum bei der Kostenberechnung.

Grabtourismus vermeiden

Der Beschluss von Gebührenordnung und Satzung fiel ohne besondere Diskussion. Nachfragen gab es vor allem hinsichtlich der Voraussetzungen für eine Grabnutzung. Hier ist in der neuen Satzung vorgesehen, dass die Grabstellen Kolbermoorer Einwohnern vorbehalten bleiben sollten.

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Bürgermeister Peter Kloo erläuterte, dass es hierbei vor allem darum gehe, „Grabtourismus“ in größerem Stil zu vermeiden, ansonsten werde diese Regel mit Augenmaß angewendet werden. Für Kolbermoorer seien die Friedhöfe natürlich immer offen, auch wenn sie ihre letzten Lebensjahre etwa in einem Seniorenheim außerhalb verbracht hätten. Auch wenn Kolbermoorer etwa ihre Eltern, die selbst nicht in Kolbermoor gewohnt hätten, hier begraben wollten, um das Grab in der Nähe zu haben, werde man sich nicht verschließen.

Grabnutzungsgebühr pro Grabstätte und Jahr

Neue Grabnutzungsgebühren pro Grabstätte und Jahr (in Klammern: bisherige Gebühren, soweit vergleichbar):Auf dem Städtischen Friedhof an der Von-Bippen-Straße: Einzelgrab: 68 (bisher: 50) Euro; Doppelgrab: 136 Euro, Kindergrab: 36 (bisher: 17) Euro, Urnenerdgrab (groß): 80 Euro, Urnenerdgrab (klein): 57 Euro, Urnennische und Urnenwand: 62 (bisher: 60) Euro, pflegefreies Urnengemeinschaftsgrab: 128 Euro.Auf dem Städtischen Friedhof „Am Rothbachl“: Einzelgrab: 77 (bisher 43) Euro, Doppelgrab: 135 (bisher: 70) Euro, Kindergrab: 36 (bisher: 17) Euro, Urnenerdgrab: 57 (bisher: 43) Euro, Urnennische: 62 (bisher: 60) Euro, Baum- und Rosengrabstätten: 126 Euro, anonymes Urnenerdgrab: 24 Euro.

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