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Am Grenzübergang bei Kiefersfelden

Mutmaßlicher Schleuser fliegt bei Kontrolle auf A93 auf – zwei Männer in Haft

Ein mutmaßlicher Schleuser ist am Samstag (9. März) bei Grenzkontrollen an der A93 bei Kiefersfelden aufgeflogen. Während er nach der polizeilichen Erfassung wieder auf freien Fuß gesetzt werden konnte, mussten zwei seiner Begleiter in Haft.

Kiefersfelden – Bei den Grenzkontrollen auf der Inntalautobahn Höhe Kiefersfelden bewiesen die Beamten der Bundespolizei am Wochenende einmal mehr den richtigen Riecher. Als die Einsatzkräfte ein mit fünf Personen besetztes Auto stoppten, beendeten sie gleichzeitig eine mutmaßliche Schleusung.

Mutmaßlichen Schleuser erwartet Strafverfahren

Von den fünf Insassen des Wagens konnte sich Angaben eines Polizeisprechers zufolge lediglich der Fahrer, der in Thüringen gemeldet ist, ordnungsgemäß ausweisen. Der 30-Jährige gebürtige Palästinenser verfügte demnach über eine deutsche Aufenthaltserlaubnis. Bei seinen vier Mitfahrern stellte sich die Lage allerdings etwas anders dar – sie waren nicht in der Lage, den Beamten bei der Kontrolle die erforderlichen Einreisepapiere auszuhändigen. Laut Bundespolizei handle es sich bei ihnen um eine 18-jährige Frau aus der Türkei, einen 25-Jährigen aus Syrien, einen 23-jährigen Mann aus Tunesien und einen 29-Jährigen aus Marokko.

Im Handschuhfach fanden die Einsatzkräfte außerdem 1000 Euro und in der Geldbörse des Fahrers weitere rund 1000 Euro. Ob es sich bei diesem Geld um einen möglichen Schleuserlohn handelt, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Der 30-Jährige muss mit einem Strafverfahren wegen Einschleusens von Ausländern rechnen. Er konnte nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen seine Heimreise antreten, allerdings ohne seine Begleiter.

Zwei Männer in Zurückweisungshaft

Die Türkin und der Syrer suchten vor dem Hintergrund ihrer Schutzbegehren eine Aufnahmestelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge auf. Der Tunesier und der Marokkaner wurden hingegen der Anordnung des Rosenheimer Amtsgerichts entsprechend in Zurückweisungshaft genommen.

Wie sich herausgestellt hatte, waren ihre Asylverfahren in der Vergangenheit bereits eingestellt und der jeweilige Asylantrag als unzulässig abgelehnt worden. Die Nordafrikaner wurden von der Bundespolizei nach Hof in eine Hafteinrichtung gebracht, wo sie auf ihre Rückführung unmittelbar nach Tunesien beziehungsweise Marokko warten.

aic/Bundespolizeiinspektion Rosenheim

Rubriklistenbild: © Bundespolizeiinspektion Rosenheim

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