Gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe
Katholisches Jugendsozialwerk: Thomas Bacher über Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen
Für gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen ist sehr wichtig. Dafür setzt sich das Katholisches Jugendsozialwerk ein. Ein Fachkommentar von Thomas Bacher.
Inklusion bedeutet: Jeder Mensch kann gleichberechtigt und selbstbestimmt am Leben in der Gesellschaft teilhaben – unabhängig von Alter oder Herkunft, von eventuellen Beeinträchtigungen oder sonstigen individuellen Merkmalen.
Rosenheim - Was ganz selbstverständlich klingt, ist für Menschen mit Beeinträchtigung nicht so einfach. Alle, die zum Beispiel schon einmal auf einen Rollator angewiesen waren, wissen, wie anstrengend es sein kann, damit in einen Bus einzusteigen, wenn man allein ist. Mit etwas Unterstützung im Alltag, hier etwa durch hilfsbereite Mitfahrende im Bus, können Hindernisse aber überwunden werden. Dann nimmt ein Helfer den Rollator und hebt ihn hinein, während sich der Nutzer, die Nutzerin am Griff festhält und selbst gut im Inneren ankommt. Noch besser wäre es freilich, wenn es Einstiegshilfen im Bus gäbe, damit gar keine Hilfe nötig wäre.
Inklusion bedeutet auch, festgefügte Vorstellungen zu hinterfragen
Eine solche Vorstellung lautet womöglich: Menschen mit Beeinträchtigung müssen in einem „Heim“ leben. Das ist keinesfalls so. Allein bei meinem Träger werden 77 Klienten mit Beeinträchtigungen in der Stadt und im südlichen Landkreis Rosenheim in der eigenen Wohnung ambulant unterstützt, die noch nie eine stationäre Einrichtung von innen gesehen haben. Dazu kommen die zahlreichen KlientInnen verschiedener anderer Träger in der Region“, erklärt Thomas Bacher.
Inklusive Angebote
Es gibt in Stadt und Landkreis Rosenheim verschiedene Angebote, die Menschen mit Beeinträchtigung dabei unterstützen, in dem Wohnumfeld zu leben, wo sie sich wohlfühlen. Und dabei handelt es sich eben nicht um ein „Heim“. Ambulant betreutes Einzelwohnen ermöglicht es zum Beispiel alleinlebenden Menschen mit einer Beeinträchtigung, dass sie in ihrer Wohnung bleiben und selbstbestimmt leben können.
Ambulant begleitetes Wohnen unterstützt auch Wohngemeinschaften verschiedener Menschen mit Beeinträchtigungen. Diese KlientInnen benötigen vorübergehend, für einen längeren Zeitraum oder auf Dauer Unterstützung, um ein möglichst selbstständiges Leben führen zu können.
Bei beiden Arten der Unterstützung sind die KlientInnen Mieter beziehungsweise Eigentümer der eigenen Wohnung. Benötigte Unterstützung wird „zugebucht“.
In betreuten Wohngruppen leben ebenfalls Menschen mit Hilfebedarf. Dort sind zu bestimmten Kernzeiten Fachleute vor Ort, um sie im Alltag zu unterstützen. Daneben gibt es betreuungsfreie Randzeiten, in denen sich die Wohngruppe „autark“ organisiert, Unterstützung aber über eine Rufbereitschaft erreichbar ist. Diese Wohngruppen sind in normalen Wohnhäusern und Wohnungen mitten in den Kommunen verortet und nutzen die Angebote und Möglichkeiten des jeweiligen sozialen Nahraums.
Stationäres Wohnen
Und schließlich gibt es Wohnheime, in denen Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Beeinträchtigung leben. Hier ist rund um die Uhr sichergestellt, dass unterstützendes und pflegerisches Fachpersonal greifbar ist. Wohnheime heute sind in Gruppenstrukturen organisiert und greifen die individuellen Interessen der BewohnerInnen auf.
„In einem der Wohnheime meines Trägers gibt es etwa eine Cafeteria, einen Mehrzweckraum für diverse Veranstaltungen sowie einen Gymnastik- und Fitnessraum. Im Außenbereich gibt es Tischtennisplatten und einen Grillbereich. Im anderen Wohnheim stehen unter anderem ein Gymnastikraum, ein Wasserbettraum und ein „Snoezelenraum“ zur Verfügung. Dort kann man liegen, leisen Klängen und Melodien zuhören sowie sanfte Lichteffekte betrachten. Viele unserer Wohnheim-BewohnerInnen arbeiten in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Andere, die bereits in Rente sind, oder die nicht mehr arbeiten können, nehmen an den strukturierenden Maßnahmen der Tagesbetreuung teil. Für soziale Träger ist es eine der aktuellen Kernaufgaben, auch im traditionellen Heimbereich Inklusion weitgehend umzusetzen“, so der Gesamtleiter aus Rosenheim.
Selbstständigkeit ermöglichen
Inklusion bedeutet auch, dass Angehörige von Menschen mit Beeinträchtigung umdenken und ein Stück weit loslassen dürfen. „Ich kenne viele Eltern von jungen Menschen mit einer Beeinträchtigung, die sich nicht vorstellen können, ihr Kind jemals ‚in andere Hände‘ zu geben. Zweifellos meinen es die Eltern gut, aber das „Kind“ ist oft schon 30, 40 Jahre alt und würde vielleicht gerne woanders und mit mehr Gleichaltrigen leben. Wenn die Eltern dann später aufgrund der eigenen körperlichen Verfassung nicht mehr in der Lage sind, sich um ihr erwachsenes Kind zu kümmern, muss dann schnell eine Lösung gefunden werden, die vielleicht nicht die beste ist. Deshalb möchte ich die Angehörigen von Menschen mit Beeinträchtigung dazu ermutigen, umzudenken und sich rechtzeitig inklusive Wohnformen ins Auge zu fassen‘‚, ergänzt Bacher. Inklusion heißt, dass die Gesellschaft als Ganzes offen ist.
Menschen mit Beeinträchtigung brauchen unter anderem Wohnraum und Arbeitsplätze, um selbstbestimmt am Leben teilhaben zu können. „Wenn wir die Inklusion konsequent im Blick haben, dann ist es nichts Außergewöhnliches mehr, dass der Büronachbar womöglich im Rolli sitzt oder daheim drei Häuser weiter eine ambulant betreute WG wohnt“, fügt Thomas Bacher abschließend hinzu.
Im Dienst für den Menschen: Katholisches Jugendsozialwerk fördert Eigenständigkeit
„WEIL SOZIALES WIRKT“ Nach diesem Motto arbeitet das Katholische Jugendsozialwerk (KJSW) seit 1885 und stellt sein Handeln seither in den Dienst von Menschen, die besonders hilfsbedürftig sind. In Stadt und Landkreis Rosenheim konzentrieren sich diese Hilfestellungen auf Personen mit einer geistigen Behinderung. Der Fokus liegt auf eigenständigem Wohnen. Das Emmy-Schuster-Haus und das Wohnheim im Salzburger Weg bilden seit über 50 Jahren den Grundstein für das Engagement der Rosenheimer. Das Betreuungsspektrum ist seither immer weitergewachsen. Mit großem Engagement sorgen die Mitarbeiter dafür, dass viele beeinträchtigte Menschen in der Region ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können.
Der Gedanke der aktiven Nächstenliebe bestimmt unser Handeln.
Wie kann Wohnen im KJSW aussehen?
Fast 250 Wohnplätze stehen im Angebot des KJSW zur Verfügung. Sie lassen sich grob in folgende Bereiche einteilen: Ambulant begleitetes Wohnen und betreutes Einzelwohnen - fast ein Drittel aller Bewohner werden so in deren eigenen vier Wänden unterstützt. Wohnheime und betreute Wohngemeinschaften in der Stadt und im Landkreis ergänzen das Leistungsspektrum. Je Wohngruppe leben zwischen drei und elf Personen unter einem Dach. Die Gemeinschaften sind in Wohnhäusern und Wohnungen.
Die Gemeinschaften sind in angemieteten Wohnhäusern und mitten in den Kommunen zu Hause, so kann der soziale Nahraum aktiv genutzt werden. In den derzeit zehn betreuten Wohngruppen stehen etwa 80 Wohnplätze zur Verfügung. Im September dieses Jahres startete eine weitere Form des Wohnens: Im Projekt WINKL leben Menschen mit einer Beeinträchtigung zusammen mit Studierenden der TH Rosenheim in einer inklusiven Wohngemeinschaft.
Wie funktioniert das ganz praktisch?
Bewohner mit einer Beeinträchtigung erfahren eine Zeit der Einübung und entwickeln daraus nötige Eigenkompetenzen. Das Ziel ist, die betreuungsfreien Zeiten auszudehnen, in denen sich die Wohngruppe autark organisieren kann. Betreuerische Unterstützung kann, neben den vereinbarten Hauptbetreuungszeiten, über eine Rufbereitschaft erfolgen.
Kontakt
Thomas Bacher
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Tel.: 0 80 31 / 35 64 5 - 201
Fax: 0 80 31 / 35 64 5 - 202
Mail: thomas.bacher@kjsw.de



