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Landratsamt Rosenheim

Ist der Heuberg gerettet? Steinbruch-Erweiterung wird abgelehnt

Steinbruch am Heuberg Steinbruch am Heuberg
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Der Steinbruch am Heuberg.

Das Landratsamt Rosenheim will die umstrittene Steinbruch-Erweiterung am Heuberg doch ablehnen. Wie es zum Umdenken gekommen ist.

Nußdorf – Kehrtwende in Sachen Heuberg-Steinbruch. Das Landratsamt wird den Antrag des Rohrdorfer Zementwerks, den bestehenden Steinbruch zu erweitern, ablehnen. Wie die Behörde Ulrich Kottmann, dem Sprecher Aktionsbündnis „Rettet den Heuberg“ mitteilte, werde derzeit eine Ablehnungsanhörung vorbereitet. Dadurch habe der Antragsteller Gelegenheit, sich zu der geplanten Ablehnung zu äußern und sich zu entscheiden, ob ein rechtsmittelfähiger Ablehnungsbescheid gewünscht sei oder ob der Antrag zurückgezogen werde.

Lange hatte es so ausgesehen, als ob dem Zementwerk in weiteren Bereichen der Abbau von Gestein erlaubt würde. Doch dann hatte das bayerische Umweltministerium „erhebliche Zweifel an der Ausgleichbarkeit der gesetzlich geschützten Biotope“. Daraufhin hat das Landratsamt die bereits geplanten Erörterungstermine für die Erweiterung abgesagt. 

Angefangen hatte alles mit einem Gutachten, das ergründen sollte, ob die gesetzlich geschützten Felsbiotope am Heuberg in einem Zeitraum von 25 Jahren ausgeglichen werden können. Das Ergebnis des Gutachtens dafür fiel positiv aus. Das Landratsamt Rosenheim wandte sich mit dieser Aussage an das StMUV, welches wiederum einen Prüfauftrag an das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) erteilt hatte. Beide Behörden gaben nun ihre Einschätzung in Sachen Renaturierung ab.

Das sagt das Staatsministerium für Umwelt dazu

Das StMUV vertritt die Auffassung, dass bei einer gesamtheitlichen Betrachtung der Felsbiotope ein deutlich qualitativer Unterschied zwischen der Lebensgemeinschaft einer natürlichen Felswand und der Lebensgemeinschaft einer vor 25 Jahren renaturierten Felswand erkennbar werden würde. Außerdem äußerte das LfU erhebliche fachliche Zweifel an einer Ausgleichbarkeit der Beseitigung von vorhandenen, gesetzlich geschützten Felswänden im Steinbruch Heuberg und begründet dies mit der sehr langsamen Entwicklung der betroffenen Vegetationstypen, die voraussichtlich mehr als 25 Jahre erfordere.

Ebenso bedenklich sei nach Ansicht des StMUV, dass die für die Renaturierung vorgesehene Felswand zumindest teilweise im Wirkbereich des Abbaubetriebs liege. Unter diesem Einfluss, insbesondere unter der Staub- und Lärmimmissionen, sei eine Entwicklung naturnaher Lebensgemeinschaften zusätzlich erschwert und werde zu einer noch längeren Entwicklungsphase führen.

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