Stadtrat passt Beitrags- und Gebührensatzung an
Abwasser-Gebühren steigen ab Januar: Diese Kosten kommen auf die Kolbermoorer zu
Ab Januar müssen die Kolbermoorer tiefer in die Tasche greifen. Nicht nur für Strom, Gas und Benzin, sondern dann auch noch fürs Abwasser. Der Stadtrat hat eine Gebührenerhöhung um bis zu 50 Prozent beschlossen. Warum ausgerechnet jetzt?
Kolbermoor – Die Benutzungsgebühren für die öffentlichen Entwässerungseinrichtungen steigen. Ab dem 1. Januar bezahlen die Kolbermoorer bis zu 50 Prozent höhere Gebühren. So werden für den Kubikmeter Schmutzwasser künftig 66 Cent mehr fällig – statt der bisherigen 1,29 Euro nun 1,95 Euro. Die Gebühren für die Einleitung des Niederschlagswassers steigen um 27 Cent von bisher 0,54 Euro auf 0,81 Euro pro Kubikmeter.
Auch Anschluss ans Abwassernetz wird teurer
Die Herstellungsbeiträge für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung erhöhen sich ebenfalls. Sie betragen für den Anschluss von Grundstücksflächen künftig 4,72 Euro pro Quadratmeter. Das entspricht einer Steigerung um 79 Cent im Vergleich zum bisherigen Beitrag von 3,93 Euro pro Quadratmeter. Für Entwässerungseinrichtungen von Geschossflächen werden künftig 10,35 Euro pro Quadratmeter fällig. Bisher waren es 9,91 Euro. Der Anstieg beträgt hier 44 Cent.
Der Stadtrat beschloss mit 19:2 Stimmen, die „Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerung der Stadt Kolbermoor“ entsprechend der neuen Gebühren zu ändern. Trotzdem war die Diskussion geprägt von der Frage, ob diese Erhöhung ausgerechnet jetzt sein müsse. Bürgermeister Peter Kloo (SPD) machte klar, dass die Stadt dem Kommunalabgabengesetz unterliege, zu einer soliden Haushaltsführung verpflichtet sei und keine populistischen Entscheidungen treffen dürfe.
Alle vier Jahre müssten die Benutzungsgebühren neu kalkuliert werden. Die Periode 2019 bis 2022 sei abgelaufen, daher musste eine neue Berechnung erfolgen. Die Betriebsabrechnungen ergaben auch, dass die bisherige Unterkalkulation zu einem Defizit von 500.740 Euro geführt habe. Dieses müsse mit der neuen Kalkulation ausgeglichen werden.
Kloo machte auch darauf aufmerksam, dass die Stadt die Gebühren noch stärker erhöhen könnte, um Rücklagen für mögliche Investitionen ins Abwassernetz zu bilden. Da diese in den nächsten Jahren aber nicht geplant seien, verzichte die Stadt darauf, um den Gebührenzahler nicht zu stark zu belasten. Aber, so Kloo: „Zur Anpassung der Gebühren an die tatsächlich entstehenden Kosten sind wir rechtlich verpflichtet.“ Gleichzeitig machte er deutlich, dass die Gebühren in Kolbermoor im Vergleich zu anderen Kommunen am unteren Level seien.
Trotzdem könne man eine Gebührenerhöhung in einer Zeit, in der alles teurer werde, den Menschen schwer vermitteln, merkte Leonhard Seldbauer (CSU) an. Er fragte nach, ob es nicht möglich sei, die Erhöhung um ein Jahr zu verschieben. Der Bürgermeister erläuterte, dass eine Kommune von der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes auch im seriösen Umgang mit ihrem Kommunalvermögen kontrolliert werden. Zudem gehe es hier um Kosten, die angefallen seien und weiter anfallen werden. Kloo: „Es ist keine Lösung, einen Schuldenberg vor sich herzuschieben und in vier Jahren die Gebühren dadurch in einem noch viel stärkeren Maße als jetzt erhöhen zu müssen.“
Christian Demmel (AfD) bezeichnete die Gebührenerhöhung als „moralisch verwerflich“ und schlug vor, diese bis zum Ende des Krieges in der Ukraine und der dann zu erwartenden Normalisierung der Preise zu verschieben. Er forderte, eventuelle Ausnahmeregeln wegen des Ukrainekrieges juristisch zu prüfen. „Wir reden nicht über populistische Dinge, die wir gern machen würden, sondern über das Kommunalabgabengesetz“, bekräftige der Bürgermeister: „Da haben wir keinen Spielraum.“
Dagmar Levin-Feltz (SPD) rückte die Kosten ins rechte Licht, denn: „Es sind Kosten, die tatsächlich da sind, und die von den Bürgern verursacht werden.“ Deshalb müsse sie – wenn auch mit einer Träne im Auge – der Erhöhung zustimmen.
Für Gebühren gibt es eine Gegenleistung
„Wir sprechen hier von kalkulierten Kosten, für die der Bürger auch eine entsprechende Gegenleistung erhält“, erklärte Peter Kloo und betonte: „Eine nahhaltige, ökologische Stadtentwässerung ist gelebter Gewässer-, Klima- und Umweltschutz.“ Demmel fragte nach, warum der Stadtrat eine solche Erhöhung überhaupt beschließen müsse, wenn sie doch gesetzlich vorgeschrieben sei. Dies, so der Bürgermeister, sei in der Gemeindeordnung so vorgeschrieben, da es sich bei der Gebührensatzung um eine kommunale Satzung handle. Kerim Bacak (Parteifreie) ergänzte: „Wir sind als Stadträte verpflichtet, uns an die Gesetze zu halten. Etwas anderes ist es, wenn man eine private Firma hat. Da kann man Dinge verschenken. Wir dürfen das nicht.“