Naturschutz versus Hundehalter in Rimsting
Hunde verboten? Warum eine Leinenpflicht in der Region so schwer umzusetzen ist
Künftig wird es in Rimsting noch mehr „hundefreie“ Orte geben. Der Gemeinderat stimmte während seiner jüngsten Sitzung einer Neufassung der entsprechenden Hundesatzung. Probleme dürften vorprogrammiert sein.
Rimsting – Schon im April 2020 stand das Thema Anleinpflicht auf der Agenda des Rimstinger Gemeinderates. Damals ging es um frei laufende Hunde im Wald, welche auf der Ratzinger Höhe Wild aufschreckten, wie es seinerzeit hieß (wir berichteten). Damals machte der CSU-Gemeinderat Thomas Schuster – selbst Landwirt – auf das Thema aufmerksam.
Aufgescheuchte Tiere im Wald
Er monierte, dass während der damaligen Coronabeschränkungen der Erlebnisweg von Rimsting auf die Ratzinger Höhe „stark frequentiert sei“ – von Hundehaltern, welche ihre Vierbeiner allzu oft frei herumlaufen ließen, wie er berichtete.
Die Hunde würden mitunter die benachbarten Waldgebiete durchstreifen und das Wild aufscheuchen, warnte Schuster. Ein Eindruck, den ÜWG-Gemeinderat Dr. Fritz Hornschuh seinerzeit bestätigte. Schusters Bitte an den Bürgermeister lautete damals, im Gemeindeblatt auf das Anleinen von Hunden auf Waldwegen hinzuweisen.
Mitführen von Hunden untersagt
Doch ein solcher Hinweis kann in Bayern maximal als Appell gelten. Denn im Freistaat gilt für Hunde keine generelle Anleinpflicht. Eine Möglichkeit für Gemeinden, Hundehalter dennoch zu verpflichten, ihre Vierbeiner an die Leine zu nehmen, gibt der Freistaat den Kommunen in seinem Landesstraf- und Verordnungsgesetz. Hier sind jedoch ausdrücklich große beziehungsweise Kampfhunde erwähnt. Die Gemeinde Rimsting behilft sich mit der Bayerischen Gemeindeordnung, welche den Kommunen freie Hand gibt, den Zugang und die Nutzung öffentlicher Einrichtungen selbstständig zu regeln.
So hat Rimsting das Mitführen von Hunden in seinen Einrichtungen generell untersagt. Zu diesen gehören neben den Friedhöfen und der Grundschule nunmehr auch der neue Spielplatz am Gartenweg. Ebenso haben die Gemeinderäte mit der neuen Fassung der Satzung die Zeitspanne ausgeweitet, während der das Mitführen von Hunden auf der Rimstinger Strandanlage verboten ist. Dies gilt nunmehr in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September – angepasst an die Vogelbrutzeit.
Keine rechtskonforme Lösung gefunden
Ansonsten bleibt Rimsting wie auch anderen Kommunen nur der Appell an Hundebesitzer, ihre Tiere an die Leine zu nehmen. Denn auch der Rat der Simmsee-Gemeinde Riedering hat sich schon mehrfach mit der Frage beschäftigt, ob sich ein Leinenzwang für Hunde auf dem Gebiet der Kommune umsetzen ließe.
Es bleibt wohl bei Worten
Damals – im Frühjahr 2019 – stellte die Jagdgenossenschaft Söllhuben einen entsprechenden Antrag. Die Gemeinderäte beauftragten die Verwaltung seinerzeit damit, eine rechtskonforme Lösung zu finden. Auch hier musste die Verwaltung die Wünsche der Gemeinderäte aufgrund der Rechtslage bremsen.
Auch Riedering musste sich damals auf Appelle an Hundehalter beschränken, ihre Tiere anzuleinen.