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Landtagsabgeordnete klären auf

„Kooperationen sind auch künftig möglich“: Neue Hoffnung für die Herzchirurgie in Vogtareuth?

Eine OP (links). Die Landtagsabgeordneten Daniel Artmann (CSU, oben) und Josef Lausch (FW, unten).
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Gibt es Hoffnung für die Herzchirurgie an der Klinik in Vogtareuth? So bewerten die Landtagsabgeordneten Daniel Artmann (CSU, oben) und Josef Lausch (FW, unten) die Krankenhausreform und ihre Folgen für die Region.

Gute Nachrichten für das Fachzentrum für Herzchirurgie in Vogtareuth. In der Krankenhausreform ist der Bund jetzt auf die Länder zugegangen. Für eine flächendeckende Versorgung sollen Kooperationen von Kliniken auch in Zukunft möglich sein. Das sind die Hintergründe.

Landkreis Rosenheim/Vogtareuth – Die Krankenhausreform in ihrer Fassung vom Dezember 2024 bringt Fachkliniken in Gefahr. Sie macht beispielsweise eine „hauseigene“ Kardiologie zur Bedingung für eine Herzchirurgie. Das hätte Konsequenzen für das Fachzentrum für Herzchirurgie an der Schön Klinik in Vogtareuth: Ohne eigene Kardiologie würde es hier bald keine Herzchirurgie mehr geben. Und das hätte fatale Auswirkungen auf die Versorgung der Patienten in Südostoberbayern.

„Der Bund hat inzwischen einige große Mängel des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) korrigiert und einige zentrale Forderungen Bayerns umgesetzt“, informiert CSU-Landtagsabgeordneter Daniel Artmann. Er hat nach einer Anfrage des OVB beim Bayerischen Gesundheitsministerium genau nachgefragt.

Länder bekommen mehr Spielraum

Dort ist der Entwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium für ein Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG) am 5. August eingetroffen. Der muss zwar noch eingehend studiert werden, doch eine wesentliche Nachbesserung ist schon bekannt. „Die Länder können im eigenen Beurteilungsspielraum Kooperationen und Ausnahmen von den Leistungsgruppenvoraussetzungen zulassen, wenn sie dies für die Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung erforderlich halten“, erklärt Daniel Artmann.

Was sind „Leistungsgruppenvoraussetzungen“?

Die Voraussetzungen für Leistungsgruppen im Krankenhausbereich umfassen eine Kombination aus strukturellen, personellen und sachlichen Kriterien. „Mit Inkrafttreten des KHVVG inklusive der Anlage 1 am 11. Dezember 2024 wurden Qualitätskriterien für die Leistungsgruppen definiert und bekannt gemacht“, informiert der Medizinische Dienst Bayern.

Diese Qualitätskriterien wurden als bundeseinheitliche Richtlinie „Prüfungen zur Erfüllung von Qualitätskriterien der Leistungsgruppen und von OPS-Strukturmerkmalen nach § 275a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 SGB V (LOPS-RL)“ am 9. April 2025 vom Medizinischen Dienst Bund erlassen und am 13. Mai 2025 vom Bundesgesundheitsministerium genehmigt. Die LOPS-Richtlinie trat am 24. Mai 2025 in Kraft.

Die Zuweisung der Leistungsgruppen erfolgt durch die für die Krankenhausplanung zuständige Landesbehörde. Der Medizinische Dienst muss als „Prüfinstanz“ die vom Gesetzgeber vorgegebenen Qualitätskriterien für die einzelnen Leistungsgruppen auf Grundlage der Richtlinie überprüfen.

In dieser „Qualitätskriterientabelle“ wurde auch festgelegt, welche Leistungen in Kooperation erbracht werden können und welche am Standort vorgehalten werden müssen. Im Entwurf des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG), der am 5. August 2025 vorgelegt wurde, sind maßgebliche Änderungen zum KHVVG enthalten. Diese betreffen auch Kooperationen.

Damit wäre die Zusammenarbeit von Fachabteilungen unterschiedlicher Kliniken also auch in Zukunft weiter möglich. Und genau das könnte auch für die bewährte Kooperation des Fachzentrums für Herzchirurgie an der Schön Klinik in Vogtareuth mit kardiologischen Abteilungen umliegender Kliniken von Bedeutung sein.

Gravierende Fehler im Gesetz

„Das am 12. Dezember 2024 in Kraft getretene Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) weist gravierende Konstruktionsfehler auf“, macht Daniel Artmann klar. Und Josef Lausch, Landtagsabgeordneter der Freien Wähler, sagt: „Die Umsetzung auf Bundesebene geschah ohne ausreichende Einbindung der Länder und ohne Rücksicht auf die Bedürfnisse des ländlichen Raums.“ Wenn die Reform so umgesetzt worden wäre, wie im KHVVG vorgesehen, hätte „eine Ausdünnung der stationären Versorgung in ländlichen Regionen, auch im Landkreis Rosenheim gedroht“, betont Lausch und bekräftigt seine Forderung: „Die wohnortnahe Grund- und Notfallversorgung muss gesichert bleiben. Die Länder müssen ein stärkeres Mitspracherecht haben, um regionale Besonderheiten zu berücksichtigen.“

Krankenhausreform wird nachgebessert

Es sei von besonderer Bedeutung, dass sich die neue Bundesregierung im Koalitionsvertrag auf wichtige Nachbesserungen der Krankenhausreform verständigt habe, betont Daniel Artmann. Mit dem Referentenentwurf zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG) sei der Bund nun einen wichtigen Schritt auf die Länder zugegangen, auch wenn weiterer Nachbesserungsbedarf bestehe. „Wird das KHAG umgesetzt, ermöglicht es zumindest, die tatsächlichen Versorgungsrealitäten in den einzelnen Bundesländern besser abzubilden.“

Im Rahmen der Länderanhörung setze sich Bayern jetzt eingehend mit dem Entwurf auseinander, erklärt Artmann. In diesem Prozess stehe das Gesundheitsministerium mit den Krankenhausträgern in den Regionen in regelmäßigem Austausch und beobachte mögliche Auswirkungen.

Hochwertige Versorgung im Landkreis Rosenheim

„Im Landkreis Rosenheim ist mit zahlreiche Kliniken der Grund- und Regelversorgung sowie Fachkrankenhäusern eine hochwertige und flächendeckende Versorgung sichergestellt“, betont Daniel Artmann. „Doch die Lage ist angespannt“, so Josef Lausch. „Die Kliniken stehen unter massivem wirtschaftlichem Druck. Steigende Kosten, Fachkräftemangel und unklare politische Rahmenbedingungen machen den Betrieb zunehmend schwieriger.“

Die Krankenhausreform ist weiter in Arbeit. Ihre Auswirkungen auf einzelne Kliniken im Landkreisen Rosenheim sind noch nicht absehbar. „Prognosen zur künftigen Ausgestaltung der bayerischen Krankenhauslandschaft wären zum jetzigen Zeitpunkt höchst spekulativ“, betont Artmann. 

Medizinische Einrichtungen müssen erreichbar bleiben

Der CSU-Landtagsabgeordnete kann „die Sorgen der Beschäftigten der Vogtareuther Herzchirurgie sehr gut nachvollziehen“. Er versichert, „dass sich die bayerische Politik für die Sicherstellung einer flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Versorgung der Bevölkerung im Bereich der Herzchirurgie wie auch aller anderen medizinischen Fachdisziplinen einsetzt“. Entscheidend sei, dass „die medizinischen Leistungen für die Bevölkerung gut und verlässlich erreichbar bleiben, insbesondere auch im ländlichen Raum“.

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