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Zollbeamte staunten nicht schlecht

„Nicht alltägliche Ware“: Original-Batmobil von 1992 kommt nach Rosenheim

Das original 1992er Batmobil kann schon bald in der Rosenheimer Ausstellung „Heldinnen und Helden“ bewundert werden.
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Das original 1992er Batmobil kann schon bald in der Rosenheimer Ausstellung „Heldinnen und Helden“ bewundert werden.

Am 1. März wurde dem Zollamt Untermünkheim eine einzigartige Ware gemeldet: das originalgetreue Batmobil aus den Tim Burton Filmen von 1992. Schon bald wird das historische Gefährt im Rahmen der Ausstellung „Heldinnen und Helden“ im Rosenheimer Lokschuppen präsentiert.

Heilbronn/Rosenheim – Dem Zollamt Untermünkheim wurde am Freitag, dem 1. März, eine „nicht alltägliche Ware“ zur Abfertigung gemeldet. Zwar war es nicht Batman höchstpersönlich, der das Fahrzeug zur Einfuhrverzollung anmeldete, dennoch staunten die Beamten nicht schlecht, als eine originalgetreue und Film-akkurate Version des Batmobils nach Untermünkheim gebracht wurde.

Ein im Zuständigkeitsbezirk ansässiger Mann, der als ausgewiesener Batman Fan gelte, habe die Originalrequisite des 1992er Batmobils der Tim Burton Filme dem Zollamt zur Einfuhrverzollung angemeldet, erzählte der Abfertigungsleiter der Einfuhrabteilung.

Der Batman-Fan habe das über 30 Jahre alte Fahrzeug in den USA gekauft und nun ins Hohenloher Land geholt. Es handle sich dabei um ein gebrauchtes Kraftfahrzeug, welches als Einzelstück zu einer fahrtüchtigen Originalrequisite in dem Film verwandelt wurde. Einem eingeholtem Gutachten zufolge, befinde es sich in einem historisch einwandfreien Zustand und weise nachweislich an Fahrgestell, Karosserie, Lenkung, Bremsen, Getriebe, Motor und so weiter keine wesentlichen Änderungen auf.

Das nach Zolltarifrechten als „Sammlungsstück von historischem beziehungsweise geschichtlichem Wert“ anzusehene Gefährt kann schon bald in der Rosenheimer Ausstellung „Heldinnen und Helden“ im Lokschuppen bewundert werden.

Was sind eigentlich Zölle?

Als Zölle werden Abgaben oder Steuern bezeichnet, die im grenzüberschreitenden Warenverkehr mit Drittländern zu entrichten sind. Die Erhebung durch die Zollverwaltung knüpft sich dabei an den Eingang einer Ware in den EU-Wirtschaftskreislauf. Bei der Einfuhr von Waren aus einem Drittland ist grundsätzlich Zoll zu entrichten. Die Höhe des Drittlandzolls ist davon abhängig, welcher Warennummer (TARIC-Code bzw. Codenummer) ein Produkt im Zolltarif der Gemeinschaft zugeordnet wird. Darin werden die maßgeblichen gesetzlichen Vorgaben, die bei Ein- und Ausfuhren von Waren zu beachten sind, zusammengefasst. Aus der Codenummer ergeben sich dadurch beispielsweise Abgabensätze und eventuell notwendige Unterlagen, die bei der Abfertigung vorzulegen sind. Um dem Wirtschaftsbeteiligten eine gewisse Rechtssicherheit zu bieten, damit er Kosten und Aufwendungen im Voraus richtig kalkulieren kann, steht es jeder berechtigten Person frei, bei den Zollbehörden eine verbindliche Auskunft über die zolltarifliche Einreihung der Ware zu beantragen.

Hauptzollamt Heilbronn

ab

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