Zwei Jugendliche flüchten
Hakenkreuz-Schmierereien in Prien: KZ-Besuch, Geldstrafe oder gar Haft?
Zur besten Schulschlusszeit, gegen 13.20 Uhr, beschmierten zwei Jugendliche einen Altkleidercontainer am Priener Bahnhof mit einem Hakenkreuz. Was das für Folgen für die Täter haben könnte.
Prien am Chiemsee – Eine Hakenkreuz-Schmiererei beschäftigt Prien. Zwei Jugendliche, die einen Altkleidercontainer mit dem verbotenen Symbol von Hitlers Nazi-Regime verunstaltet hatten, ergriffen laut Polizei die Flucht, als sie von Passanten angesprochen wurden. Nach Zeugenaussagen gegenüber der Polizei waren die beiden etwa 15 Jahre alt. Und damit strafmündig.
Wieso Strafe? Weil das „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ kein Kavaliersdelikt ist, sondern eine Straftat nach § 86 und 86a des Strafgesetzbuches. Eine Sachbeschädigung ist es ohnehin.
Wie die Strafe bei Jugendlichen ausfällt, dazu kann Christian Hartl, der stellvertretende Leiter der Polizeiinspektion Prien, nichts sagen, das ist Sache der Staatsanwaltschaft. „Und es kommt natürlich auch darauf an, ob es ein Ersttäter war oder der Jugendliche schon etwas auf dem Kerbholz hat.“ Die wird von der Polizei in solchen Fällen immer informiert. Genau wie das Jugendamt. Da ist es auch gleichgültig, ob die Täter unter 14 Jahren alt sind oder älter. Unter 14 entgehen sie einer Strafe, ihr Verhalten wird aber aktenkundig. Das Jugendamt kann überprüfen, ob es bei der entsprechenden Familie immer mal wieder Auffälligkeiten gibt und entsprechend reagieren. Und auch dort ist der Vorfall dann aktenkundig.
„Die Strafen sind“, sagt Dr. Rainer Vietze, Oberstaatsanwalt in Traunstein, „in den letzten Jahren härter geworden, vor allem bei Erwachsenen“. Da geht selbst bei geständigen und einsichtigen Ersttätern nichts mehr unter einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen. Im Wiederholungsfalle sind höhere Geldstrafen das Minimum, Haftstrafen können bis zu drei Jahren betragen.
Bei Jugendlichen steht, erklärt Vietze, „der Erziehungsgedanke im Vordergrund“. Bei geständigen und einsichtigen Ersttätern wird das Strafverfahren oft eingestellt, dafür werden Sozialstunden angeordnet und durchaus auch einmal eine Fahrt ins Konzentrationslager Dachau. Oder die Jugendlichen müssen einen Aufsatz zu dem Thema schreiben.
Sind die Jugendlichen nicht einsichtig oder Wiederholungstäter, landet der Fall beim Jugendrichter. Der entscheidet dann, was erzieherisch geboten ist. Inklusive möglichem „Ungehorsamsarrest“ bis zu vier Wochen. Von der verhängten Strafe abgesehen, steht dieser Vorfall dann auch im polizeilichen Führungszeugnis. „Will man das bei einer Bewerbung vorlegen?‘“
Übrigens werden Straftaten von Kindern unter 14 Jahren vorerst nur von den Eltern geahndet. Da sie aber beim Jugendamt und der Polizei aktenkundig sind, können sie durchaus das Strafmaß beeinflussen, ist das Früchtchen 14 Jahre und einen Tag alt. Vor allem, wenn da eine längere Liste zusammengekommen ist.
Der Container am Priener Bahnhofsplatz wurde im Anschluss an die Spurensicherung unverzüglich gesäubert. Schadensersatzzahlen für die Reinigung müssten zivilrechtlich eingeklagt werden, erläutert Vietze. Zur Klärung des Sachverhalts werden Hinweise zu möglichen Tatverdächtigen von der Polizeiinspektion Prien unter 08051/90570 entgegen genommen.
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