Riederinger Gemeinderat lehnt Bauanträge ab
Gut Spreng: Kommt zum Streit ums Containerdorf jetzt auch noch ein Schwarzbau?
Sind die Riederinger Gemeinderäte nur Marionetten? Hat sich das Landratsamt fürs Flüchtlings-Containerdorf auf Gut Spreng längst die Genehmigung erteilt? Diese Fragen bewegten die Räte auf ihrer jüngsten Sitzung. Und die, ob sie jetzt auch noch einen Schwarzbau legalisieren sollen.
Riedering – Als „verlogen“ und „umständlich“ bezeichnete Gemeinderat Josef Loferer (FWGR) schon bei der Genehmigung der Tagesordnung den Punkt „Tekturantrag Wohnpavillons Brandschutz“ für Gut Spreng. Dort sollen in zwei Wohnpavillons sowie im bestehenden Gebäude insgesamt etwa 150 Geflüchtete untergebracht werden. Das Landratsamt habe sich „das Vorhaben doch eh schon genehmigt“, befand Loferer.
Diesem Argument hielt Bürgermeister Christoph Vodermaier (FWGR) entgegen, dass man über diesen Antrag formal bescheiden müsse, um vor Gericht Bestand zu haben. Denn die Gemeinde, die dem Bauantrag zur Errichtung dieser Wohncontainer bereits im Juni und nach erneuter Vorlage im August das gemeindliche Einvernehmen verwehrt hatte, beschreitet inzwischen den Klageweg.
Bauamtsleiterin Birgit Gunvar Steinbacher ging auf den Tekturantrag ein, der vom Landratsamt eingereicht wurde. Dabei gehe es nur um den Brandschutz, betonte sie. Alle anderen Beschlüsse behielten ihre Gültigkeit. „Im aktuellen Tektur-Brandschutznachweis entfällt das Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) und das Feuerwehrbedienfeld (FBF).“
Trotz der Tektur zum Brandschutz beinhalte der Bauantrag nach wie vor die Errichtung von zwei dreigeschossigen Wohncontainern mit einem Pultdach ohne Dachüberstand. Das bestehende Klinikgebäude auf Gut Spreng steht absolut frei und weithin sichtbar im Außenbereich. Aufgrund des Ortsbildes wäre es aus Sicht der Gemeinde deshalb immer noch wünschenswert, wenn die beiden Wohncontainer jeweils ein Satteldach und einen entsprechenden Dachüberstand bekämen. Damit könne zumindest ein einigermaßen ländlicher Charakter erzielt und das „Einfügungsgebot“ (Paragraf 34 Baugesetzbuch) erfüllt werden. Konsequenterweise müsse der Gemeinderat auch diesen Tekturantrag ablehnen, erläuterte die Verwaltung. Mit einem 15:0-Beschluss und ohne weitere Nachfragen folgte das Gremium diesem Vorschlag.
Auch für zweiten Fluchtweg gibt es Regeln
Ebenso einstimmig lehnte das Gremium auch einen Antrag des Grundstückseigentümers ab, der eine Außentreppe aus Stahl an der Westseite des Bestandsgebäudes anbringen will. „Die Treppe samt neuer Balkontür soll als zweiter Rettungsweg dienen. Gut und schön“, so Bauamtsleiterin Steinbacher, aber: „Die Treppe steht schon!“ Sebastian Hamberger (WGS) hakte nach: Nachträglich genehmigen? Auch Georg Staber (FWGR) störte sich an der Vorgehensweise.
Dominikus Summerer (CSU) bezeichnete den Vorgang als „eigenartig.“ Das Landratsamt wisse doch um den Bestand. Michael Richter (FWGR) meinte, dass man keinen Freibrief ausstellen dürfe. Richard Mühlbauer (FBP) wurde noch deutlicher: „Wir sind die Deppen, das wird deutlich.“ Andreas Hirzinger (CSU) störte sich am Aussehen der Treppe: Bei jedem anderen Bauantrag müsse man darauf achten, dass es gefällig aussehe. Auch dass die Treppe mittig verläuft, störte die Gemeinderatsmitglieder. Dr. Georg Kasberger (CSU) sorgte für Gelächter mit der Feststellung: „Ich gehe davon aus, dass der Kreisbaumeister nicht undankbar ist, wenn wir das ablehnen.“
Bürgermeister Christoph Vodermaier (FWGR) beendete die Debatte. Der Beschlussvorschlag, dem Bauantrag zum Anbau einer Außentreppe an das Bestandsgebäude das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, fand keine Zustimmung. Mit 0:15 wurde der Antrag abgelehnt.