Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Gemeinderat berät

Griesstätt: „Ist das ein Schwarzbau, den wir genehmigen müssen?“

Baubranche
+
Bauen (Symbol)

Ein Bauantrag sorgt im Gemeinderat Griesstätt für Wirbel.

Griesstätt – „Ist das ein Schwarzbau, den wir genehmigen müssen?“ Diese Frage von Stefan Pauker (BfG) stand beim Tagesordnungspunkt 4.2 anlässlich der jüngsten Gemeinderatssitzung im Raum. Denn beim vorliegenden Antrag auf Nutzungsänderung einer Lagerhalle am Leitenfeld 9 in eine Werkstatt mit Betriebsleiterwohnung ergaben sich offensichtlich bei näherer Betrachtung einige Unstimmigkeiten.

Der Plan für die Nutzungsänderung der Lagerhalle in Griesstätt. Rieger

So seien zwar die vorgeschriebenen 28 Stellplätze nachgewiesen, stellte Sitzungsleiter Anton Strahlhuber (GfuG) fest, zwei davon seien aber wegen der DHL-Packstation nicht entsprechend nutzbar. Zudem seien beim Anbau wegen der Abstandsflächen bereits Tatsachen geschaffen worden, die das Landratsamt nach Auskunft der Verwaltung noch prüfen müsse. Martin Fuchs (BfG) bemängelte dazu, dass entsprechende Abstandsübernahmen auch nicht nachgewiesen seien. Überschneidungen seien jedenfalls vorhanden, stellte Stefan Pauker (BfG) bestätigend dazu fest. Auch die Nachfrage von Jürgen Gartner (GfuG) bezüglich der Auswirkungen auf den Grünordnungsplan interessierte die Räte. Mit einer geplanten Dachbegrünung allein könne man sich nicht zufriedengeben, so Martin Fuchs (BfG), da zudem der Hinweis fehle, dass diese Begrünung der eigentliche Ausgleich sein solle.

Insgesamt war man sich einig, dass der Antrag so nicht genehmigt werden könne. Er wurde einstimmig abgelehnt.

Kommentare