25-Jähriger wegen Taten in Wasserburg angeklagt
Gewaltattacken gegen zwei Frauen in Fachklinik: So hat das Gericht in Traunstein entschieden
Weil er im Bezirksklinikum in Gabersee bei Wasserburg zwei Frauen heftig attackiert und verletzt hatte, musste sich jetzt ein 25-jähriger Mann in Traunstein vor Gericht verantworten. So fiel das Urteil aus.
Traunstein/Wasserburg – Zwei Frauen, eine Pflegerin und eine Mitpatientin, bekamen Gewaltattacken eines 25-Jährigen im Bezirksklinikum in Gabersee zu spüren. Die Siebte Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzender Richterin Christina Braune ordnete nun die weitere Unterbringung des Beschuldigten an. Alle Prozessbeteiligten kamen in Plädoyers und Urteil zu der Überzeugung, dass derzeit keine Aussetzung zur Bewährung möglich ist.
Mehrfache Schläge gegen den Kopf
Der krankheitsbedingt nicht für seine Taten verantwortliche 25-Jährige hatte am 3. September 2022 gegen Mitternacht auf der Station unvermittelt eine Pflegerin angegriffen. Er packte sie an den Haaren, fixierte sie und schlug ihr mindestens fünfmal auf Hinterkopf und Nacken. Dabei riss er dem Opfer ein Büschel Haare aus. Erhebliche Schmerzen, insbesondere Kopfschmerzen, und ein Schock waren die Folgen.
Die Frau war mehrere Wochen arbeitsunfähig geschrieben und benötigte psychotherapeutische Behandlung. Wie die Geschädigte in dem Prozess informierte, leidet sie noch heute unter dem Übergriff. Die Schmerzen dauern an. Auch benötigt sie weiterhin psychiatrische Begleitung.
Der zweite Vorfall der Antragsschrift von Staatsanwalt Moritz Weinhart ereignete sich am 30. Januar 2023 gegen 19.35 Uhr. Dieses Mal packte der Beschuldigte eine Mitpatientin so fest an der Hand, dass sie einen Bruch am linken Mittelfinger davon trug. Bei beiden Taten war die Schuldfähigkeit des 25-Jährigen aus Krankheitsgründen aufgehoben. Deshalb konnte er strafrechtlich nicht wegen zweifacher vorsätzlicher Körperverletzung zur Verantwortung gezogen werden.
Der psychiatrische Sachverständige, Dr. Josef Eberl vom Bezirksklinikum in Gabersee, empfahl die Unterbringung in der Psychiatrie. Vorläufig scheide Bewährung für die Maßregel aus. Der Zustand des Beschuldigten habe sich in den letzten Monaten zwar gebessert, aber noch nicht in ausreichendem Umfang. Im Plädoyer berief sich Staatsanwalt Moritz Weinhart auf das Gutachten. Aufgrund der Erkrankung sei die Wiederholungsgefahr für erhebliche Straftaten hoch. Seit 2019 hätten sich mehrere ähnliche Vorfälle zugetragen. Eine Pflegerin sei bis heute beeinträchtigt durch eine Tat. Bereits Kleinigkeiten brächten den 25-Jährigen in Rage.
Mann bei den Taten „wie in einem Tunnel“
Eine Schuldeinsicht sei nicht zu erkennen. Dem Antrag des Staatsanwalts auf zeitlich nicht begrenzte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus schloss sich Verteidiger Raphael Botor aus Rosenheim an. Veränderte Kleinigkeiten in der Behandlung seines Mandanten hätten große Auswirkungen nach sich gezogen. So sei „eines zum anderen gekommen“. Der Rechtsanwalt fuhr fort, Zeugen hätten geschildert: „Der Beschuldigte war bei den Taten wie in einem Tunnel. Einige Minuten später hat er sich bereits wieder entschuldigt.“ Die Siebte Strafkammer griff die vorgetragenen Argumente in der Urteilsbegründung auf.