Über 30.000 Euro
Rassehunde Schuld an Schlamassel? Rosenheimerin steht wegen Betrugs vor Gericht
Um ihr teures Hobby – die Haltung von zwei Rassehunden – zu finanzieren, hat eine 59-jährige Rosenheimerin ihren Mann jahrelang hinters Licht geführt. Er beteuert, von den finanziellen Aktivitäten seiner Frau keine Ahnung gehabt zu haben. Doch kann das sein? Die Richter haben dazu eine deutliche Meinung.
Rosenheim – Auch in den besten Ehen gibt es unterschiedliche Ansichten über Dinge. Während der eine die gemeinsamen Hunde über alles liebt, kann der andere mit den Vierbeinern vielleicht nur bedingt etwas anfangen. Und noch weniger mit den einhergehenden Aktivitäten wie etwa dem Besuch von Hundeshows. Vielleicht – so genau kann man das von außen nicht sagen – war es bei dem Ehepaar so, das wegen Betrug vor dem Rosenheimer Schöffengericht stand.
Teure Vierbeiner und finanzielle Grenzen
Schuldig war allerdings nur einer, der andere stand nur mit seinem guten Ruf Pate. An allem Schuld waren zwei Rassenhunde. Die große Leidenschaft der 59-jährigen Sekretärin.
Aber weil nun zwei Hunde nicht unbedingt das billigste Hobby sind – vor allem wenn man mit den beiden dann auch Hundeausstellungen in ganz Deutschland besucht – und das eigene Einkommen aus widrigen Umständen eher klein ist, stößt man schnell an finanzielle Grenzen.
Krankenversicherungen für die beiden Hunde
Und der liebende Gatte tat, was man als treusorgender Gatte dann so tut: Man hilft. In diesem Fall mit dem eigenen guten Namen. Die Angeklagte nutzte eben diesen Namen, um Krankenversicherungen für die beiden Hunde abzuschließen, und dann immer wieder abwechselnd gefälschte Tierarztrechnungen einzureichen. Da Tierarztrechnungen selten klein sind, kamen zwischen 2015 und 2019 immerhin deutlich über 30 000 Euro dabei in die Hobbykasse.
EC-Karte gesperrt
Im Juni vergangenen Jahres steht der nichts ahnende Gatte, der selbst – so will es die Ironie dieser Geschichte – bei einer Versicherung arbeitet, an der Tankstelle und kann nicht zahlen: Die EC-Karte ist gesperrt. Am gleichen Tag durchsuchen Polizei und Staatsanwaltschaft das Eigenheim und frieren alle Konten ein.
Vorladungen vor Mann versteckt
Weil man mit seinem Namen eben auch haftet, saß der Mann nun neben seiner Gattin auf der Anklagebank. Diese war von Anfang an geständig und erklärte, dass ihr Ehemann nichts von alldem wusste. Postalische Vorladungen von der Polizei an ihn habe sie vor ihm versteckt.
Eheliches Vertrauen
Der Ehemann erklärte, dass er das Hobby und die finanziellen Aktivitäten seiner Frau aus ehelichem Vertrauen niemals hinterfragt habe. „Hätte ich davon Kenntnis bekommen so hätte ich selbstverständlich sofort gegengesteuert.“
Dieser Darstellung folgten alle Beteiligten – die Staatsanwaltschaft forderte einen Freispruch für den Ehemann und eine Haftstrafe von zwei Jahren zur Bewährung für die Gattin. Zwar sei diese umfänglich geständig gewesen, aber sie hätte ja nicht aus Not gehandelt, sondern hätte durch die Betrügereien nur ein teures Hobby finanziert. Die Verteidigung wollte nur 18 Monate auf Bewährung, der Anwalt des Ehemanns schloss sich dem Freispruchsgesuch an.
18 Monate Haft auf Bewährung
Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Matthias Knoblauch einigte sich in der Mitte und verurteilte die Angeklagte zu einer Haftstrafe von 21 Monaten auf Bewährung. Die erbeuteten 34 800 Euro muss sie als Wertersatz an die Versicherungen zurückzahlen. Der Ehemann wurde freigesprochen und er erhält für den entstandenen Schaden durch das Einfrieren der Konten und die Hausdurchsuchung eine Entschädigung.
Was dem Paar allerdings bleibt, ist die Liebe: Zwischenzeitig habe man sich ausgesprochen, die Umstände korrigiert und bemühe sich gemeinsam neue Wege zu beschreiten.