Verhandlung am Schöffengericht Rosenheim
Brutale Ausraster: Bad Feilnbacher (30) wird zur Polizeiwache getragen - und hart bestraft
Für einen 30-jährigen Bad Feilnbacher ist jetzt Schluss: Das Fahren ohne Führerschein, das wiederholte Randalieren und die brutalen Attacken auf Polizeibeamte sind vorbei. Das Schöffengericht in Rosenheim hat für ihn eine gerechte Strafe gefunden.
Bad Feilnbach – Der 30-jährige Angeklagte ist am Schöffengericht in Rosenheim schon ein alter Bekannter. Diesmal wird der Berufsfotograf aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bernau vorgeführt, wo er gerade eine zehnmonatige Haftstrafe von einem Verfahren aus 2022 verbüßt.
In den vergangenen 14 Jahren hat der Bad Feilnbacher neun Verurteilungen gesammelt – darunter zwei mehrjährige Haftstrafen. Damit er die aktuelle Haft antritt, musste er an seinem neuen Wohnsitz in Tirol festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert werden. Hier wurde die Untersuchungshaft schließlich in eine Strafhaft umgewandelt, da sich der Angeklagte auch davor gedrückt hatte, die zehn Monate abzusitzen, zu denen er im November 2022 verurteilt worden war.
Fahren ohne Führerschein
Seit mehr als zehn Jahren schon ist der 30-Jährige immer wieder mit Auto oder Motorrad unterwegs. Einen Führerschein allerdings hat er noch nie besessen. Am 14. Juli 2022 geriet er mit dem Motorrad seiner Mutter in eine Radarmessung. Kaum war er „geblitzt“ worden, suchte er nicht etwa das Weite, um sein Fahren ohne Führerschein zu vertuschen. Nein, er machte kehrt, beleidigte und bedrohte den Messingenieur und drosch sogar noch eines der Geräte vom Stativ. Erst dann machte er sich aus dem Staub. Aufgrund einer Tätowierung, die auf dem Blitzer-Foto erkennbar war, konnte er identifiziert werden.
Flucht vor der Polizei
Am 17. August 2022 dann ein ähnlicher Vorgang. Als ihn der Hunger überkam, schnappte er sich erneut Mutters Motorrad und fuhr von Bad Feilnbach hinauf zum Irschenberg, um sich dort in einer System-Gastronomie an der Autobahn etwas zu essen zu kaufen. Dabei geriet er in den Fokus einer Polizeistreife, die ihn zwecks Kontrolle anhalten wollte. Ohne Führerschein nahm er Reißaus und floh mit mehrfach grob überhöhter Geschwindigkeit vor der Polizeistreife. Als er schließlich querfeldein entkommen wollte, stürzte er mit dem Motorrad und konnte festgenommen werden. Dabei attackierte er einen Beamten in derart grober Weise, dass dieser erhebliche Verletzungen davontrug. Letztlich konnten die Beamten den Bad Feilnbacher aber überwältigen.
Gewalt gegen Polizeibeamte
Den Gipfel an Widerstand und extremem Verhalten leistete er sich schließlich bei einem Herbstfestbesuch am 1. September 2022. Zunächst provozierte und beleidigte er zwei Beamte der Wiesenwache, die ihn daraufhin in ihr Herbstfestbüro baten. Dort flippte er dann so extrem aus, dass man ihn an Händen und Füßen gefesselt zum Polizeirevier tragen musste. Dort dokumentierte die Bodycam einer Beamtin, wie er unflätig brüllte, sich wehrte und sogar biss. Dieses Video wurde in der Verhandlung vor dem Schöffengericht als Beweismittel eingeführt und belegte das unglaubliche Verhalten des Angeklagten.
Vier Anklagepunkte
Die Anklage vor dem Rosenheimer Schöffengericht lautete auf vielfache Beleidigungen, mehrfachen Widerstand gegen berechtigte Polizeimaßnahmen, Körperverletzung und tätlichen Angriff auf Polizeibeamte in der Ausübung ihres Dienstes. Diesmal deutlich einsichtiger als im letzten Verfahren vor dem Strafrichter zeigte sich der Angeklagte umfassend geständig. Mehr noch: Er bat die betroffenen und anwesenden Beamten persönlich um Entschuldigung. So konnte auf eine Reihe von Zeugen verzichtet werden.
Oberarzt Dr. Josef Eberl vom InnSalzach Klinikum Gabersee fungierte als forensisch psychiatrischer Gutachter. Er bestätigte dem Angeklagten zumindest bei dessen Aggressionen beim Herbstfest 2022, dass er unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen eingeschränkt schuldfähig gewesen sein könne. Das reduzierte in diesem Fall den Strafrahmen.
Der Staatsanwalt beantragte in seinem Schlussvortrag – unter Einbeziehung der vorausgehenden zehnmonatigen Strafhaft – eine Gesamtstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Rechtsanwalt Christoph Kremser, der die Verteidigung des Bad Feilnbachers übernommen hatte, gab zu bedenken, dass sein Mandant durch sein Geständnis ein umfangreiches Verfahren erspart habe, und dass er nun erkennbar in seinem neuen Wohnsitz in Österreich wirklich ein straffreies Leben anstrebe.
Ist Sozialprognose wirklich positiv?
Deshalb hielt er eine Gesamtstrafe von zwei Jahren für angemessen. Diese könne angesichts einer wirklich positiven Sozialprognose auch zur Bewährung ausgesetzt werden. Das Schöffengericht hielt eine Strafe von zwei Jahren und sechs Monaten für gerecht und angemessen. Da der Bad Feilnbacher davon in Untersuchungs- und Strafhaft bereits sieben Monate abgesessen hat, kann er also in etwa eineinhalb Jahren beweisen, dass er in Österreich ein besserer Mensch wird.