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Übernachtungspreis halbiert

Gemeinderat regelt Stellplatzbedingungen am Chiemseepark Felden neu

Für den Parkplatz P1 ordnete das Gremium die Einführung eines Nachttarifs in Höhe von 15 Euro pro Nacht und Fahrzeug an; für P2 gilt weiterhin ein Übernachtungsverbot.
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Für den Parkplatz P1 ordnete das Gremium die Einführung eines Nachttarifs in Höhe von 15 Euro pro Nacht und Fahrzeug an; für P2 gilt weiterhin ein Übernachtungsverbot.

Erneut hatte sich der Gemeinderat Bernau mit dem Thema „Übernachtungsmöglichkeiten für Wohnmobil-Reisende im Gemeindegebiet“ zu beschäftigen. „Weil es zwischenzeitlich neue Erkenntnisse gibt“, begründete Bürgermeisterin Irene Biebl-Daiber (CSU) in der jüngsten Sitzung. Deshalb müsse die Gebührenregelung neu gefasst werden.

Bernau – Erst im Oktober 2022 hatte das Ratsgremium den Obulus für den Parkplatz P 1 am Chiemseepark Bernau-Felden auf 30 Euro festgelegt (wir berichteten). Damit sollte das Nächtigen von Durchreisenden auf einem Tagesparkplatz eingedämmt und die Unkosten für die Gemeinde durch anfallende Reinigung und Müllbeseitigung gedeckt werden. Ein wichtiger Aspekt der Beschlussfassung im Herbst war laut Biebl-Daiber zudem, nicht mit den örtlichen Wohnmobilstellplatz-Betreibern in Konkurrenz zu treten.

Ein favorisierter Lösungsansatz

Jetzt habe sich ein Lösungsansatz ergeben, der von der Tourist-Information und der Verwaltung favorisiert werde. Einer der Beweggründe dafür sei der Tatsache geschuldet, dass in den vergangenen Jahren das Campingsegment laut einer Studie des Deutschen wirtschaftswissenschaftlichen Instituts für Fremdenverkehr (DWIF) stark gestiegen sei, hieß es in der Beschlussvorlage für das Ratsgremium. Im Vergleich zum Jahr 2018 habe es mit 1,8 Millionen neu zugelassener Campingfahrzeuge einen Zuwachs von knapp 25 Prozent gegeben.

Die Wohnmobilisten generierten rund 120 Millionen Übernachtungen in Deutschland mit einem Umsatz von rund 3,9 Milliarden Euro in den Übernachtungsorten (Dauercamper rausgerechnet).

Deutlichen Zuwachs im Campingsektor

Auch in Bernau habe der Sektor Camping in den vergangenen Jahren laut der Tourist-Information einen deutlichen Zuwachs erhalten. Die Beherbergungskategorie Camping/Wohnmobil sei mittlerweile die Übernachtungsart mit den meisten Gästen (rund 30.000 Personen) und auf Platz 3 hinsichtlich der Nächtigungen.

Die Gemeinde erhalte durch die bestehenden drei Wohnmobil-Stellplätze knapp 41.000 Übernachtungen und knapp 55.000 Euro Kurbeitragseinnahmen in 2022. Zum Vergleich: Die Übernachtungskategorie Hotel auf Platz 1 liegt bei 41.620 Übernachtungen mit einer Kurabgabe von 54.123 Euro.

Die Ausgaben der Camper vor Ort, wie Einkauf bei Bäcker, Nahversorger, Tankstelle oder Ausgaben in der örtlichen Gastronomie stärken zudem die heimischen Betriebe und gemeindliche Infrastruktur. Aus Studien von 2021 des DWIF geht hervor, dass 41,60 Euro pro Kopf und Tag im Übernachtungsgebiet ausgegeben werden.

„Aus diesen Gründen ist es für den Bernauer Tourismus wichtig, diese zahlungskräftige, gut vernetzte Zielgruppe als Gäste zu behalten“, so die Bürgermeisterin, „beziehungsweise Durchreisende künftig als Gäste abseits der Reisewelle zu gewinnen“. Eine Gebühr von 30 Euro wäre diesem strategischen Ziel hinderlich.

Camper suchen sich alternative Stellplätze

Als Begründung dafür wurde unter anderem angeführt: Der Übernachtungspreis ist nicht marktüblich (bei Stellplatzanbietern zum Beispiel 19 Euro in der Hauptsaison inklusive Strom, Abwasser und Dusche), das Bußgeld für parkscheinloses Nächtigen liegt mit 20 Euro deutlich unter der Gebühr; Camper suchen sich alternative Abstellmöglichkeiten wie Wanderparkplätze, Parkplätze an Sportanlagen oder dem Bernamare, „die dann in Internetforen bekannt gegeben werden und sich das Thema Müll und Fäkalien im Gemeindegebiet verteilt und daher noch schwieriger einzudämmen ist “, so die Bürgermeisterin.

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Anschließende ausführliche Erläuterungen der Parkplatzsituationen im Bernauer Gemeindegebiet bezogen sich unter anderem auch auf die Neumühlstraße östlich der A 8. Dort gilt ab dem Kreisverkehr bis zur Einmündung „Feßler-Parkplatz“ ein beidseitiges, absolutes Halteverbot ausschließlich für Lkw mit Anhänger und Sattelzüge (durch Zusatzschilder gekennzeichnet).

An dieser beengten Strecke werden laut Verwaltung während des gebührenpflichtigen Zeitraums an den Parkplätzen am Chiemseepark besonders in den Urlaubs- und Sommermonaten viele Strandbesucher und Erholungssuchende ihre Fahrzeuge parken, um den See und die umliegenden Gastronomiebetriebe von dort aus zu erreichen. Diese Problematik könne durch Entfernung der Zusatzschilder an den Halteverbotszeichen vermieden werden. Sollten größere Veranstaltungen in Seenähe eine zusätzliche Parkplatzmöglichkeit erfordern, könnte man das generelle Halteverbot (kurzfristig) aufheben.

Künftig kostenlose Parkmöglichkeiten

Nach Ansicht des Gemeinderats soll die Neumühlstraße auch künftig kostenlose Parkmöglichkeiten bieten. Ab dem Fessler-Parkplatz in Richtung Übersee soll aber ein absolutes Halteverbot ausgewiesen werden, beschloss das Gremium mehrheitlich (14:1).

Für den Parkplatz P 1 am Chiemseepark ordnete der Rat mit einem 13:2 Stimmverhältnis die Einführung eines Nachttarifs in Höhe von 15 Euro pro Nacht und Fahrzeug an. Er gilt für den Zeitbereich von 22 bis 8 Uhr (einstimmiger Beschluss). Für den Parkplatz P 2 gilt genauso wie am Überlaufparkplatz weiterhin ein Übernachtungsverbot. Die anderslautenden Beschlüsse des Gemeinderates vom 13. Oktober 2022 wurden aufgehoben.

Für die Parkplätze an der Minigolfanlage und am Hallenbad lehnte das Ratsgremium die Einführung eines 15-Euro-Nachttarifs ab (6:9).

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