Verkehrssicherheit in Pfaffing
So will Pfaffing Rasern künftig besser auf die Schliche kommen
Der Gemeinderat von Pfaffing hat in einer Sitzung die Zustimmung für den Beitritt zum „Zweckverband Kommunale Dienste Oberland“ signalisiert. Dieser Verband aus Bad Tölz bietet unter anderem die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs an.
Pfaffing – Der Pfaffinger Gemeinderat möchte das zu schnelle Fahren in den Griff bekommen und signalisierte in der jüngsten Sitzung Zustimmung für einen Beitritt zum „Zweckverband Kommunale Dienste Oberland“ aus Bad Tölz.
In Form einer Mitgliedschaft
Angeboten wird von dem Verband die Überwachung des ruhenden, demnach des parkenden, und die des fließenden Verkehrs. Das geschehe, so erfuhren die Räte, in Form einer Mitgliedschaft und einer Mindestbuchungsdauer von fünf Stunden im Monat. Doch könne das aufgrund der rechtlichen Vorgaben nur die Verwaltungsgemeinschaft (VG) in Auftrag geben. Möglich sei auch noch die Nutzung weiterer Dienste für die Verwaltung, etwa die Durchführung von Ausschreibungen. Doch interessant war jetzt nur der Verkehrssektor.
Zu den Vorgaben zählte, dass für Messungen außerhalb geschlossener Ortschaften alleine die Polizei zuständig sei, während das innerorts der Zweckverband nach Anmeldung bei der Polizei durchführen dürfe.
Diese Initiative geht auf einen Antrag der Freien Wähler Forsting (FWF) zurück. Hier riefen die Ergebnisse einer gemeindlichen Geschwindigkeitsmessung den Ruf nach Maßnahmen hervor (wir berichteten). Doch gerade für die gemessenen Bereiche sieht es weniger gut aus, da etwa in der Springlbacher Straße in Forsting und in Springlbach selber die Gemeinde schon vor längerer Zeit eine Beschränkung auf 30 Stundenkilometer angeordnet hat um die Schnellfahrer zu bremsen und um Fußgänger zu schützen. Leider steht genau das jetzt weiteren Maßnahmen im Weg, denn für eine verbindliche Messung mit Bußgeld müsse die Beschilderung, so die Vorgabe, den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und die erlaube bei Durchgangsstraßen 50 Stundenkilometer.
Eine Verkehrsüberwachung für den ruhenden, also den parkenden Verkehr, und für den fließenden Verkehr lehnte der Gemeinderat mit einer gegen 15 Stimmen ab. Die Überwachung des fließenden Verkehrs fand hingegen mit zehn gegen sechs Stimmen eine Mehrheit. Dafür muss die Gemeinschaftsversammlung für die VG einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen.
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