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Baugenehmigung erteilt – Bedenken beiseite geschoben

Gemeinde Rott nimmt Stellung zur erteilten Baugenehmigung für die Sammelunterkunft

Daniel Wendrock 1. Bürgermeister Gemeinde Rott a. Inn
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Daniel Wendrock, 1. Bürgermeister Gemeinde Rott a. Inn

Am Mittwoch (18. Dezember) hat das Landratsamt die Baugenehmigung für eine Flüchtlingssammelunterkunft in der Liegenschaft Am Eckfeld 10 erteilt.

Mitteilung im Wortlaut

Rott im Inn - Diese war im Jahr 2023 von eben dieser Behörde angemietet worden. Nach Aussage des Landratsamtes auf Rückfrage der Gemeinde soll eine Belegung erst nach Ablauf der Klagefrist bzw. nach Entscheidung über einen möglichen Eilantrag erfolgen. Die Gemeinde wird über die die Einlegung von Rechtsmitteln voraussichtlich in einer Sondersitzung des Gemeinderates am 9. Januar 2024 entscheiden.

Die Baugenehmigung ist bis September 2028 befristet und sieht eine Belegung mit 270 Personen vor. Eine juristische Prüfung des Baugenehmigungsbescheides ist derzeit in vollem Gange, vollumfängliche Akteneinsicht beim Landratsamt wurde mit Frist zum Freitag, 20.12.2024 durch die Anwaltskanzlei der Gemeinde Rott a. Inn beantragt.

„Die Baugenehmigung enthält keine befriedigenden Lösungen unserer rechtlichen und tatsächlichen Einwendungen. Namentlich die Erschließungssituation bleibt ungelöst. Man will hier weiter die Probleme des Schul- und Breitensports in den Gemeinden Bruckmühl und Raubling zulasten einer ganzen  Gemeinde und deren Entwickunglungsmöglichkeiten auflösen und unsere berechtigten planerischen Interessen auf Grundlage einer Ausnahmevorschrift im Baugesetzbuch aushebeln, über deren Verfassungsmäßigkeit man durchaus in’s Grübeln geraten kann.

Unsere bekannten Gegenargumente, unser Widerspruch bleiben“, fasst Bürgermeister Daniel Wendrock seine Ersteinschätzung zusammen. Auch die Einschränkungen im Hinblick auf Laufzeit und Personenanzahl in der Baugenehmigung vermögen an dieser Einschätzung nichts zu ändern. Ob die Rechtsanwendung des Landratsamtes Rosenheim letztlich einer juristischen Überprüfung standhalten wird, bleibe abzuwarten.

„Dass man nach vierzehn Monaten Tauziehens nun eine Baugenehmigung sechs Tage vor dem Weihnachtsfest erlässt, deren politischer Tragweite man sich eigentlich gewahr sein sollte, zeugt nicht eben von Fingerspitzengefühl“, erklärt Wendrock.

Und weiter: „Wir waren in der Vergangenheit immer kompromissbereit und sachorientiert. Auch der Innenminister hat mir mit Schreiben vom 18. Dezember 2024 für meinen sachlichen Einsatz für meine Gemeinde in dieser Angelegenheit gedankt. Um so bedauernswerter ist die mangelnde Bereitschaft, uns in wesentlichen Punkten weiter entgegenzukommen.“ 

Pressemitteilung Gemeinde Rott am Inn

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