Abwarten, was der Anwalt sagt
Babensham zögert mit Bürgerbegehren gegen die Deponie
„Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Babensham alle rechtlich zulässigen Möglichkeiten nutzt, um die geplante Deponie zu verhindern?“ Mit dieser Frage soll das Bürgerbegehren überschrieben werden, wenn es nach der Bürgerinitiative Wasserburger Land geht. Bürgermeister Josef Huber allerdings findet, dass es klüger wäre, dieses Instrument der direkten Demokratie nicht zu bemühen.
Babensham – „Ja für Babensham ohne Deponie“ – so heißt das Bürgerbegehren, das die Bürgerinitiative Wasserburger Land in die Wege leitet. Der Gemeinderat Babensham hat sich in seiner jüngsten Sitzung damit beschäftigt. Als Fragestellung vorgesehen ist: „Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Babensham alle rechtlich zulässigen Möglichkeiten nutzt, um die geplante Deponie zu verhindern?“
Mit 370 Unterschriften Quorum erreicht
Ein entsprechendes Schreiben war von Bürgerinitiative bereits Anfang Oktober in der Gemeindeverwaltung eingereicht worden, zusammen mit 370 gültigen Unterschriften von Babenshamer Bürgern. Das notwendige Quorum wurde damit erreicht. Bürgermeister Josef Huber stellte in der Sitzung fest, dass der Bürgerentscheid auf alle Fälle rechtlich zulässig ist. „Das ist unbestritten.“
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Jetzt gibt es, so Huber auf Nachfrage, zwei Möglichkeiten der weiteren Vorgehensweise: Entweder beschließe der Gemeinderat, den Inhalt des Bürgerbegehrens anzuerkennen, dann sei ein Bürgerentscheid überflüssig. Oder der Gemeinderat überlasse die Entscheidung den Wahlberechtigten und lasse sie in einem Bürgerentscheid abstimmen.
Die Frage sei aber, so Huber in der Sitzung, ob sich der Gemeinderat tatsächlich ohne Bürgerentscheid dem Inhalt des Bürgerbegehrens anschließen könne. Der Bürgermeister glaubt, dass sich der Gemeinderat mit einer Beurteilung der Angelegenheit leichter tue, wenn er die Risiken – vor allem die finanziellen – kennen würde. Deshalb sprach sich Huber dafür aus, zunächst auf die Stellungnahme des Juristen zu warten, der von der Gemeinde mit der Angelegenheit betraut ist.
Nach Hubers Worten kommt der Jurist aber erst in der zweiten Novemberwoche dazu, den ihm von der Gemeinde überreichten Fragekatalog zu bearbeiten. Damit könnte der Rat erst bei der nächsten Sitzung am 18. November eine Entscheidung treffen.
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Die bei einem Bürgerentscheid einzuhaltenden Fristen, der Ende Januar stattfinden könnte, würden laut Huber dennoch gewahrt. Ohne Gegenstimmen wurde schließlich vom Rat zunächst der Beschluss gefasst, wonach das eingereichte Bürgerbegehren zugelassen wird.
Entscheid von 2016 ist überholt
Ein Bürgerentscheid sei damit an einem Sonntag innerhalb von drei Monaten durchzuführen. In der Initiative von Ambros Huber für einen Bürgerentscheid wird darauf verwiesen, dass der Entscheid von 2016 nicht mehr bindend sei und erneuert werden soll.
Darin hatte die Mehrheit der Bürger bereits dafür votiert, dass die Gemeinde alle ihre Möglichkeiten nutzt, eine Deponie auf ihrem Gebiet zu verbieten.