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Jetzt wird eine Satzung ausgearbeitet

Für eine langfristige Ortsentwicklung in Halfing: Gemeinderat legt Sanierungsbereich fest

Ansicht von Halfing: Die Gemeinderäte wollen, das sich der Ort langfristig entwickeln kann.
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Ansicht von Halfing: Die Gemeinderäte wollen, dass sich der Ort langfristig entwickeln kann.

Mit einer Gegenstimme beschloss der Halfinger Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung, eine Sanierungssatzung für die langfristige Ortsentwicklung anzugehen. Bürgermeisterin Regina Braun (CSU) fasste im Vorfeld des Beschlusses die Chronologie zusammen.

Halfing – Nach längerer Vorbereitungszeit wurde die Gemeinde 2018 in die Städtebauförderung des Freistaats mitaufgenommen.

Das Büro Schirmer Architekten und Stadtplaner aus München wurde mit der Erstellung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) sowie mit der vertiefenden Untersuchung eines Teils der Ortsmitte beauftragt. Im Rahmen dieser Untersuchungen wurden auch die Haflinger Bürger, Vereine und Gewerbetreibende miteinbezogen.

Im Januar beschloss der Gemeinderat dann das Ergebnis des ISEK als Richtschnur und Handlungsrahmen für die langfristige Ortsentwicklung und befürwortete die entwickelten Ziele und Leitlinien. Dabei sollen, so Braun weiter, „Handlungsempfehlungen und Projektempfehlungen gemeinsam mit den jeweils betroffenen Akteuren und Institutionen weiterverfolgt, beraten, gewichtet und positioniert sowie je nach Haushaltslage vom Gemeinderat beschlossen und realisiert“ werden.

Satzung soll Ziele und Zweck festlegen

Eine jährliche Vorschau auf die in den Folgejahren beabsichtigten Maßnahmen ist rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen vorzulegen. Das Entwicklungskonzept wird nach Erfordernis fortgeschrieben. Für das Vorantreiben der Ortsentwicklung habe Vanessa Dörges vom Planungsbüro Schirmer nun eine Sanierungssatzung vorgeschlagen, in der unter anderem das Sanierungsgebiet sowie Ziele und Zweck der Sanierungen festgelegt werden.

Auch die Verfahrenswahl – der Gemeinderat hat sich bereits für ein vereinfachtes Sanierungsverfahren entschieden – die Genehmigungspflichten und der Sanierungszeitraum (in der Regel 15 Jahre) sollen in der Satzung festgeschrieben werden.

Der Halfinger Gemeinderat hat den Sanierungsbereich für das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept festgelegt.

Bürgermeisterin Braun betonte, dass betroffene Bürger, deren Grundstücke im künftigen Sanierungsgebiet liegen, im Zuge des Verfahrens beteiligt und angehört werden sollen.

Nur eine Gegenstimme

Aus den Reihen des Gremiums wurde angeregt, das Sanierungsgebiets um das Pfarrhaus mit Pfarrheim zu erweitern und die Chiemseestraße mit einzubeziehen. Schließlich erklärte sich das Gremium mit dem Erlass einer Sanierungssatzung mit förmlicher Festlegung der Sanierungsgebiete einverstanden.

Das Planungsbüro Schirmer wird mit der Ausarbeitung eines entsprechenden Satzungsentwurfs beauftragt. Lediglich Gemeinderat Sepp Stettner (FWG) stimmte gegen diesen Beschluss.

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