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Entscheidend sind die Kosten

„Lieblings-Lösung“ fürs Frasdorfer Bad? Was die Gemeinde jetzt plant

Die Badestelle in Kaltenbrunn soll erhalten bleiben. Noch ist nicht klar, ob sich die Gemeinde Frasdorf das leisten kann.
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Die Badestelle in Kaltenbrunn soll erhalten bleiben. Noch ist nicht klar, ob sich die Gemeinde Frasdorf das leisten kann.

Kann das Frasdorfer Bad erhalten bleiben? Auf diese Frage gibt es noch keine Antwort. Welche Schritte die Gemeinde jetzt plant und wovon die Entscheidung abhängt.

Frasdorf – Die Badesaison ist beendet. Bis zum Beginn der nächsten bleiben sieben Monate Zeit, um die Zukunft des Frasdorfer Freibades zu besiegeln. „Meine Lieblings-Lösung wäre es, dass wir unsere Badestelle Kaltenbrunn als Gemeinde weiter selbst betreiben“, sagt Bürgermeister Daniel Mair. Denn ob sich Menschen finden, die einen Verein gründen und die Badestelle dann in Vereinsverantwortung betreuen, ist fraglich.

Studie soll finanzielle Klarheit schaffen

Genauso fraglich ist es aber auch, ob sich die Gemeinde die Unterhaltung der Badestelle leisten kann. Doch sie will es, wenn es „irgendwie machbar ist“, wie Mair sagt. Klarheit könnte eine Studie schaffen, die jetzt bei einem Bäderfachmann in Auftrag gegeben werden soll. Die Kosten von 6800 Euro schockierten manchen Gemeinderat zwar auf den ersten Blick. Auf den zweiten aber war allen klar, dass ein Gutachten alternativlos ist. Denn ein Wunsch eint alle: Die Badestelle soll auf jeden Fall erhalten bleiben.

Das Gutachten soll eine Entscheidungsgrundlage sein und „die kostengünstigste Lösung ohne Badeaufsicht“ ermitteln. Gebraucht wird ein mit dem Gesundheitsamt abgestimmtes Konzept mit konkreten Investitionskosten für Technik, Aussagen zu Unterhaltungskosten und möglichem Personaleinsatz. Der Gemeinderat gab die Studie einstimmig in Auftrag. Sobald sie vorliegt, wird klar, ob sich Frasdorf die Badestelle auch weiterhin leisten kann.

Vereinslösung wäre eine Alternative

Oder ob doch eine Vereinslösung angestrebt werden muss? Dafür hat sich Bürgermeister Mair schon das Angebot eines Anwalts eingeholt. Für die rechtliche Begleitung der Vereinsgründung, Erarbeitung einer Satzung und Risikoanalyse würde eine fünfstellige Summe erforderlich. Möglich wäre eine Vereinslösung nach Informationen des Gesundheitsamtes Rosenheim auf jeden Fall. Auch gebe es in der Region viele Vereinsbäder, die zeigen, dass es funktioniert. „Wir bräuchten nur noch jemanden, der es macht“, so Mair.

Löschweiher ist eine beliebte Badestelle

Das Frasdorfer Freibad ist nicht nur bei den Bürgern der Gemeinde, sondern auch in der Region sehr beliebt. Es wurde einst als Löschweiher gebaut und dient auch heute noch als Löschwasserreserve. Die Badestelle in Kaltenbrunn ist kein öffentliches Freibad. Es wird kein Eintritt erhoben. Es gibt keine Badeaufsicht. Die Gemeinde überwacht die Wasserqualität. Während der Badesaison wird das Wasser alle zwei Wochen beprobt.

In einem Sicherheitskonzept hat die Gemeinde geregelt, wie sie ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommt. Dazu gehören unter anderem Zustiege zum Schwimmbecken, eine Umzäunung und ein Zugang, der es Kindern unmöglich macht, den Badebereich allein zu betreten.

Die Badestelle wird vom Bauhof der Gemeinde betreut. Derzeit kostet ihre jährliche Unterhaltung etwa 19.000 Euro. Will die Gemeinde die Badestelle weiterhin in Eigenregie erhalten, muss sie in eine Wasseraufbereitungsanlage investieren. Wo die finanzielle Schmerzgrenze liegt, hat der Gemeinderat noch nicht besprochen. Und wie in allen Gemeinden ist auch die Haushaltslage in Frasdorf angespannt.

Badestelle, Freibad oder Löschwasserweiher – was ist es denn nun?

Ist das Freibad in Frasdorf nur noch eine Badestelle? Oder ist und bleibt es einfach nur ein Löschwasserweiher, in dem gebadet werden darf? Das Landratsamt Rosenheim erklärt die Begrifflichkeiten so: „Grundsätzlich ist die Bezeichnung ,Badestelle Kaltenbrunn‘ für das Freibad Frasdorf sowohl irreführend als auch fachlich falsch.“ Badestellen, so erklärt eine Sprecherin des Landratsamtes, gebe es ausschließlich an Seen. Badeplätze mit EU-Auszeichnung müssen bestimmte Merkmale der Infrastruktur vorweisen. „Beim ,Freibad‘“ Frasdorf handelt es sich genau ausgedrückt um eine Löschwasserentnahmestelle mit Bademöglichkeit, die in den letzten Jahren als Freibad genutzt wurde.“

Bereits seit Jahren wird von Seiten des Gesundheitsamtes bemängelt, dass das Badebecken nicht nach den Vorgaben betrieben wird, die das Infektionsschutzgesetz in Paragraf 37 Absatz 2 vorgibt. „Damit es aus Sicht des Landratsamtes Rosenheim regelkonform weiter betrieben werden kann, wären die Nachrüstung mit einer chemischen Aufbereitungsanlage und Beprobungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, also gemäß der DIN 19643, erforderlich“, so das Landratsamt. Nur dann könne davon ausgegangen werden, dass keine Krankheitserreger beim Schwimmen und Baden übertragen werden können.

Die Gemeinde Frasdorf hatte zuletzt auch die mögliche Lösung ins Spiel gebracht, dass das Freibad Frasdorf als „Vereinsbad“ weitergeführt werden könnte. Ein Vereinsbad ist kein öffentlich zugängliches Freibad und darf nur von Vereinsmitgliedern genutzt werden. „Rechtlich fällt das ausschließlich privat genutzte Bad dann nicht mehr unter Paragraf 37 Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes und unterliegt somit auch nicht mehr der Überwachung durch das Gesundheitsamt“, ist auf OVB-Anfrage aus dem Landratsamt zu erfahren.

Nach Prüfung durch das Landratsamt wäre eine solche Vereinslösung rechtlich gerade noch zu vertreten. „Dies wurde der Gemeinde kommuniziert und gleichzeitig darauf hingewiesen, dass ohne adäquate Wasseraufbereitung Verkeimungen im Schwimmbad oder bei manueller Dosierung auch zu hohe Chlorkonzentrationen auftreten können, die beide der Gesundheit der Badenden schaden können. Auch wenn das Wasser, womit das Becken befüllt wird, Trinkwasserqualität hat, ist sicheres Baden damit allein noch nicht gewährleistet. Haftungsrechtliche Konsequenzen sind bei einer Vereinslösung mit zu bedenken.“ Die Entscheidung für eine der beiden Lösungen und die damit verbundene Umsetzung im juristisch zulässigen Rahmen liege im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde.

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