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Betrüger kassiert bei Versicherung

Das gestohlene Fahrrad, das nie existierte: Flintsbacher wird gleich fünfmal „beklaut“

Ein Fahrraddieb ist nichtungewöhnlich: In diesem Fall allerdings schon (Symbolbild).
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Ein Fahrraddieb ist nicht ungewöhnlich: in diesem Fall allerdings schon (Symbolbild).

Dass ein Fahrrad aus Flintsbach gestohlen wird, kann häufiger passieren. Wenn es jedoch fünfmal dasselbe ist, wird die Versicherung stutzig. So auch bei einem Anwohner, der einen Diebstahl meldete, obwohl es das Rad schon lange nicht mehr gab. Wie er damit mehrmals durchkam und was vor Gericht passierte.

Flintsbach – Als ein kaufmännischer Angestellter im April 2019 einen finanziellen Engpass hatte, kam er auf die Idee, ein nicht vorhandenes teures Fahrrad bei der Versicherung, für die er im Vertrieb arbeitete, als gestohlen zu melden. Die etwa 3000 Euro kamen dem Flintsbacher dabei gerade recht.

Fünf Anzeigen wegen Diebstahl

Weil er dazu Online-Anzeigen verwendete, musste er zu dem Zweck nicht einmal zur Polizei gehen. Zwei Jahre später, er war wieder klamm, erinnerte er sich an den erfolgreichen Betrug und wiederholte das Spiel. Bis September 2023 hatte er das bereits fünf Mal durchgezogen, bis der Versicherung auffiel, dass es sich dabei – was ungewöhnlich ist – immer um Fahrräder desselben Fabrikates handelte.

Kein Wunder, denn nur von dieser Firma besaß er einen Rechnungsvordruck, den er jeweils passend verfälschte. Sein Pech, dass die Firma bereits seit Jahren diesen Vordruck nicht mehr verwendete. Auch passten die angegebenen Fahrrad-Typen nicht zu den angegebenen Zeiträumen.

Mit der entsprechenden Rückfrage flog der Schwindel auf. Natürlich trennte sich die Firma umgehend von diesem Mitarbeiter. Der war in allen Richtungen umfassend geständig, unterschrieb sofort ein Schuldanerkenntnis bei der Versicherung und bezahlt seither den Schaden in Raten zurück.

Angeklagter gesteht sofort

Der Verteidiger Rechtsanwalt Marc Herzog stellte klar, dass der nicht vorbestrafte Angeklagte seinen Fehler heftig bereut. „Seitdem ist er bemüht, den Schaden so bald wie möglich wieder gutzumachen“, betont der Anwalt. Nichtsdestotrotz sprach der Vertreter der Staatsanwaltschaft in seinem Schlussplädoyer im Wesentlichen von der großen kriminellen Energie und dem doch recht hohen Schaden, der verursacht worden war. Er beantragte eine Gefängnisstrafe von 18 Monaten, die man, weil der Angeklagte ein „Ersttäter“ sei, auch zur Bewährung aussetzen könne.

Der Verteidiger betonte das damals sofortige Geständnis und dass sein Mandant aus seiner lukrativen Anstellung entlassen worden sei. Natürlich selbst verschuldet. Dennoch sei auch dies eine Strafe. Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Dr. Deborah Fries verhängte eine Haftstrafe von 15 Monaten und setzte diese zur Bewährung aus.

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