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Ex-CSU-Abgeordneter macht Front gegen neues Gesetz

Reform der Erbschaftssteuer: Warum Sepp Ranner aus Bad Aibling sie für „Sozialismus pur“ hält

In Briefen an die Staatskanzlei und das bayerische Finanzministerium setzt sich der ehemalige Landtagsabgeordnete Sepp Ranner für Änderungen bei der geplanten Reform der Erbschaftssteuer ein.
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In Briefen an die Staatskanzlei und das bayerische Finanzministerium setzt sich der ehemalige Landtagsabgeordnete Sepp Ranner für Änderungen bei der geplanten Reform der Erbschaftssteuer ein.

Der ehemalige CSU-Landtagsabgeordnete Sepp Ranner aus Bad Aibling macht Front gegen das Jahressteuergesetz 2022 und fordert seine Partei zum Handeln auf. Warum er die Reform der Erbschaftssteuer als „Sozialismus pur“ bezeichnet.

Bad Aibling - Vor allem die Sorgen von Bauern und Privatleuten, die eine Immobilie besitzen und Angst haben, im Erbfall die anfallende Steuer nur durch deren Verkauf begleichen zu können, treiben den CSU-Politiker um. Aus seiner Sicht ein Unding.

Ranner nennt das Beispiel eines Ehepaars, das mit versteuertem Geld ein Reihenhaus erworben hat, das heute einen Wert von rund 900.000 Euro aufweist. Bei einem Freibetrag von 400.000 Euro müsste ein Kind im Erbfall eine halbe Million Euro versteuern. Der Erbschaftssteuersatz läge in diesem Fall bei 15 Prozent, auf den Staat entfiele damit eine Steuerzahlung in Höhe von 75.000 Euro.

Das Gesetz kann dazu führen, dass Betriebe aufgeben müssen

Sepp Ranner, ehemaliger CSU-Landtagsabgeodneter

Noch kritischer könne die Situation werden, wenn ein Landwirt seinen Hof an den Nachfolger übergeben wolle, da der Zeitwert eines landwirtschaftlichen Betriebes in der Regel deutlich höher sei als der Wert einer Immobilie. „Das Gesetz kann dazu führen, dass Betriebe aufgeben müssen, weil die Erben sonst die anfallende Steuer nicht begleichen können. Das hat mit unserem Verständnis von Eigentum nichts mehr zu tun“, sagt Ranner, der selbst gelernter Landwirt und froh ist, dass er seine Hofnachfolge längst geregelt hat.

Briefe an Staatskanzlei und Finanzministerium

In Briefen an Ministerpräsident Markus Söder und Bayerns Finanzminister Albert Füracker bittet der ehemalige Landtagsabgeordnete darum, die bayerische Staatsregierung möge sich bei der Bemessung der Erbschaftssteuer für eine Erhöhung der Freibeträge für Bauern und private Immobilienbesitzer einsetzen.

Anpassung der Freibeträge gefordert

Ranner fordert eine regionalbezogene Anpassung der Freibeträge und begründet dies mit den unterschiedlichen Immobilienpreisen in den Bundesländern. „In Oberbayern liegt der Verkehrswert viermal so hoch wie zum Beispiel in Mecklenburg-Vorpommern. Ohne angemessene Freibeträge ist eine Hofübergabe eine halbe Enteignung“, schreibt er.

Sowohl aus der Staatskanzlei, als auch dem Finanzministerium erhält er Unterstützung für seine Forderung. Beide verweisen jedoch darauf, dass Bayern nicht im Alleingang eine Lösung herbeiführen könne. Hintergrund der geplanten Anpassung sei ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, bei der Besteuerung von Immobilienvermögen einen an den tatsächlichen Verkehrswert des Objekts angenäherten Wert anzusetzen, „sodass bei der Bewertung keine verdeckte Steuerentlastung einzelner Vermögensarten erfolgt“, heißt es aus der Staatskanzlei.

Da die erforderlichen Änderungen zu einer höheren steuerlichen Bewertung als bisher führen könnten, halte die Staatsregierung eine „gleichzeitige und kompensierende Erhöhung der Freibeträge“ für unerlässlich. Sie seien zuletzt 2009 erhöht worden und hätten aufgrund der gestiegenen Immobilienpreise ohnehin bereits „einen großen Teil ihrer Entlastungswirkung“ verloren.

Es darf aus Sicht der Staatsregierung nicht sein, dass Kinder das Eigenheim oder den Hof der Eltern verkaufen müssen, weil sie sich die Erbschaftssteuer nicht leisten können

Bayerns Finanzminister Albert Füracker

Finanzminister Albert Füracker wird in seinem Antwortschreiben an Ranner sehr deutlich. „Es darf aus Sicht der Staatsregierung nicht sein, das Kinder das Eigenheim oder den Hof der Eltern verkaufen müssen, weil sie sich die Erbschaftssteuer nicht leisten können.“ Deshalb setze er sich weiterhin für eine Erhöhung der Freibeträge und eine „Regionalisierung wesentlicher Aspekte dieser Steuerart“ ein.

Eine Kuh umsorgt ihre Kälbchen. Viele Bauern sorgen sich, dass Zukunftsinvestitionen in den Stall nicht mehr möglich sein könnten, wenn bei der Hofübergabe eine hohe Erbschaftssteuer anfällt.

Unterstützung vom Kreisobmann

Unterstützung erhält Ranner auch von Josef Andres, dem Kreisobmann des Bayerischen Bauernverbandes (BBV) im Landkreis Rosenheim. Auch er sieht den Fortbestand vieler Höfe bedroht und dringenden Nachbesserungsbedarf bei dem Gesetzesvorhaben. „Wenn ein Erbe für einen Hof, auf den bereits Mehrwert- und Grundsteuer entrichtet worden sind, eine hohe Erbschaftssteuer bezahlen muss, dann kann er das nicht verkraften. Wie soll denn die nachfolgende Generation noch die Investitionen bezahlen, die für den Erhalt des Betriebes notwendig sind?“ , fragt sich Andres.

„Ohne Kühe geht bei mir nix“, verrät Josef Andres, Kreisvorsitzender des Bauernverbands Rosenheim.

Er bedauert, dass die Problematik noch nicht allen Berufskollegen so richtig bewusst sei. Der BBV habe sie aber auf dem Schirm und arbeite an einer Stellungnahme, die er in die Diskussion einbringen wolle. Die werde dann Grundlage der Gespräche in den Reihen des BBV-Kreisverbandes Rosenheim sein, so Andres. „Wir brauchen auf jeden Fall eine pragmatische und juristisch saubere Lösung“, so der Kreisobmann.

Fast täglich Fragen von privaten Immobilienbesitzern

Steuerberater Stefan Schießl von der Steuerkanzlei Matheis, Schießl und Partner in Bad Aibling ist derzeit fast täglich mit Fragen von privaten Immobilienbesitzern konfrontiert, die das Vererben betreffen. Die Rechtslage sei nicht nur ein Problem, das die Landwirtschaft betreffe. Die Auswirkungen verspürten vor allem auch private Immobilienbesitzer, die beispielsweise ihr Haus an ein Kind vererben möchten. Folgende Steuersätze gelten laut Schießl derzeit nach Abzug des Freibetrages bei Erbvermögen: sieben Prozent bis 75.000 Euro, elf Prozent bis 300.000 Euro, 15 Prozent bis 600.000 Euro und 19 Prozent bis zu einem Vermögen von sechs Millionen Euro. Bei darüber hinausgehenden Summen könne sich der Erbschaftssteuersatz bis auf 30 Prozent erhöhen.

Auch wenn der Gesetzgeber bereits zum Teil Regionalisierungsfaktoren berücksichtigt habe, gäbe es durchaus noch Stellschrauben, an denen seiner Ansicht nach gedreht werden könne. Eine Erhöhung der Freibeträge und/oder eine Minderung der geltenden Steuersätze wären aus seiner Sicht geeignete Maßnahmen, um Erben in der Region davor zu bewahren, dass sie aufgrund des hohen Verkehrswertes von Immobilien und Grundstücken in Gefahr geraten, wegen der anfallenden Steuerlast ihr Erbe verkaufen zu müssen.

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