Im Prinzip ja, aber...
Eine Gemeinde unter Strom: Rohrdorf und die Solarparks
Deutschland braucht alternative Formen der Stromgewinnung, das ist unbestritten. Windkraftwerke sind in unserer Region keine Lösung, also bleiben Photovoltaikanlagen in größerem Stil, die aber verbrauchen Fläche. Mit diesem Dilemma kämpft auch der Rohrdorfer Gemeinderat.
Rohrdorf – Schon im November 2019 hatte ein Betreiber Pläne zur Erstellung eines Solarparks auf Gemeindegebiet entlang der Autobahn vorgestellt, doch das Gremium hatte sich nicht dazu entschließen können, das Vorhaben zu befürworten. Einem großen Flächenverbrauch zuzustimmen, obwohl zu erwarten war, dass der sechsstreifige Ausbau der A8 wie auch die Neubautrasse des Brennernordzulaufs viel Land verschlingen würden, erschien dem Gemeinderat unangebracht.
Jetzt, zweieinhalb Jahre später, steht der Flächenverbrauch durch den Ausbau der Verkehrslinien nach wie vor im Raum, es ist aber auch die Notwendigkeit alternativer Stromerzeugungsmethoden noch drängender geworden. Deshalb wurde ein Antrag eines neuen Interessenten auf die Errichtung von Stromerzeugungsparks nicht von vornherein vom Gemeinderat abgewiesen.
Prinzipiell für Solarparks
Dem Interessenten, einer Firma aus Mering, ging es darum, vorab auszuloten, wie die Gemeinde zu einem solchen Vorhaben grundsätzlich stehe, bevor man an konkretere Überlegungen gehe, etwa die Frage, welche Grundstücke überhaupt zur Verfügung stehen könnten. In einem einstimmig gefassten Beschluss bestätigte der Gemeinderat seine prinzipielle Befürwortung solcher Parks, wenn auch jede eventuell darauffolgende Planung nicht nur hinsichtlich ihrer Ausführung, sondern auch hinsichtlich der dabei gewählten Vorgehensweise zu diskutieren sei.
Die dahinterstehenden Überlegungen der Ratsmitglieder fasste wohl am besten Georg Loferer (Bürgerblock) zusammen. Er sagte, es sei nicht zu bestreiten, dass Solarparks immer eine Beeinträchtigung der Landschaft seien. Dennoch führe wohl kein Weg daran vorbei. Allein um das Kernkraftwerk Isar 2 bei Landshut ersetzen zu können, das im Laufe des Jahres abgeschaltet werden soll, müsste im Schnitt jede einzelne bayerische Gemeinde eine Solarfläche mit einer Ausdehnung von zehn Hektar bereitstellen. Ganz grundsätzlich komme man für die Zukunft um die Errichtung von Solarparks deshalb sicher nicht mehr herum.
Positiver Nebeneffekt für Landwirte
Einig war man sich auch darüber, dass bei der konkreten Umsetzung einzelne kleinere Flächen an Standorten, die landwirtschaftlich weniger nutzbar sind, gegenüber großflächigen Anlagen zu bevorzugen wären. Der positive Nebeneffekt dabei sei, dass solche Flächen auch noch von den Landwirten, denen die Grundstücke gehören, selbst errichtet werden könnten. Die Wertschöpfung bleibe hier zu einem größeren Anteil in der Region.
Kleiner Solarpark an steilem Hang
Von daher war es klar, dass ein weiterer Antrag, der genau darauf abzielte, ebenfalls einstimmig befürwortet wurde. Der Rohrdorfer Leo Fischbacher wird auf einer eineinhalb Hektar großen Fläche, die zum Bewirtschaften mit Maschinen zu steil ist, einen kleinen Solarpark errichten können.
Sein Beispiel zeigt aber auch das Problem, das mit kleineren Anlagen verbunden ist: In Relation zur Stromausbeute, die zu erwarten ist, sind die nötigen technischen Anlagen für die Einspeisung des Stromes ins Netz unverhältnismäßig teuer, eine Amortisation der Anlage ist dadurch deutlich schwieriger zu erreichen als bei größeren Anlagen.
Ähnlich schwierig verhält es sich mit der Idee, zusätzlich die Photovoltaikanlagen auf privaten Dächern zu fördern, wie sie etwa Markus Unterseher (FWG) in die Diskussion einbrachte. Diese Anlagen können derzeit nur für den Eigenverbrauch verwendet werden und rentieren sich dabei nur, wenn möglichst viel Strom unmittelbar selbst verbraucht werden kann. Privathaushalte zu Kleinnetzen zusammenzuschließen und damit den Strom effektiver zu nutzen, hat zurzeit noch viele bürokratische Hürden.
Weichenstellung ins Ungewisse
Das Problem des Gemeinderates deshalb: Es sollten möglichst jetzt schon Weichenstellungen erfolgen, obwohl die technische Entwicklung noch in vollem Gang ist und vor allem die gesetzlichen Vorgaben durchaus noch Anpassungspotential haben.