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Planungsverband fragt Standorte an

Bayern plant Windräder im Naturschutzgebiet und erntet Gegenwind aus Eggstätt

Ein Windrad und ein Hinweisschild auf ein Naturschutzgebiet (links). Die Karte zeigt die beiden Standorte, die der Regionalverband für Windräder in der Gemeinde Eggstätt vorgesehen hat (rechts).
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Windkraftanlagen in einem der ältesten Naturschutzgebiete Bayerns? Das passt nach Auffassung des Eggstätter Gemeinderates nicht zusammen. Zwei Standorte in der Gemeinde wurden abgelehnt.

Bayern aktualisiert seinen Landesentwicklungsplan in Sachen Energieversorgung. Jetzt sollen in den Gemeinden Vorranggebiete für Windräder ausgewiesen werden – auch in Eggstätt. Doch hier sorgt der Gemeinderat für Gegenwind.

Eggstätt – Mit großer Mehrheit sprach sich der Gemeinderat von Eggstätt in seiner jüngsten Sitzung aus naturschutzrechtlichen Gründen gegen alle vorgeschlagenen Standorte für Windkraft aus. Zuvor hatte Bauamtsleiterin Regina Maier erläutert, dass im Zuge der Regionalplanfortschreibung des Regionalen Planungsverbandes zum Thema Windenergie in der Region Südostoberbayern derzeit die informelle Vorabbeteiligung der Kommunen stattfinde. Im Zuge dessen seien der Hartseegemeinde zwei mögliche Standorte übermittelt worden.

Zwei Standorte im „Windkorridor“ würden sich eignen

Der eine (RO 14) liege bei Weitmoos und umfasse rund fünf Hektar. Der andere (RO 224) liege beim Kieswerk Buch und umfasse 21 Hektar. Schon 1999 habe die Gemeinde im Rahmen der Aufstellung des Flächennutzungsplanes Nord einen möglichen Standort zur Nutzung von Windenergie definiert, erinnerte sie das Gremium. Dieser liege westlich von RO 224, sei aber auf der vorliegenden Karte nicht eingezeichnet.

Hans Plank (CSU) meinte, dass mit solchen Anlagen die Landschaft rund um Eggstätt optisch entwertet werde. Er bat seine Kollegen im Gremium, sich dagegen auszusprechen, und erinnerte daran, dass Eggstätt Teil des ältesten Naturschutzgebietes Bayerns sei. Kajetan Huber (FBE) sah das ähnlich. Er erkundigte sich, was geschehe, wenn man nichts weiter unternehme. Bauamtsleiterin Maier erklärte, dass dies erst einmal keine Konsequenzen habe, aber dass Windkraftanlagen im Zweifel aufoktroyiert werden könnten. Sie verwies auf die Gesetzeslage. Zudem liege Eggstätt laut Regionalplan in einem Windkorridor.

So ist die gesetzliche Lage

Vorranggebiete werden im Artikel 14 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) behandelt. Das BayLplG fußt wiederum auf Pargaraph 13 Raumordnungsgesetz (ROG), das Bundesgesetz ist. In Verbindung mit dem WindBG (Windenergieanlagenbedarfsgesetz, ebenfalls Bundesgesetz) wird an die Länder die Aufgabe gestellt, verbindliche Flächenziele (Flächenbeitragswerte) als Ausbauziele für erneuerbare Energien auszuweisen. Die höheren Landesplanungsbehörden (geregelt in Art. 7 BayLplG), im Falle von Eggstättist das die Regierung von Oberbayern, unternehmen nun die Fortschreibung der Raumordnungspläne. Mit der 16. Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms für ganz Bayern soll der Windkraftausweisung an Land besonders Rechnung getragen werden. Dazu wurden bayernweit alle Gemeinden angeschrieben und um zunächst informelle Stellungnahmen gebeten.

Widerspricht das dem Naturschutz?

Florian Erb (FBE) meinte, dass der Standort bei Buch von viel Wald umgeben sei. Hier etwas zu errichten, widerspreche in seien Augen dem Naturschutz. Christoph Stöger (Grüne) hingegen sprach sich für Windkraft aus. Diese sei als regenerative Energie wichtig. Das Argument „optisch störend“ dürfe da nicht zählen. Allerdings könne er nicht beurteilen, ob die vorgetragenen Standorte die richtigen Stellen seien. Auch Jacob Illi (Grüne) sprach sich für ein generelles Ja zur Windkraft aus: Ein Moorgebiet sei als Schutzgebiet zwar nicht geeignet. Aber ein Kiesabbaugebiet sei in seinen Augen „kein schlechter Standort“ für ein solches Vorhaben. Diesem Argument hielt Ludwig Estner (CSU) entgegen, dass die Anbindung ans nächstgelegene Umspannwerk ziemlich weit sei.

Stefan Meier (FBE) empfahl, die Anfrage zu ignorieren oder „die Flächen abzulehnen“. Helmut Hundhammer (CSU) sprach sich dafür aus, eine Stellungnahme abzugeben. „Wir sollten uns lieber für das kleinere Übel aussprechen.“ Allerdings wundere es ihn, „dass wir ein tolles Windgebiet“ sein sollen.

Weiterer Standort ist zu nah an der Bebauung

Auf Nachfragen aus den Reihen des Gemeinderates bestätigte Bauamtsleiterin Maier, dass es einen kleinen dritten Standort gebe, der aber aus der Anfrage herausgenommen wurde, weil hier die bayerische 10H-Regel greife, also die Mindestabstandregelung für Windkraftanlagen zu Siedlungen. Demnach muss ein modernes 200 Meter hohes Windrad einen Abstand von zwei Kilometern, also zehn mal 200 Metern zu Wohnbebauungen haben.

Da keine weiteren Wortmeldungen kamen, nahm der Gemeinderat die Vorabanfrage zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes und die bereits ausgewiesene Fläche im Flächennutzungsplan Planteil Nord nördlich von Aufham zur Kenntnis.

Nachdem sich das Gremium mit der Ausweisungsthematik für Vorrangflächen im Gemeindegebiet befasst hatte, lehnten alle Gemeinderäte – bis auf Jacob Illi und Christoph Stöger – die vorgeschlagenen Standorte aus naturschutzfachlichen Gründen ab.

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