„Mehr Demokratie Bayern“ schaltet sich ein
Bürgerentscheid zur Deponie: Streit um Wahlkampfstil in Babensham geht weiter
Im Vorfeld des Bürgerentscheids in Babensham geht der Streit um den Wahlkampfstil in eine neue Runde. Auch der Fachverband „Mehr Demokratie Bayern“ spricht Richtung Bürgermeister und Gemeinderatsmehrheit von „Unsachlichkeit“, das Landratsamt weist den Vorwurf zurück.
Babensham – Der Streit um die Frage, ob Bürgermeister Josef Huber und Ratsmitglieder im Gemeindeblatt von Babensham Einfluss auf die Wahlentscheidungen für den Bürgerentscheid genommen haben, nimmt weiter Fahrt auf. Jetzt hat sich der Fachverband „Mehr Demokratie Bayern“ in die Debatte eingeschaltet. Der Verein sieht eine sachliche Diskussion in der heißen Phase des Wahlkampfs gefährdet.
Landratsamt: kein Verstoß gegen Sachlichkeitsgebot
In einer Pressemitteilung kritisiert der Verein das Auftreten Babenshamer Gemeinderäte und des Bürgermeisters. In der Februar-Ausgabe des Gemeindeblatts würden sie „in offizieller Funktion“ für die Ablehnung des Bürgerbegehrens werben. „Gewählte Gemeindevertreter dürfen sich lediglich als Privatpersonen zu einem Bürgerentscheid äußern. Diesem Grundsatz hätten Babenshamer Gemeinderäte und der Bürgermeister im Gemeindeblatt vom Februar widersprochen“, ist Susanne Socher, Landesgeschäftsführerin von „Mehr Demokratie Bayern“, überzeugt.
Das sieht das Landratsamt Rosenheim als Rechtsaufsicht anders. Pressesprecher Michael Fischer bekräftigt auf Anfrage der Wasserburger Zeitung eine Aussage, mit der die Behörde, wie berichtet, auch auf eine Beschwerde der Bürgerinitiative reagiert hatte. Nach Ansicht der zuständigen Fachabteilung liege kein Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot vor. Diesem würden nur die Gemeinde und die in amtlicher Eigenschaft handelnden Organe der Kommune unterliegen. Private Meinungsäußerungen des Bürgermeisters würden nicht unter das Sachlichkeitsgebot fallen, da diesem wie jeder anderen Person ein Recht auf Meinungsfreiheit zustehe, teilt das Landratsamt mit. Fraktion seien kein Organ der Gemeinde und des Gemeinderates und würden ebenfalls nicht dem Sachlichkeitsgebot unterliegen. Aufruf und Ausführungen des Bürgermeisters seien gemeinsam mit den Gemeinderatsmitgliedern der Wählergemeinschaften Babensham und Kling erfolgt. Josef Huber habe erkennbar nicht als erster Bürgermeister argumentiert, sondern sei als Privatperson aufgetreten, so das Landratsamt als Rechtsaufsicht.
Verband: „Es fehlt demokratisches Fingerspitzengefühl“
Trotzdem wirft der Verein „Mehr Demokratie Bayern“ Huber und den Gemeinderäten der Wählergemeinschaften Babensham und Kling vor, „sich einen unfairen Vorteil im demokratischen Wettstreit gegenüber der Bürgerinitiative“ verschafft zu haben. Denn sie hätten auch dazu aufgerufen, beim Bürgerbegehren „Ja für ein Babensham ohne Deponie“ im Bürgerentscheid „Nein“ anzukreuzen. Socher findet, es fehle deshalb am „demokratischem Fingerspitzengefühl“.
Das Landratsamt weist jedoch darauf hin, dass der der Gemeinde zuzurechnende Teil zum Bürgerentscheid sich auf die erste Seite beschränke. Hier werde lediglich auf den Termin und den Ablauf des Bürgerentscheids hingewiesen. Auf den folgenden Seiten werde den Gegner und Befürwortern in annähernd gleichem Umfang die Möglichkeit zur Äußerung gegeben.
Ist ein Gemeindeblatt das geeignete Forum für die Darstellung von Argumenten pro und contra eines Bürgerbegehrens bei einem polarisierenden Thema wie einer geplanten Deponie? Socher stellt dies in Frage. Sie sieht die Gefahr, dass die Debatte verzerrt werde. „Das könnte die Akzeptanz des Ergebnisses nach dem Bürgerentscheid in der Gemeinde schmälern“, warnt sie.
Beim Gemeindeblatt Babensham handele es sich nicht um ein offizielles Amts-, sondern um ein „Mitteilungsblatt, das zum einen der Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde Babensham dient, daneben aber auch eine Plattform für weitere für die Gemeindeeinwohner interessante Informationen bietet“, nimmt das Landratsamt Stellung. Im Impressum: „Mitteilungen der Gemeinde Babensham, verantwortlich: Gemeinde Babensham“.
„Welche Mitteilungen in das Gemeindeblatt zusätzlich aufgenommen würden, entscheide die Gemeinde, sagt dazu die Rechtsaufsicht. Zu Beachten seien nur allgemeine rechtsstaatliche Grundsätze wie zum Beispiel der Gleichbehandlungsgrundsatz.
