Maßnahmen zur Steigerung der Sicherheit
Für mehr Sicherheit: So sieht das Radverkehrs-Konzept für Bruckmühl aus
Der Bruckmühler Gemeinderat hat sich mit dem Thema Radverkehrssicherheit befasst: Zur Abstimmung standen jetzt mehrere Maßnahmen, welche die Sicherheit auf den Radwegen erhöhen sollen. Was im Detail geplant ist.
Bruckmühl – Zuletzt beschäftigte sich das Bruckmühler Ratsplenum mit dem Thema „Radverkehrskonzept“. Im ersten Schritt ging es schwerpunktmäßig um die Erhöhung der Verkehrssicherheit in der bestehenden Radverkehrsinfrastruktur durch bauliche Kleinmaßnahmen wie Querungshilfen und sichere Überleitungen für Fußgänger und Radfahrer.
Mit deutlicher Mehrheit genehmigt
Am Ende der knapp 60-minütigen Beratung gaben die Räte den von der Verwaltung priorisierten fünf Straßenprojekten in den Ortsteilen Hornau, Weihenlinden, Waldheim, Heufeldmühle und Heufeld für weitere Planungsmaßnahmen und Grundstücksverhandlungen mit deutlichen Mehrheitsbeschlüssen grünes Licht. Grundlage für die Radverkehrskonzept-Vorlage war laut Andreas Wieser die Handlungsempfehlung zur verliehenen Auszeichnung „Fahrradfreundliche Kommune in Bayern“. Darauf basierend stellte der gemeindliche Sachbearbeiter Mobilität die ersten fünf Konzept-Studien zur Bewertung vor.
Querungshilfe Richtung Hornau
Dringender Handlungsbedarf besteht an der Kreisstraße RO 8 von Unterholzham nach Hornau. Hier endet der Radweg östlich der ersten Abzweigung nach Hornau. Autos und Lkw befahren die Kreisstraße in diesem Bereich mit Spitzengeschwindigkeiten von bis zu Tempo 100. Querungshilfen fehlen an dieser Stelle. Das Plenum votierte hier mit einem 21:1-Entscheid für Planungen und Grundstücksverhandlungen für eine Verlängerung des Radweges Richtung Süden um 200 Meter samt abschließender Querungshilfe Richtung Hornau.
Als weiterer neuralgischer Gefährdungspunkt wurde die sogenannte „Waldheimer Kurve“ festgestellt. Dieser Abschnitt ist wichtiger Teil der West-Ost-Verbindung von Bruckmühl über Heufeld nach Bad Aibling. Der Bruck-an-der-Leitha-Weg geht hier in einer unübersichtlichen 90-Grad-Kurve in den Radweg Waldheim-Bahnhof Heufeld über. Die Querung erfolgt in der Kurvenmitte mit deutlich eingeschränkter Einsehbarkeit. Gefährdungspotenzial besteht hier besonders für Radler, die aus Richtung Heufeld kommen. Mit einer Fortführung des Bruck-an-der-Leitha-Weges von zirka 200 Metern Richtung Waldheim und einer Querungshilfe vor der Triftbachbrücke soll dieser neuralgische Punkt entschärft werden. Diese vorgeschlagene Variante erhielt eine 20:2-Zustimmung.
Weiter endet der Geh- und Radweg entlang der Weihenlindener Straße nördlich der Auffahrt zur Staatsstraße 2078 abrupt auf Höhe des alten Bahndamms. Auch hier fehlt eine sichere Überleitung zum Wechsel auf die rechte Fahrbahnseite. Erschwerend kommt hinzu, dass dieser Abschnitt zum Radhauptnetz vom Irschenberg über den Göttinger Mangfall-Steg Richtung Heufeld, Heufeldmühle, Maxlrain und Tuntenhausen gehört. An dieser Stelle würden nach Bewertung der Verwaltung einfachere Maßnahmen wie Einengung der Fahrbahn durch farbliche Markierung oder Pflasterung schon eine Verkehrssicherheit spürbar erhöhen. Weitere diesbezügliche Planungsschritte wurden mit einem 20:2-Votum erteilt.
Der Geh- und Radweg an der Höglinger Straße endet am nördlichen Ortseingang des Ortsteils Heufeldmühle mit einem Verkehrsschild „Gehweg“. Die Straßeneinsicht ist in diesem Bereich durch die schmale Auffahrt zum Geh- und Radweg, eine Kurvenführung und Baumbestand eingeschränkt. Durch moderate bauliche Verlängerungs- und Verbreiterungsmaßnahmen in Verbindung mit einer Mittelinsel als Querungshilfe könnte der Übergang vom Geh- und Radweg in den sogenannten Mischverkehr harmonisch und verkehrssicher gestaltet werden. Mit einem 18:4-Entscheid votierte das Plenum für weitere Planungen und Grundstücksverhandlungen.
Zusätzliche Benutzungsrechte
Der östliche Geh- und Radweg in der Weihenlindener Straße auf Höhe des Abzweiges in die Oskar-Maria-Graf-Straße im Ortsteil Heufeld, könnte Richtung Süden durch zusätzliche Benutzungsrechte „Radverkehr frei“ und einer sicheren Überleitung bei der existierenden Querungshilfe auch entschärft werden. Für dieses Vorgehen lautete das „Ja-Votum“ des Plenums 16:6.

