Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Verkauf nicht erlaubt, Winterzauber fast ausgefallen

Bürokratische Watschen für die Heufelder: Wie es mit dem Mini-Weihnachtsmarkt nun weitergeht

Der Mini-Weihnachtsmarkt „Winterzauber“ findet am 3. und 4. Dezember in der Werkstattbühne Heufeld statt. Diesmal gab es im Vorfeld einige bürokratische Watschen für den Veranstalter, weshalb das „Prozedere“ diesmal ein ganz Besonderes ist.
+
Der Mini-Weihnachtsmarkt „Winterzauber“ findet am 3. und 4. Dezember in der Werkstattbühne Heufeld statt. Diesmal gab es im Vorfeld einige bürokratische Watschen für den Veranstalter, weshalb das „Prozedere“ ein ganz Besonderes ist.

Der „Winterzauber“ in Heufeld soll ein gemütlicher Mini-Weihnachtsmarkt sein. Dieses Jahr wäre er fast ausgefallen. Wieso er am 3. und 4. Dezember trotzdem stattfindet.

Bruckmühl – „Mit Freunden gemütlich über einen Weihnachtsmarkt bummeln oder doch zuhause bleiben? Festliche Beleuchtung bewundern oder lieber Energie sparen? Es sind keine leichten Entscheidungen, die in diesem Advent all jene treffen müssen, denen die gegenwärtigen Entwicklungen nicht egal sind“, sagt der Bruckmühler Restaurator Andi Mittermüller.

Seine Werkstatt ist in normalen Zeiten eine beliebte Kleinkunstbühne. Doch seit Beginn der Corona-Pandemie ist es ruhig geworden in Heufeld. Statt der gewohnten sechs Veranstaltungen pro Jahr konnten seit 2020 nur zwei stattfinden: eine draußen und eine drinnen.

„Wollen uns endlich wieder zeigen“

„Jetzt wollten wir uns endlich mal wieder zeigen, auch etwas zur Kultur in der Region beitragen und den Spagat zwischen ,Geht doch nicht‘ und ,Jetzt erst recht‘ wagen“, berichtet Mittermüller. Deshalb plante das Werkstattbühnen-Team einen Mini-Weihnachtsmarkt im Hof vor der Werkstatt und im angrenzenden Kaffeegarten.

„An vier kleinen Ständen wollten wir ausschließlich Selbstgemachtes anbieten – Holzhandwerk, Kerzen, Karten, Schmuck sowie künstlerisches Allerlei.“ Mit Punsch, Honiglebkuchen und warmen Köstlichkeiten wie Waffeln oder Suppen sollte auch die Verpflegung nicht zu kurz kommen. Statt Lichterketten sollten viele Kerzen und ein Lagerfeuer eine romantische Atmosphäre für eine kurze Auszeit vom Alltag schaffen.

So sollte es sein: Dann aber wurde Mittermüller vom Gewerbeamt der Marktgemeinde Bruckmühl darüber informiert, dass es seine ursprünglich erteilte Genehmigung teilweise zurückziehen müsse. „Es wurden diverse Gesetze zitiert, wonach am Sonntag bei uns kein Verkauf von Waren stattfinden darf“, informiert Mittermüller und ergänzt: „Hätte ich gewusst, was für ein bürokratischer Rattenschwanz an unserem Mini-Weihnachtsmarkt hängt, hätte ich es gelassen.“

Gewerbeordnung baute Hürden auf

Fakt ist: Der Markt ist laut Gesetz einfach zu „mini“, um genehmigungsfähig zu sein. Warum, erklärt Ina Krug, Pressesprecherin des Landratsamtes: „Der Verkauf von Waren an Sonn- und Feiertagen ist gewerbe- und ladenschlussrechtlich, aber auch aus sonn- und feiertagsrechtlicher Hinsicht nur dann möglich, wenn für den Markt eine Marktfestsetzung nach § 69 der Gewerbe-Ordnung durch die Gemeinde erteilt wird.“ Bei Weihnachtsmärkten handle es sich „nach Prägung in der Regel um Jahrmärkte oder auch Spezialmärkte mit einer Vielzahl von Anbietern im Sinne des § 68 der Gewerbe-Ordnung, die durch die zuständige Gemeinde gemäß § 69 GewO genehmigt werden“.

Verhindern zu wenige Anbieter eine Genehmigung?

Von einer „Vielzahl“ von Anbietern sei dann auszugehen, wenn mindestens zwölf gewerbliche Anbieter teilnehmen. „Da insbesondere in ländlichen Gebieten die Märkte oft kleiner sind, kann hier von der Mindestzahl abgewichen werden. Es sollten aber mindestens zehn gewerbliche Anbieter teilnehmen“, erklärt Krug die Gesetzeslage und bedauert: „Vor diesem Hintergrund dürfte ein Markt mit nur vier Ständen die Voraussetzungen für eine Marktfestsetzung nach § 69 Gewerbe-Ordnung voraussichtlich nicht erfüllen.“

Verkauf von Speisen und Getränken ist erlaubt

Zuständig für die Genehmigung eines Marktes mit Verkauf von Waren sowie Speisen und Getränken sei die Gemeinde, in der diese Veranstaltung stattfinde, stellt Krug klar. Doch welche „Freiheiten“ hatte die Marktgemeinde in diesem Fall? „Wir hatten absolut keinen Handlungsspielraum“, bedauert Bürgermeister Richard Richter, denn: „Wir machen die Regeln nicht und müssen uns an geltende Gesetze halten.“

Der Verkauf von Speisen und Getränken ist auf dem Heufelder Mini-Weihnachtsmarkt „Winterzauber“ allerdings möglich, denn: „Dafür braucht es neben der Veranstaltungsanzeige auch eine gaststättenrechtliche Genehmigung für die Ausgabe von Speisen und Getränken“, erläutert Ina Krug vom Landratsamt. Diese habe der Veranstalter von der Gemeinde auch bekommen.

Viel Energie in Vorbereitungen gesteckt

So weit so gut: Die bürokratische Watsche hat Andi Mittermüller inzwischen mit einem verständnislosen Kopfschütteln verkraftet. Ärger will er zwar auf jeden Fall vermeiden, den „Winterzauber“ aber trotzdem nicht ausfallen lassen, denn: „Wir haben schon so viel Energie in die Vorbereitungen gesteckt, dass wir sie mit ein paar Korrekturen durchführen werden“, kündigt er an.

Konkret bedeutet das: Es gibt keine Verkaufsstände. Dafür ist der historische Kornkasten – das Café im Garten der Werkstatt-Bühne – mit Drechselarbeiten, Kerzen, Weihnachtskarten, Holzbasteleien wie Futterhäuschen, Lesezeichen oder Tafeln mit witzigen Sprüchen, mit Holzsternen und vielen weihnachtliche Accessoires gefüllt. „Die Sachen haben ein Preisschild und können in einer Spendenkasse des Vertrauens sozusagen ,ausgelöst‘ werden“, erklärt Mittermüller das neue Prozedere. Dazu gibt es wie geplant kulinarische Schmankerl, Punsch in alkoholhaltiger und -freier Variante, ein Lagerfeuer und – wenn es sich ergibt – sicher auch ein paar spontane musikalische Ständchen.

Trotz allem: Zwei Tage Mini-Weihnachtsmarkt

„Am Sonntag gilt dann wieder: Wenn das Schild an der Straße steht, gibt‘s Kaffee und all das, was vom Samstag übrig ist, gegen eine Spende. Verkauft wird nichts“, kündigt der Organisator an.

Der Heufelder „Winterzauber“ findet am Samstag, 3. Dezember, von 16 bis 20 Uhr und am Sonntag, 4. Dezember, von 11 bis 19 Uhr statt. Und nicht vergessen: Kaufen kann man auf dem Heufelder Weihnachtsmarkt nichts, dafür gegen eine Spende aber allerlei mitnehmen. Auf‘s Mini-Weihnachtsmarkt-Festgelände an der Bruckmühler Straße 45A zu kommen, erfordert Ortskenntnis und Kreativität, denn die Bruckmühler Straße ist weiterhin eine Baustelle.

Kommentare