Aus dem Gemeinderat
Biergärten in Bad Endorf dürfen bis 23 Uhr öffnen
Das Landratsamt Rosenheim genehmigt der Marktgemeinde Bad Endorf, die Betriebszeit für die Außenterrassen heimischer Gaststätten zu verlängern. Somit dürfen Gastronomien in den Sommermonaten bis 23 Uhr geöffnet bleiben, sofern die Corona-Lage es zulässt.
Bad Endorf – In der jüngsten Sitzung der Marktgemeinde Bad Endorf wurde einstimmig für eine Verlängerung der Betriebszeit der Gaststätten bis 23 Uhr, und eine temporäre Erweiterung der Außenbereiche gestimmt, wenn es die Corona-Lage zulässt.
Landratsamt Rosenheim zeigt Verständnis
Auf Anfrage der Marktverwaltung habe das Landratsamt Rosenheim in einem Antwortschreiben erklärt, dass das es bereit sei, „den Betrieben in diesem Zeitraum durch die Erweiterung der Betriebszeit für die Außenterrassen entgegenzukommen.“ Bürgermeister Alois Loferer (CSU) fasste das Schreiben weiter zusammen.
So habe das Landratsamt Verständnis geäußert, dass die Gastronomiebetriebe der Region derzeit erheblich unter den aktuellen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung leiden.
Grenzwert des Lärmschutzes muss eingehalten werden
Gleichwohl bleibe das Recht auf ausreichenden Lärmschutz bestehen. Im vergangenen Jahr seien zahlreiche Lärmbeschwerden an das Landratsamt Rosenheim, häufig in direktem Zusammenhang mit Gastronomiebetrieben, herangetragen worden. Rechtsanspruch auf Einhaltung der Grenzwerte kollidiere daher mit einem Gastrobetrieb.
Dazu komme noch erschwerend hinzu, dass „sich unter Berücksichtigung des Infektionsschutzes ein möglichst langer Aufenthalt der Gäste im Außenbereich durchaus empfiehlt.“
Gastronomen müssen Antrag stellen
Den Gastronomen könne in den kommenden Sommermonaten auf Antrag jeweils eine befristete Verlängerung der Betriebszeit bis 23 Uhr bewilligt werden, sofern die zuständige Gemeinde hierfür ihr Einvernehmen erteilt. Die Gastronomen haben jedoch durch geeignete Maßnahmen eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass die Grenzwerte im Bereich der jeweiligen Gaststätten zuverlässig eingehalten werden.
„Um begründeten Lärmbeschwerden effektiv begegnen zu können, behalten wir uns daher den Widerruf der Betriebszeitverlängerungen im Einzelfall vor,“ heiße es abschließend in dem Schreiben weiter.
Loferer schlug deshalb vor, einem Grundsatzbeschluss für die Verlängerung der Betriebszeit der Gaststätten bis 23 Uhr sowie eine temporäre Erweiterung der Außenbereiche, sofern diesbezüglich seitens des Landratsamtes eine diesbezügliche Genehmigung in Aussicht gestellt wird, grundsätzliches Einvernehmen zu erteilen. Der Vorschlag eines Grundsatzbeschlusses fand sofort einhellige Zustimmung im Gremium.