Tiere sind streng geschützt
Biberdamm am Chiemsee zerstört - Breitbrunner Landwirt (54) droht mächtig Ärger
Die Priener Polizei hat einen Tatverdächtigen ermittelt, der offenbar für die unbefugte Zerstörung eines Biberdamms verantwortlich ist.
Breitbrunn – Einem Landwirt aus Breitbrunn am Chiemsee droht mächtig Ärger, nachdem er überführt wurde, einen Biberdamm zersört zu haben.
Wie die Polizei aus Prien berichtet, bemerkte ein amtlich bestellter Biberberater Anfang April 2025 bei einer Kontrolle, dass ein Biberdamm im Gemeindegebiet Breitbrunn ohne Erlaubnis der zuständigen Naturschutzbehörde entfernt worden war. Der Damm befand sich an einem Wassergraben, der in den Chiemsee fließt.
Durch die Zerstörung des Hauptdamms liegt nun der Eingang der Biberburg trocken. Dadurch ist er nicht mehr vor Feinden geschützt. Normalerweise sorgt dieser Damm dafür, dass der Eingang zur Biberburg mindestens 80 Zentimeter unter Wasser liegt.
Einen Biberdamm ohne Erlaubnis zu entfernen, verstößt gegen das Bundesnaturschutzgesetz. Außerdem wurde das Baumaterial des Damms im angrenzenden Schilfbereich des Chiemsees abgelegt. Dabei fuhr der Täter mit einem Fahrzeug in das Schilfgebiet zwischen dem Uferweg und dem Chiemsee hinein. Dies ist laut der Chiemsee-Schutzverordnung und dem Bayerischen Naturschutzgesetz verboten. Der Chiemsee, seine Inseln und Uferbereiche sind Landschaftsschutzgebiete, die Schilfbestände stehen unter Schutz. Eingriffe in diese Bereiche dürfen nur mit einer besonderen Erlaubnis erfolgen.
Der Chiemsee gehört außerdem zum europaweiten Schutznetzwerk Natura-2000 und ist nach europäischem Recht durch die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) geschützt.
Nachdem der Tatort von dem zuständigen Biberberater, einem Vertreter der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen sowie der Wasserschutzpolizei Prien besichtigt wurde, konnte der Täter schnell gefunden werden. Am zerstörten Biberdamm steckte noch eine Mistgabel, mit der vermutlich die Äste entfernt worden waren. Die Polizei stellte die Mistgabel als Tatwerkzeug sicher.
Im Rahmen der anschließenden Untersuchungen wurde ein 54-jähriger Landwirt aus der Gemeinde Breitbrunn als dringend tatverdächtig festgestellt. Der Mann erklärte gegenüber der Polizei, dass er regelmäßig Äste aus dem Graben entferne, damit das Wasser besser abfließen könne. Er zeigte sich jedoch uneinsichtig bezüglich des Schutzes der Biber und der Tatsache, dass er den Damm ohne Erlaubnis entfernt hatte.
Der Biber ist laut Anhang II der FFH-Richtlinie als streng geschützte Art aufgeführt und genießt daher den höchstmöglichen Schutz. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, den Biber zu verfolgen, zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Ebenso ist es verboten, seine Fortpflanzungs- und Ruhestätten aus der Natur zu entfernen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Nach Abschluss der Ermittlungen wird die Anzeige der Staatsanwaltschaft Traunstein zur weiteren Bearbeitung und Entscheidung übergeben. (nt)