Schaden liegt bei rund 127.000 Euro
Bezahl-TV für lau – So landete ein 31-jähriger Rosenheimer in München vor Gericht
Weil er rund 630 „Kunden“ mit illegalen Pay-TV-Zugängen versorgt hat, muss sich derzeit ein 31-jähriger Rosenheimer in München vor Gericht verantworten. Der Schaden, den der Mann dadurch verursacht hatte, wurde auf 127.000 Euro beziffert. Er hätte allerdings auch noch deutlich höher ausfallen können.
Rosenheim/München – Fußball, Kinofilme, Serien und auch das heimische Fernsehen aus Bosnien: Das Angebot für 80 Euro jährlich klang viel verlockender als das eines großen Bezahlsenders. 630 Kunden versorgte ein Rosenheimer zwischen 2013 und 2018 mit illegalen Zugängen. Dafür kaufte der 31-jährige Techniker übers Internet billig Receiver und manipulierte sie, bevor er sie weitergab.
Der Schaden beläuft sich auf 127.000 Euro. Und er wäre sogar noch viel höher gelegen, hätten die Kunden das gesamte Spektrum genutzt, statt nur bosnische Sender zu schauen. Nun muss sich der Rosenheimer wegen gewerbsmäßigen Computerbetrugs vor dem Landgericht München II verantworten.
Gleich zu Prozessbeginn legte er ein Geständnis ab. Und berichtete, wie alles begonnen hatte. Von einem väterlichen Freund, der SAT-Anlagen installierte, war er auf die Idee gebracht worden. „Der war relativ alt und hat jemanden gesucht, dem er sein Wissen übermitteln kann“, erinnerte sich der Angeklagte.
Zunächst habe er ihm nicht geglaubt, doch dann begann er zu recherchieren, ob es eine Möglichkeit gab, das Bezahl-Fernsehen zu knacken. Er testete die Verschlüsselungssysteme und bekam tatsächlich den Dreh heraus. Sein Kundenstamm wuchs gewaltig. Anfangs waren es nur private Abnehmer mit ausländischem Hintergrund. Später kamen Bars und Wettbüros hinzu, „bis es vorbei war“, berichtete der Angeklagte und schob einen kurzen Lacher voller Selbstironie hinterher.
Zu den gastronomischen Betrieben zählten auch zwei Wirtschaften in Rosenheim. Sämtliche Abnehmer wurden bereits zu Bewährungsstrafen zwischen einem und zwei Jahren verurteilt. Ein vergleichbares Strafmaß droht auch dem Angeklagten. Ihm war die Zentralstelle der Cyber-Kriminalität in Bamberg auf die Spur gekommen, nachdem ihn ein Kunde in Nürnberg angezeigt hatte.
Den Anschluss ließ sich der Angeklagte mit 100 Euro vergüten, die Receiver gab er zum Einkaufspreis weiter. Zuvor hatte er sie mit Karten bestückt, die das Fernsehsignal des Bezahl-Senders umsetzten. Damit konnte der legale Zugang umgangen werden, sagte der Staatsanwalt.
Dieses Card-Sharing ist mittlerweile nicht mehr möglich. Nicht mehr erreichbar sei auch der väterliche Freund, sagte der Angeklagte. Der Prozess dauert an.