Über Autospeiber und Pfostenboxer
Betrunkene und Berauschte im Straßenverkehr stellen Rosenheimer Polizei mehrfach auf die Probe
Am Wochenende haben sich gleich vier Fälle von Alkohol im Straßenverkehr im Einsatzgebiet der Rosenheimer Polizei abgespielt. Von Autospeibern über Pfostenboxer war alles dabei.
Rosenheim – Die Rosenheimer Polizei war am Wochenende in vier Fällen wegen Alkohol im Straßenverkehr im Einsatz. Am Sonntag (17. November) um 4.15 Uhr stoppten Beamte in der Kufsteiner Straße einen 19-jährigen Autofahrer aus Rosenheim. Bei der Kontrolle stellten sie drogentypische Auffälligkeiten fest. Ein Drogentest verlief positiv auf Cannabis. Gegen den Fahrer wurde ein Bußgeldverfahren mit Punkten in Flensburg und einem einmonatigen Fahrverbot eingeleitet.
Ins Auto erbrochen
Bereits um 2.00 Uhr desselben Tages hielten die Einsatzkräfte in der Kufsteiner Straße einen 55-jährigen Autofahrer aus dem Raum Miesbach an. Beim Öffnen der Autotür bemerkten die Beamten Erbrochenes im Innenraum. Ein Atemalkoholtest ergab rund zwei Promille. Nach einer Blutentnahme wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet und der Führerschein sichergestellt.
Wut an Pfosten ausgelassen
Am Samstag (16. November) um 10.00 Uhr fuhr ein 34-jähriger Rosenheimer mit seinem Fahrrad die Isarstraße entlang. Beim Versuch, durch einen verengten Straßenzug zu fahren, verfing sich seine Einkaufstasche an einem Metallpfosten, was zu einem Sturz führte. Der Radfahrer blieb unverletzt, schlug jedoch aus Verärgerung gegen den Pfosten. Zeugen riefen die Polizei. Ein Atemalkoholtest ergab rund 0,80 Promille, zudem gab der Mann an, täglich Cannabis zu konsumieren. Am Fahrrad entstand ein Schaden von etwa 50 Euro. Ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr wurde eingeleitet.
In Schlagenlinien unterwegs
In Riedering, Simsseestraße, fiel am Samstag, 16. November, um 2.30 Uhr ein 33-jähriger Autofahrer durch Schlangenlinien auf. Die Polizei stellte bei ihm Alkoholgeruch fest, ein Test ergab knapp zwei Promille. Nach einer Blutentnahme und Sicherstellung des Führerscheins wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. (nt)