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Vorerst kein Einvernehmen für Mehrfamilienhaus

„Nein“ für Bauherrn - Welche Satzung gilt in Sachen Stellplätze in Bernau?

Dieses Haus soll abgerissen und stattdessen ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten errichtet werden.
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Dieses Haus soll abgerissen und stattdessen ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten errichtet werden.

Bei der Gegenstimme von Peter Pertl (CSU) verweigerte der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung das Einvernehmen für den Bau eines Mehrfamilienhauses am Rudolf-Sieck-Weg 5, weil das Landratsamt den Vorbescheid noch nicht genehmigt hat. Das machte es für den Gemeinderat aktuell schwierig, die Rechtslage einzuschätzen.

Bernau – Ein weiterer Knackpunkt bei diesem Vorhaben ist, ob die neue Stellplatzsatzung der Gemeinde, die zum Beginn des Jahres in Kraft getreten ist, angewendet werden kann. Der Antrag auf Vorbescheid war vom Bauherrn noch rechtzeitig im alten Jahr eingereicht worden. Der Bauherr war von der Verwaltung auf die Änderung der Satzung frühzeitig aufmerksam gemacht worden, wie Bürgermeisterin Irene Biebl-Daiber (CSU) erklärte. Der Gemeinderat hatte Anfang Dezember mehrheitlich sein Einvernehmen erteilt. Bislang liegt laut Biebl-Daiber noch kein rechtsgültiger Bescheid vom Landratsamt Rosenheim vor.

Die Bürgermeisterin rief in Erinnerung, dass in dieser Dezember-Sitzung auch schon die neue Stellplatz-Satzung thematisiert worden war angesichts der Größe des geplanten Mehrfamilienhauses auf dem rund 850 Quadratmeter großen Grundstück.

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Die neue Satzung legt seit 1. Januar strengere Maßstäbe zugrunde. Bauherren müssen künftig mehr Stellplätze nachweisen, als bisher. Der Bauwerber war bei seinem Antrag auf Vorbescheid jedoch davon ausgegangen, dass für ihn noch die alte Satzung gilt, wie Rathaus-Geschäftsleiterin Irmgard Daxlberger dem Gremium im Dezember erklärt hatte. Im Klartext wären das neun statt zwölf bei sechs Wohneinheiten. Nun lag gleich in der ersten Sitzung des neuen Jahres der Bauantrag auf dem Tisch.

Zur Vorgeschichte erklärte Biebl-Daiber, dass das Grundstück am Rudolf-Sieck-Weg 5 verkauft worden war und bestehende Dreifamilienhaus abgerissen werden soll. Stattdessen möche der Bauherr laut Bauantrag ein Mehrfamilienhaus plus sechs Einzelgaragen und drei Stellplätze errichten. Aufgrund der schlechten Bodenverhältnisse sei keine Tiefgarage vorgesehen, gab die Bürgermeisterin die Aussage des Bauherren weiter.

„Eigentlich ist der Bauantrag zu schnell gekommen“, sagte Biebl-Daiber im Hinblick auf das vom Landratsamt noch nicht abgeschlossene Vorbescheidverfahren. Deshalb sei eine Einschätzung zum jetzigen Zeitpunkt für den Gemeinderat schwer: „Wir könnten zur Sicherheit ablehnen und der Bauwerber kann ihn noch einmal einreichen.“

Franz Praßberger (ÜWG) sagte, dass der Boden an der Stelle nicht so schlecht sei, wie der Bauherr annehme. Es sei für ihn verwunderlich, dass dieser nicht auf eine Tiefgarage setze. Gerhard Jell (CSU) wies darauf hin, dass mit einem Gutachten der Boden überprüft werden könne. Bauamtsleiterin Birgit Schultheiss warf ein, dass eine Tiefgarage natürlich auch eine Kostenfrage sei. Sascha Klein (WMG) argumentierte: „Man kann ihn (den Bauherrn, Anm. d. Red.) nicht zwingen, eine Tiefgarage zu bauen.“

Derzeit noch zu viele Fragen ungeklärt

Josef Genghammer (Grüne) erkundigte sich, ob die Anlieger im Vorbescheidsverfahren beteiligt wurden, was Biebl-Daiber verneinte. Thomas Deinzer (SPD) zeigte sich angesichts der Größe des Vorhabens verwundert, dass das Einfügen in die Umgebung wahrscheinlich sei: „Vom Volumen ist es deutlich größer, als das Bestandsgebäude.“ In der Umgebung befänden sich Ein- und Zweifamilienhäuser. Die Bauamtsleiterin zeigte ihm daraufhin auf dem Plan Bauten in ähnlicher Kubatur in der südlichen Umgebung. Trotzdem nannte Deinzer das geplante Gebäude massiv und groß für das Grundstück.

Am Ende war fast der gesamte Gemeinderat für den Beschluss, das Einvernehmen nicht zu erteilen. Zu viele Frage sind offen. Auch, ob schon die neue Stellplatzsatzung angewendet werden kann, Das Landratsamt muss all diese Fragen erst einmal klären.

Auch Gemeinde Rimsting verlangt jetzt zwei Stellplätze pro Wohneinheit:

Seit Beginn des Jahres ist in Bernau eine neue Stellplatzsatzung in Kraft. Seitdem müssen Bauherren pro Wohneinheit zwei Stellplätze, statt bisher 1,5 nachweisen. Für Wohnungen unter 50 Quadratmeter reichen weiterhin 1,5 Stellplätze aus. Die Gemeinden haben gute Gründe, die Anzahl der Stellplätze entweder über eine Satzung oder über die Bebauungspläne zu regeln. Die Rimstinger Rathaus-Geschäftsleiterin Regina Feichtner erklärte dazu auf Anfrage der OVB-Heimatzeitungen: „Im Innenbereich haben wir das Problem, dass zu viele Fahrzeuge auf den Straßen geparkt werden.“ Die Bayerische Garagen- und Stellplatzverordnung des Freistaats verlange einen Stellplatz pro Wohneinheit. „Das ist zu wenig“, weiß Feichtner aus Erfahrung. Deshalb bessern die Gemeinden oft nach und schnüren ihre strengeren Maßstäbe rechtlich sicher fest. Bislang gab es in Rimsting keine Stellplatzverordnung, seit einem Beschluss des Gemeinderates in der jüngsten Sitzung vergangene Woche ist das anders. Laut Feichtner müssen bei Bauvorhaben in ganz Rimsting künftig pro Wohneinheit zwei Stellplätze nachgewiesen werden – unabhängig von der Größe der Wohnung. Eine solche Regelung galt bislang in Rimsting nur in Gebieten von Bebauungsplänen, wo dies bereits so festgeschrieben war. Die gültige Stellplatzssatzung der Marktgemeinde Prien ist seit August 2007 inkraft. Für Einfamilienhäuser werden zwei Stellplätze verlangt, bei einer Einliegerwohnung kommt ein weiterer dazu. Bei Mehrfamilienhäusern sind je nach Größe der Wohnung jeweils ein bis zwei Stellplätze gefordert. Bei 50 bis 100 Quadratmetern sind es zum Beispiel 1,5..

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