Aus dem Gemeinderat
Anwohner verärgert: Bekommt Eiselfing bald eine Lärmschutzwand neben der Staatsstraße?
Die Bewohnerinnen und Bewohner der Reihenhäuser an der Staatsstraße von Wasserburg nach Prien leiden unter dem Autolärm. Gibt es die Chance auf eine Schutzwand? So sieht es der Gemeinderat Eiselfing.
Von: Andreas Burlefinger
Eiselfing – Den Eigentümern der neuen Häuser in der Dr.-Helmut-Pömsl Straße im Ort Bergham wird der Straßenlärm zu laut. Allerdings nicht der, der in der eigenen Straße entsteht, sondern der, der von der direkt an den Grundstücken vorbei führenden Staatsstraße von Wasserburg nach Prien kommt.
Deshalb stellten sie nun einen Antrag auf eine Lärmschutzwand, die zugleich in Verbindung mit der Erstellung einer Schutzplanke entlang der Grundstücke neben der Staatsstraße, die eine Forderung des Staatlichen Bauamts ist, erstellt werden soll.
+++ Weitere Artikel und Nachrichten aus der Region Wasserburg finden Sie hier. +++
Diese Schutzplanke ist die Voraussetzung dafür, dass eine Lärmschutzwand an der Grundstücksgrenze genehmigt werden kann. Aufgrund der zulässigen Geschwindigkeit von 70 km/h gilt dort in der Regel eine sogenannte Anbauverbotszone.
Hoffen auf weitere Geschwindigkeitsbegrenzung
In der Aussprache stellte Bürgermeister Georg Reinthaler (Grüne) für diese Maßnahme zunächst die Nichtzuständigkeit der Gemeinde fest. „Eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde kann deshalb nicht in Aussicht gestellt werden“ sagte er. „Trotzdem werden der Gemeinderat und die Verwaltung die Maßnahme begleitend unterstützen“, fügte der Bürgermeister in der Sitzung noch hinzu.
Bei einem Ortstermin mit der Polizei, dem Staatlichen Bauamt in Rosenheim, dem Kommunalen Zweckverband Oberland und der Verkehrsbehörde im Landratsamt Rosenheim werde die Gemeinde Eiselfing jedoch darauf hinwirken, dass aufgrund dieser neuen Bebauung eine Ortsdurchfahrt festgesetzt werde.
Zusätzlich dazu hofft Reinthaler, dass es damit doch eine weitere Geschwindigkeitsreduzierung geben könnte.
Eine Abstimmung gab es in diesem Vorgang aufgrund der genannten Nichtzuständigkeit nicht. Deutlich erkennbar war beim Gemeinderat die Billigung zum Vorgehen des Bürgermeisters und der Verwaltung.