Prozess am Amtsgericht Rosenheim: So lautet das Urteil
Horror in eigenen vier Wänden: Tochter überrascht Einbrecher (42) in Bernauer Wohnung
Seit neun Jahren kam der 42-Jährige in unschöner Regelmäßigkeit zum Stehlen nach Deutschland. So auch am 12. Oktober 2022 – sein wohl letzter Einbruch, denn der Rumäne wurde dabei in einem Anwesen in Bernau erwischt. Jetzt musste er sich vor dem Amtsgericht Rosenheim verantworten.
Bernau – Seit neun Jahren kam der 42-Jährige in unschöner Regelmäßigkeit zum Stehlen nach Deutschland. So auch am 12. Oktober 2022 – sein wohl letzter Einbruch, denn der Rumäne wurde dabei in einem Anwesen in Bernau erwischt. Jetzt musste er sich vor dem Amtsgericht Rosenheim verantworten. An besagtem Mittwoch ging die Tochter eines Bernauer Mediziners kurz aus dem Haus, um Feuerholz zu holen. Dabei ließ sie für einige Minuten die Haustüre offen stehen. Dies erspähte der Angeklagte und schlüpfte ins Haus. Dabei stieg er in das obere Stockwerk, um dort in den Räumen die Schubladen nach Stehlenswertem zu durchwühlen.
Tochter schreckt Dieb bei der Tat auf
Von den Geräuschen aufgeschreckt, schaute die zurückgekehrte Tochter im oberen Stockwerk nach und überraschte den Dieb, der daraufhin das Weite suchte. Dabei bekam ihn auch der Arzt zu Gesicht. Der verfolgte den Einbrecher und stellte ihn schließlich an der Straße nach Rottau. Der Mann zeigte sich geständig, gab sogar seinen Ausweis heraus und der Arzt konnte die Polizei verständigen, die den Rumänen festnahm. Der Ermittlungsrichter steckte den 42-Jährigen daraufhin in Untersuchungshaft. Vor Gericht stellte sich jetzt heraus, dass der Mann weder Lesen noch Schreiben konnte. Er hatte insgesamt fünf Verurteilungen seit 2014 wegen Diebstahls. Auch in Rumänien sei der 42-Jährige mehrfach wegen Diebstahls verurteilt worden.
Der Arzt schilderte als Zeuge den Vorgang vom Oktober 2022 und bestätigte die Identität des Angeklagten. In seinem Plädoyer verwies der Vertreter der Staatsanwaltschaft auf die einschlägigen Vorstrafen des Angeklagten. Das Geständnis sei wohl kaum werthaltig, denn auch ohne dieses sei der Angeklagte klar zu überführen gewesen. Er beantragte eine Haftstrafe von acht Monaten.
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Der Verteidiger, Rechtsanwalt Harald Baumgärtl verwies darauf, dass die Tat im Versuch stecken geblieben sei und beantragte eine Gefängnisstrafe von fünf Monaten. Diese seien durch die Untersuchungshaft bereits verbüßt und so könne der Mann wieder auf freien Fuß gesetzt werden. Damit stelle sich eine Frage nach der Bewährung erst gar nicht.
Bewährungsstrafe kommt nicht infrage
Der Vorsitzende Richter Tamir Filipov erklärte, dass in solchen Fällen eine Bewährungsstrafe niemals in Frage kommen könne. Ein Mann, der zum wiederholten Male zum Stehlen nach Deutschland einreise, könne keine Milde erwarten. Bestrafung müsse hier auf dem Fuße folgen. Zu acht Monaten Gefängnis verurteilte ihn der Richter, drei davon muss der 42-Jährige noch absitzen.