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Polizisten attackiert? So lautet das Urteil

Bei Corona-Demonstration komplett ausgeflippt – Rosenheimer (58) vor Gericht

Themenbild: Völlig eskaliert ist eine Identitätskontrolle am Rande einer Corona-Demo. Nun kam es zum Prozess.
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Themenbild: Völlig eskaliert ist eine Identitätskontrolle am Rande einer Corona-Demo. Nun kam es zum Prozess.

Die Corona-Maßnahmen brachten einen Rosenheimer (58) auf die Barrikaden. Am Rande einer Corona-Demo soll er bei einer Identitätskontrolle komplett ausgerastet sein - unter anderem soll er versucht haben, einem Beamten die Finger umzubiegen. Nun musste er sich vor Gericht verantworten.

Rosenheim – Das Amtsgericht Rosenheim verurteilte einen 58-jährigen Rosenheimer wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 40 Euro.

Die anhaltenden Corona-Maßnahmen brachten den Rosenheimer auf die Barrikaden. Im Februar letzten Jahres nahm er an einer Gegendemonstration am Rathausplatz teil und verstieß dabei gegen die geltende Maskenpflicht.

Eine daraufhin durchgeführte Identitätskontrolle ließ die Situation dann völlig aus dem Ruder laufen. Laut Strafbefehl versuchte der 58-Jährige, sich mit der Angabe falscher Personalien und durch Weglaufen der Maßnahme zu entziehen.

Beamten Finger umgebogen

Mit Unterstützung weiterer Einsatzkräfte der Bereitschaftspolizei konnte er schließlich gefasst und abseits der Versammlung auf einen Gehweg gebracht werden. Das brachte den Rosenheimer dann so richtig in Rage. Trotz Androhung unmittelbaren Zwangs soll er sich massiv gegen die Durchsuchung nach Ausweisdokumenten gewehrt haben.

Dabei soll er versucht haben, einem Beamten die Finger umzubiegen. Anschließend soll er sich losgerissen und sich an einen Ampelmasten geklammert haben. Um ihn zum Polizeifahrzeug zu bringen, sei er schließlich gefesselt und fixiert worden. Auch hier habe er versucht, sich zu sperren und zu winden und dabei einen Beamten als „Schwein“ bezeichnet. Nun musste sich der Rosenheimer vor dem Amtsgericht Rosenheim wegen tätlichen Angriffs und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung verantworten, weil er Einspruch gegen den Strafbefehl über 120 Tagessätze zu je 40 Euro eingelegt hatte.

Ziel war es, einen Freispruch wegen Schuldunfähigkeit zu erlangen. Verteidigerin Ariella Eich begründete das damit, dass ihr Mandant zu dem Zeitpunkt nicht zurechnungsfähig gewesen sei und sich in einer absoluten psychischen Notlage befunden habe.

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Er sei mit der Pflege seiner beiden Eltern über Wochen und Monate rund um die Uhr völlig überfordert gewesen und durch die Corona-Maßnahmen keine Unterstützung bei der Pflege gefunden. In der zweijährigen Isolation hätten keine Therapiemaßnahmen stattgefunden.

Ihr Mandant habe mit der Teilnahme an der Versammlung auf die Auswirkungen der Corona Beschränkungen aufmerksam machen wollen, so die Verteidigerin.

„Ich kann seit einem Jahr nicht mehr schlafen und mit einem Eintrag ins Führungszeugnis bin ich meinen Job los. Mein Leben ist zerstört“, betonte der Angeklagte, der sich von den Einsatzkräften zu hart angegangen fühlte.

Laut seiner Darstellung und der Aussage von einigen Begleitern hatte er eine Maske getragen und auch nicht versucht, sich den polizeilichen Anweisungen zu widersetzen. Das Verhalten der Polizei habe er als Folter empfunden, das habe ihn in Angst und Panik versetzt, sagte der Angeklagte. Für Staatsanwalt Blach war der Tatvorwurf dagegen in allen Punkten bestätigt.

Der Angeklagte habe sich in einer emotional belastenden Situation befunden, die führe jedoch nicht zu einer Aufhebung der Schuldfähigkeit. „Sie hätten einfach nur den Ausweis herausgeben müssen, dann wäre die Angelegenheit in fünf Minuten erledigt gewesen, stattdessen haben sie ihren Unmut an den Polizisten ausgelassen“, betonte der Anklagevertreter und forderte eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 50 Euro. Ihr Mandant habe unter massiven Druck gestanden und sich unter normalen Umständen nicht so verhalten.

Er habe sich quasi in einer Notwehrsituation befunden, betonte Verteidigerin Ariella Eich und plädierte für 40 bis 50 Tagessätze zu je zehn Euro. Richterin Alexandra Gruber blieb mit ihrem Urteil deutlich unter dem Antrag der Anklagevertretung. Sie sah den Tatvorwurf des tätlichen Angriffs nicht erwiesen, deshalb müsse der Angeklagte nicht härter bestraft werden.

Geschehen auf Video festgehalten

Der übrige Tatbestand habe sich jedoch bestätigt. Videomaterial habe das belegt. Es zeige den Fluchtversuch und die Widerstandshandlungen sowie den Versuch der Polizei, deeskalieren und den Angeklagten zur Herausgabe seiner Personalien zu bewegen.

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Es sei eine rechtmäßige und notwendige Diensthandlung gewesen. Der Angeklagte habe unnötig einen großen Polizeieinsatz verursacht und auch im Nachhinein wenig Einsicht gezeigt, dennoch habe er sich vom Verfahren beeindruckt gezeigt.

Strafmildernd sei gewertet worden, dass er mit der Situation überfordert gewesen sei, eine Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit sei jedoch nicht zu erkennen, hieß es in der Urteilsbegründung.

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