Forderungen rechtlich nicht umsetzbar
Bad Feilnbacher Gemeinderat lehnt Empfehlungen aus Bürgerversammlung zu 5G ab
Mobilfunk in der Gemeinde Bad Feilnbach und die „5G“-Technik sind nach wie ein Thema, über das der Bad Feilnbacher Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung erneut zu beraten hatte. Diesmal ging es um die Empfehlungen aus der außerordentlichen Bürgerversammlung zum Thema „Mobilfunk“. Diese umzusetzen, wurde mit 12:6 Stimmen abgelehnt.
Bad Feilnbach – Aus Sicht der gemeindlichen Verwaltung berühren Teile der Empfehlung höherrangiges Recht, erläuterte Geschäftsführer Andreas Lukas. Aufgrund der Normenhierarchie – beispielsweise das Baurecht – könne die Gemeinde keinen Verhinderungsplan von 5G-Sendeeinrichtungen wie Masten verhindern. Die Kommune sei in der Vergangenheit ohnehin mit der Thematik Mobilfunkstrahlung sehr sensibel umgegangen.
Gemeinde hat eigenes Mobilfunkgutachten
In Auftrag gegeben wurde ein umfassendes Mobilfunkgutachten für die Gemeinde Bad Feilnbach, dessen Ergebnisse mit den Bürgerinitiativen ausführlich besprochen werden. Mit Stephan Oberprieler (Grüne) habe die Gemeinde einen kompetenten Mobilfunkbeauftragten, der gebeten wird, umsetzbare Anregungen in einem Mobilfunkkonzept der Gemeinde mit einfließen zu lassen.
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Wie Bürgermeister Anton Wallner, der wiederholt auf die einzelnen Empfehlungen der Initiative einging, seien viele davon auch aus rechtlicher Sicht nicht umsetzbar. Ein in ähnliche Richtung gehendes Bürgerbegehren hatte der Gemeinderat in einer der vergangenen Sitzungen abgelehnt. Dagegen, so Wallner, sei inzwischen eine rechtliche Klage anhängig. Insbesondere beim Klageverfahren sollen eventuelle Handlungsspielräume einer Kommune näher behandelt werden.
Gemeinderat stimmt mit 12:6 gegen die Empfehlungen
Aus Sicht der Verwaltung solle der Urteilsspruch abgewartet werden, da sich daraus klare Handlungsfelder ergeben könnten. Gleichzeitig werde der weitere Ausbau „5G“ in der Gemeinde nur unter Berücksichtigung des vorliegenden Mobilfunkgutachtens weitergeführt, jedoch nicht forciert, wie Bürgermeister Wallner bekräftigte.
Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung, die Übernahme der Empfehlungen abzulehnen, folgten zwölf der achtzehn anwesenden Ratsmitglieder durch ihre „Ja-Stimme“. Sechs Mitglieder stimmten mit Nein. Diesem Votum ging eine angeregte Diskussion voraus. Nach Meinung von Peter Menhofer (ÜW) und Stephan Oberprieler (Grüne) sollten, soweit möglich, die Punkte der Empfehlungen berücksichtigt werden.
Interessiert das Thema die Bürger weniger?
Wie Petra Eirainer (Grüne) anregte, solle der Beschlussvorschlag anders formuliert werden. Josef Riedl (CSU) meinte, dass der Beschlussvorschlag nicht vorteilig für die Allgemeinheit sei. Aus Sicht von Konrad Schwaiger (SPD/Parteifreie) bestehe kein Dissens in der Vorgehensweise und so regte er an, die Umsetzung des Mobilfunkkonzepts gemeinsam auszuarbeiten. Nach Ansicht von Josef Rauscher (CSU) sei der Rückhalt der Bürgerinitiative in der Gemeinde rückläufig. Zudem sei spürbar, dass das Thema die Bürger immer weniger interessiere.
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Über die Umsetzung dieser acht Punkte musste der Gemeinderat jetzt entscheiden
Bei den Empfehlungen aus der außerordentlichen Bürgerversammlung handelt es sich um acht Punkte. Auf Grundlage der Gemeindeordnung musste der Gemeinderat nun entscheiden, ob die Verwaltung der Gemeinde mit deren Umsetzung beauftragt werden soll.
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- 1. So lange keine Technikfolgenabschätzung für 5G vorliegt, setzt sich die Gemeinde für ein Moratorium zu 5G ein.
- 2. Mietverträge für Sendestandorte werden nur mit einer umfassenden Haftungsausschlussklausel abgeschlossen und verlängert.
- 3. Der Ausbau des Glasfasernetzes soll für alle Haushalte abgeschlossen werden.
- 4. In allen kommunalen Einrichtungen werden bevorzugt kabelgebundene Onlineanschlüsse eingesetzt.
- 5. Die Strahlenbelastung in Bad Feilnbach wird jährlich ermittelt mit Schwerpunkt auf sensible Zonen und öffentlich gemacht.
- 6. Die Mobilfunkplanung richtet sich nach einem Zielwert für die Summe der Mobilfunkbelastung von 100 Mikrowatt pro Quadratmeter im Freien und 1 Mikrowatt pro Quadratmeter für sensible Zo-nen. Das Mobilfunk-Vorsorgekonzept wird über kommunale Handlungsmöglichkeiten rechtlich verankert.
- 7. Vor der Einführung neuer Mobilfunk-Infrastrukturen muss der ökologische Fußabdruck für die Ermittlung und Auswertung der Daten bestimmt werden.
- 8. Die Gemeinde richtet einen „Runden Tisch“ zum Thema ein mit Vertretern des Gemeinderats, der Verwaltung und der Bürgerinitiativen.