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Bald-Ehemann Frank Lingemann ist fassungslos

Bad Feilnbacher (56) will Filipina (33) heiraten – doch jetzt droht der Pflegekraft die Abschiebung

Wird dieses Glück bald auseinandergerissen? Frank Lingemann aus Bad Feilnbach will in wenigen Monaten seine Freundin Rhonette Jean Olivar heiraten. Da deren Aufenthaltserlaubnis jüngst ausgelaufen ist, steht jetzt die Abschiebung der 33-jährigen Pflegehelferin im Raum.
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Wird dieses Glück bald auseinandergerissen? Frank Lingemann aus Bad Feilnbach will in wenigen Monaten seine Freundin Rhonette Jean Olivar heiraten. Da deren Aufenthaltserlaubnis jüngst ausgelaufen ist, steht jetzt die Abschiebung der 33-jährigen Pflegehelferin im Raum.

Sie hat jüngst erfolgreich einen Deutschkurs absolviert, verdient als Pflegehelferin ihr eigenes Geld und will in wenigen Monaten ihren Lebensgefährten Frank Lingemann (56), mit dem sie in Bad Feilnbach zusammenlebt, heiraten: Doch jetzt droht Rhonette Jean Olivar von den Philippinen die Abschiebung.

Bad Feilnbach – Es klingt wie Integration aus dem Bilderbuch: Rhonette Jean Olivar (33), auf den Philippinen geboren und seit Juli 2024 in Deutschland, hat nicht nur jüngst erfolgreich ein Sprachzertifikat für die deutsche Sprache erworben, sondern arbeitet auch seit rund zwölf Monaten in Teilzeit als Pflegehelferin in der Bad Feilnbacher Fachklinik Medical-Park Blumenhof. Zudem kümmert sie sich liebevoll um die pflegebedürftigen Eltern ihres Lebensgefährten Frank Lingemann (56), den sie in wenigen Monaten heiraten will.

Doch für das Ehepaar in spe, das gemeinsam in Bad Feilnbach lebt, sind vor wenigen Wochen dunkle Wolken aufgezogen. Und zwar inform einer Abschiebeandrohung durch das Landratsamt Rosenheim, das sich auf das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) beruft. Denn die Aufenthaltserlaubnis, die Olivar aufgrund ihres Intensivsprachkurses erhalten hatte, ist zum 30. Juni ausgelaufen, für eine Verlängerung sieht die Behörde keinen Anlass. „Für mich ist es einfach skandalös, dass teilweise Ausländer, die kriminell geworden sind, hierbleiben können, dafür aber meine zukünftige Frau, die sich bestens integriert und sogar ihr eigenes Geld verdient, jetzt ausreisen soll“, zeigt sich Frank Lingemann fassungslos.

2022 aus beruflichen Gründen auf den Philippinen

Während der Corona-Pandemie hatte Lingemann beruflich ein IT-Support-Team auf den Philippinen aufgebaut und war dazu im November 2022 erstmals auf den südostasiatischen Inselstaat gereist. Hier machte er die Bekanntschaft von Rhonette Jean Olivar, die in ihrem Heimatland im Pflegebereich gelernt hatte. Es folgten fünf weitere Besuche auf den Philippinen, bei denen aus einer Bekanntschaft schließlich Liebe wurde. „Sie ist ein absoluter Segen für mich“, sagt der 56-Jährige beim Gespräch mit dem OVB am heimischen Küchentisch in Bad Feilnbach, während ihm seine Freundin liebevoll über den Arm streicht.

Aufgrund der Beziehung entschied sich Olivar schließlich dazu, ihre Heimat zu verlassen und in Deutschland gemeinsam mit dem Bad Feilnbacher ein neues Leben zu beginnen. Eine zwölfmonatige Aufenthaltserlaubnis für einen Intensivsprachkurs erlaubte ihr im Sommer 2024 die Einreise in die Bundesrepublik, wo die junge Frau schnell Fuß fasste. Sie hat mittlerweile nicht nur ihr Sprachzertifikat B1 mit der Note 2 abgeschlossen, sondern ist seit rund einem Jahr als Pflegehelferin auch fester Bestandteil des Medical-Park-Teams.

Rhonette Jean Olivar liebt „die Berge, meinen Job und natürlich Frank“

„Ich fühle mich hier richtig wohl“, sagt die 33-Jährige und lacht. „Ich liebe die Berge, meinen Job und natürlich Frank.“ Zudem verstehe sie sich blendend mit seinen betagten Eltern, verrät Frank Lingemann. Beide wohnen in direkter Nachbarschaft und werden gemeinsam von Lingemann und Olivar gepflegt und betreut.

Doch damit könnte bald Schluss sein: Um die Zeit bis zur Eheschließung zu überbrücken – Lingemann befindet sich aktuell noch in einem Scheidungsprozess, der in wenigen Monaten beendet sein sollte – hat Olivar Anfang Juni die Verlängerung ihrer Aufenthaltsgenehmigung beantragt – und zwar wegen „humanitärer Gründe“. „Rhonette leidet an Diabetes, der hier viel besser behandelt werden kann“, sagt Lingemann. Zudem sei es aus seiner Sicht für das Paar „unzumutbar, uns erneut den Trennungsschmerz zuzumuten, wo es doch nur um wenige Monate geht, bis wir heiraten“.

Eine Argumentation, die für das Landratsamt Rosenheim aber keine Relevanz hat. So verwies die Behörde in einem Schreiben an die Filipina, dass eine Diabetes-Erkrankung schließlich auch in deren Heimatland behandelt werden könne. „Das Landratsamt beabsichtigt deshalb, Ihren Antrag abzulehnen und Sie zur Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland aufzufordern und für den Fall der nicht fristgerechten Ausreise die Abschiebung in ihr Heimatland anzuordnen“, teilte die Behörde der jungen Frau schriftlich mit.

Auf OVB-Anfrage konkretisierte das Landratsamt ihr Vorgehen. Nach Angaben einer Sprecherin der Behörde können im Rahmen des Aufenthaltsgesetzes in puncto Aufenthaltszweck „grob zwischen den Aufenthaltszwecken Einreise zur Erwerbstätigkeit, zum Familiennachzug und aus humanitären Gründen“ unterschieden werden, „wobei die Erteilung einer jeden Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich einer Rechtsgrundlage im Aufenthaltsgesetz bedarf“. Durch die Ausländerbehörde seien „im vorliegenden Fall sämtliche Aufenthaltszwecke geprüft worden“. „Frau Olivar erfüllt derzeit leider keine Rechtsgrundlage zur Erteilung einer solchen Aufenthaltserlaubnis“, so die Sprecherin weiter. Daher sei die Aufenthaltserlaubnis „förmlich abgelehnt worden“.

„Aufenthaltsbeendende Maßnahmen“, falls keine „freiwillige Ausreise“ erfolgt

„Mit einer solchen Entscheidung erfolgt auch die Aufforderung, die Bundesrepublik Deutschland in der Regel innerhalb von 30 Tagen freiwillig zu verlassen“, teilte die Behörde gegenüber dem OVB außerdem mit. „Sollte eine freiwillige Ausreise nicht erfolgen, müssen durch die Behörde aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet werden.“ Letztlich habe im Fall der Filipina auch kein Ermessenspielraum angewandt werden können, denn: „Da Frau Olivar nach einer ausgiebigen Prüfung keinen Tatbestand einer Rechtsgrundlage zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erfüllt, hat die Behörde auch kein Ermessen um etwaige Ausnahmen oder sonstiges zu berücksichtigen.“

Medical-Park-Kliniken in Bad Feilnbach: Pflegepersonal stammt größtenteils aus dem Ausland

Zum konkreten Fall von Rhonette Jean Olivar kann sich die Reha-Klinik Medical-Park Blumenhof in Bad Feilnbach, in der die Filipina als Pflegehelferin arbeitet, „aus Datenschutzgründen“ nicht äußern. Klinik-Sprecher Michael Reindl macht auf OVB-Anfrage aber deutlich, dass in den beiden Bad Feilnbacher Reha-Kliniken „ausländische Pflegekräfte einen unverzichtbaren Beitrag“ leisten würden, „um eine qualitativ hochwertige und vollumfängliche Versorgung und Pflege unserer Patientinnen und Patienten sicherzustellen“. Nur mit den ausländischen Kollegen sei es möglich, „aktivierende Pflege auf höchstem Qualitätsniveau anbieten zu können, um so die Genesung unserer Patientinnen und Patienten bestmöglich zu unterstützen“.

Laut Reindl liegt der Anteil der ausländischen Pflegekräfte, zu denen die Ausbildungsberufe Pflegefachkräfte und Pflegefachhelfer sowie die Tätigkeit des Pflegehelfers, die auch ohne vorherige Ausbildung möglich ist, gehören, in den beiden Bad Feilnbacher Einrichtungen bei 60 bis 70 Prozent. „Sie stammen vor allem aus dem südosteuropäischen Raum oder von den Philippinen“, so Reindl über die Migranten, die das Team „auch durch sprachliche und kulturelle Vielfalt“ bereichern.

Und wie geht es für das Bad Feilnbacher Ehepaar in spe nach diesem Behörden-Schock nun weiter? Mittlerweile hat das Paar einen Anwalt eingeschaltet und unter anderem einen „Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit“ aufgrund Olivars Beschäftigung im Pflegebereich beantragt. „Im Grunde haben wir derzeit aufgrund von Fristen einen Aufschub bis 5. September“, verrät Lingemann. „Dennoch kann aber jederzeit der Bescheid ins Haus flattern, dass Rhonette ausreisen muss.

In seiner Verzweiflung hat sich der 56-Jährige daher an den Integrationsbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung, den CSU-Politiker Karl Straub, gewandt und in einer E-Mail den Fall seiner Freundin und Lebenspartnerin geschildert. Bis auf die Wiederholung des bereits bekannten Sachstands sei aus dem Büro des Integrationsbeauftragten aber nichts zurückgekommen.

Gegenüber dem OVB betont Straub, dass ihn „regelmäßig Fälle, die aufenthaltsrechtliche Fragestellungen unterschiedlichster Art betreffen“, erreichen. Im Hinblick auf den aktuellen Fall weist er aber darauf hin, „dass es sich hier um bundesgesetzliche Regelungen handelt, auf die wir daher nur begrenzt Einfluss nehmen können“. Dass dieser Fall eine Angelegenheit für die sogenannte Härtefallkommission, die sich aus kirchlichen und politischen Vertretern sowie Vertretern sozialer Verbände zusammensetzt und sich mit Einzelschicksalen befasst, sein könnte, glaubt der CSU-Politiker indes nicht. Straub: „Aus meiner persönlichen Erfahrung heraus – ohne der Entscheidung der Härtefallkommission vorzugreifen – handelt es sich hier eher nicht um einen Fall für diese Kommission.“

Damoklesschwert der Abschiebung schwebt über dem Bad Feilnbacher Paar

So schwebt derzeit tagein, tagaus das Damoklesschwert einer Abschiebung – und damit einer schmerzvollen Trennung von ihrem Freund Frank Lingemann – über Rhonette Jean Olivar. Ein Zustand, den der 56-Jährige so schnell wie möglich beenden will. „Wir werden alles tun, um das zu verhindern“, sagt der Bad Feilnbacher, der ankündigt, „notfalls bis zum Verwaltungsgericht zu gehen“, denn: „Es ist einfach nicht richtig, dass meine liebe Frau, die sich hier integriert und beruflich für die Gesellschaft einsetzt, hier scheinbar nicht erwünscht ist.“

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