Pläne für Modell in Stadtmitte
Carsharing nicht nur für Lichtspielhaus-Bewohner: Weicht Bad Aibling dafür von Grundsatz ab?
Für das Projekt Lichtspielhaus/Wohnen am Mühlbach im Zentrum von Bad Aibling würde der Bauherr gern Stellplätze für Carsharing anstelle von Besucherparkmöglichkeiten anbieten? In der städtischen Stellplatzsatzung ist solch eine „Umwandlung“ nicht vorgesehen. Kommt sie nun trotzdem?
Bad Aibling – Einerseits verlockend, andererseits gegen die Festlegungen in der städtischen Stellplatzsatzung: Der Antrag von Werndl & Partner, zwei bis drei der oberirdischen Besucherstellplätze, die dem Projekt Lichtspielhaus/Wohnen am Mühlbach im Zentrum von Bad Aibling zugordnet sind, für ein Carsharing-Angebot zu nutzen, stand im Fokus der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Stadtentwicklung und Gesamtverkehrsplanung.
Bürgermeister Stephan Schlier (CSU) schickte voraus, dass es bei dem zu fassenden Beschluss darum gehe, ob sich der Ausschuss generell vorstellen könnte, die Satzung dahingehend abzuändern, so dass solch eine Umwandlung darin aufgenommen wird. Er erinnerte daran, dass bereits beim Neuerlass der aktuelle gültigen Stellplatzsatzung im Jahr 2021 über die Thematik Carsharing/Mobilitätskonzepte diskutiert wurde.
„Zahl der Zweitautos deutlich reduzieren“
Zwischenzeitlich mehren sich laut Verwaltung auch in Bad Aibling die Wünsche, Carsharing anbieten zu können. Damit verbunden sei meist ein Verzicht auf die eigentlich zu erbringenden oberirdischen Stellplätze (meist Besucherstellplätze) oder eben eine Umwandlung derer zu Carsharing-Stellplätzen. Thematisiert worden sei dies zum Beispiel auch im Rahmen eines Bauantrages an der Sedanstraße.
Nun also der Antrag bei den beiden Bauvorhaben Lichtspielhaus/Wohnen am Mühlbach. Dem Schreiben zufolge will der Bauherr den zukünftigen Bewohnern ein Carsharing-System zur Verfügung stellen. Ziel sei eine „deutliche Reduktion von Zweitautos“. Um auch Nachbarn und Umgebung daran teilhaben zu lassen, sei dafür ein „offenes System“ geplant.
„Diese Variante ermöglicht es fremden Dritten, das Carsharing-Auto per App zu buchen und nach Bedarf zu nutzen. Im Sinne der regionalen Wertschöpfung wollen wir, sofern wirtschaftlich und technisch sinnvoll, das Carsharing mit den Stadtwerken Bad Aibling betreiben lassen“, so die Antragsteller.
Um das offene System realisieren zu können, müsse man dem Carsharing-Anbieter frei zugängliche Außenstellplätze auf den betreffenden Grundstücken dauerhaft bereitstellen. „Es ist uns bewusst, dass Besucherstellplätze überlicherweise nicht dauerhaft vergeben werden dürfen“, betonen die Bauherren. Sie sähen hier aber nicht nur den Vorteil für ihre zukünftigen Bewohner, sondern auch für weitere Nutzer aus Bad Aibling. „In der Alten Spinnerei haben wir seit August 2022 gemeinsam mit der ,INNergie‘ der Stadt Kolbermoor ein offenes Carsharing im Einsatz“, erklären sie und bieten an, das Konzept und Erfahrungswerte bei Interesse im Gremium vorzustellen.
Die Verwaltung sieht hierin jedoch mit Blick auf ihre Stellplatzsatzung eine Zweckentfremdung. Um dem Antrag folgen zu können, sei eine Abweichung von der Stellplatzsatzung notwendig. Aufgrund der derzeitigen Entwicklungen hielt sie es für sinnvoll, erneut darüber zu beraten.
So sprach sich Katharina Dietel (Grüne) dafür aus, die Satzung anzupassen: „Wir halten es für außerordentlich sinnvoll, öffentliche Stellplätze für solch ein Modell zur Verfügung zu stellen.“ Dem widersprach SPD-Rat Sepp Glaser: „Ich möchte die Satzung so belassen, wie sie ist.“ Und Johann Schweiger (CSU) meinte: „Dieser Parkplatz ist dann natürlich blockiert, der Platz für den Besucher fällt dann weg.“ Wenn es nicht so dringend sei, wolle er lieber erst abwarten, welche Erfahrungen die Stadtwerke Bad Aibling mit ihrem eigenen Sharing-Projekt machen.
Ruf nach weiteren Mobilitätskonzepten
Mit 9:2 Stimmen sprach sich der Ausschuss aber dann dafür aus, dem Antrag zuzustimmen. Zudem sollen CarSharing-Systeme beziehungsweise Mobilitätskonzepte in die Stellplatzsatzung der Stadt Bad Aibling aufgenommen werden.
Indes berichtet Florian Eisner, Geschäftsführer von Werndl & Partner, von den Erfahrungen, die das Unternehmen mit diesem Konzept auf dem Spinnereigelände in Kolbermoor gemacht habe. Die beiden E-Autos dort würden sehr gut angenommen. Diese würden ebenso wie die Fahrzeuge im Parkhaus der Stadt am Rathaus von den Stadtwerken Rosenheim zur Verfügung gestellt. „Die Fahrzeuge können per App bis zu einem Jahr im Voraus gebucht werden. In unseren Augen genial für Quartiere, man spart sich unter Umständen ein Zweitauto und zudem Wartungs- und Tankkosten.“