Fensterformate und Garagendächer in Bad Aibling
„Wir machen uns lächerlich“ - Bauausschuss diskutiert (wieder mal) Ausnahmen zur Gestaltungssatzung
Das Thema ist nicht neu und führt immer wieder zu Grundsatzdiskussionen. Erneut hat ein Bauherr eine Abweichung der Gestaltungssatzung für den Bau seines Mehrfamilienhauses beantragt. Warum die Städträte fürchten, sich lächerlich zu machen.
Bad Aibling – Es ist ein Thema, was im Aiblinger Rathaus immer wieder hitzig diskutiert wird: Die Gestaltungssatzung der Stadt. Diese gibt vor, was erlaubt ist und was nicht. Darin ist etwa aufgelistet, wie unter anderem Gärten, Dächer, Türen, Putz und Fenster gestaltet werden sollen. Immer wieder muss der Bauausschuss Anträge zur Abweichung dieser Satzung behandeln, was nicht selten zu Grundsatzdiskussionen über die Sinnhaftigkeit dieser führt. So geschehen auch in der jüngsten Sitzung.
Garagendächer und Fensterformate
Beantragt wurde dieses Mal Abweichung von der Gestaltungssatzung zum Bauantrag „Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage“ an der Sonnenstraße. Für die Garage beantragte der Planer abweichend von der Satzung – also ohne eigentlich vorgesehene Neigung – ein Flachdach. Es handele sich hierbei um eine Betonfertigteilgarage. In der direkten Nachbarschaft seien bereits Flachdachgaragen vorhanden, begründete er.
Zudem plane man aufgrund der „besseren Möblierbarkeit im Erdgeschoss“ sowie der „harmonischen Gestaltung“ ein anderes Fenster-Format als von der Satzung vorgeschrieben. Nach der Gestaltungssatzung sind Fensteröffnungen grundsätzlich als „stehende Rechtecke“ zu gestalten.
Ständige Diskussionen kratzen an Glaubwürdigkeit
Weniger auf den Einzelfall eingehend kritisierte Stadtrat Erwin Kühnel (CSU) generell das Prozedere. „Wir hangeln uns bei dieser Gestaltungssatzung von einer Ausnahme zur nächsten.“ Er empfehle „dringend“, die Satzung zu überabeiten und zu prüfen, „ob bestimmte Dinge auch noch der Neuzeit entsprechen“. Durch die ständigen Diskussionen über Abweichungen mache man sich irgendwann unglaubwürdig. „Entweder wir brauchen die Satzung, oder nicht“, so Kühnel.
Stadtrat Florian Weber: „Wollen wir Einfluss nehmen?“
Dem stimmt Bürgermeister Stephan Schlier (CSU) zu und betonte, dass man bei den wesentlichen Punkten „strenger sein“ müsste. Für Florian Weber (Bayernpartei) stelle sich vor allem eine Frage: „Wollen wir Einfluss nehmen?“ Wenn ja, habe man als Grundlage diese Satzung und könne darüber „lenken“. Mit der Handhabe, ständig Ausnahmen zuzulassen, „machen wir uns aber schon lächerlich“, so Weber, der ankündigte, dem besagten Antrag nicht zuzustimmen. Dass die Gestaltungssatzung nicht immer den aktuellsten Anforderungen entspricht, findet auch Martina Thalmayr (Grüne). „Wenn wir immer wieder Ausnahmen zulassen, zeigt das ja auch, dass wir mit der Satzung nicht ganz zufrieden sind.“ Die Satzung müsse immer wieder überarbeitet werden und gelte sicher „nicht für hundert Jahre“.
„Kein Problem“ sieht Kirsten Hieble-Fritz (ÜWG) darin, dass man über die Frage, wie ein Fenster gedreht werden muss, im Einzelfall entscheidet. Was die im Falle des Einfamilienhauses beantragte Abweichung bei der Garage betrifft, „tendiere ich schon dazu, es bei der Satzung zu belassen“, so die zweite Bürgermeisterin. Ihrer Meinung nach sollte man sich grundsätzlich an die Satzung halten, denn etwa „ein Satteldach sieht einfach anders aus als irgend ein Billigteil“.
Knappe Entscheidung im Gremium
Mit dem Zusatz, dass das Dach der geplanten Doppelgarage zu begrünen sei, stimmte das Gremium des Aiblinger Bauausschusses letztlich knapp (mit 6:5 Stimmen) dem Antrag auf Abweichung der Gestaltungssatzung zu.

