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Prozess nach Angriff in Bad Aibling

Mit Flaschen und Steinen: Asylbewerber greifen Security-Personal an

Aus Protest hatten Bewohner der Flüchtlingsunterkunft ein Zugangstor mit einem Fahrradschloss versperrt.
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Aus Protest hatten Bewohner der Flüchtlingsunterkunft ein Zugangstor mit einem Fahrradschloss versperrt.

Attacke mit Steinen und Flaschen: Gerüchten zufolge sollte ein Corona-Infizierter in der Flüchtlingsunterkunft einziehen, dagegen lehnten sich einige Bewohner heftig auf.

Bad Aibling – Weil Gerüchten zufolge ein Corona-Infizierter bei ihnen einziehen sollte, war es im März vergangenen Jahres vor einer Flüchtlingsunterkunft in Bad Aibling zu Ausschreitungen gekommen. Zwei Männer aus Nigeria hatten daraufhin Strafbefehle erhalten, gegen die sie Einspruch einlegten. Nun mussten sie daher in Rosenheim vor dem Amtsgericht erscheinen.

Schutzzaun wegen Corona

In der Krankenhausstraße in Bad Aibling sind zahlreiche Container errichtet worden, um über 100 Asylbewerber unterzubringen. Im März 2020 wurde das Areal wegen Corona-Gefahr umzäunt und die Bewohner zum eigenen Schutz und zum Schutz der Bevölkerung durch ein Security-Unternehmen bewacht.

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Als dann – ob wahr oder nicht, konnte im Nachhinein nicht mehr festgestellt werden – das Gerücht die Runde machte, dass ein positiv getesteter Obdachloser hier untergebracht werden sollte, entstand ein Aufruhr. Nicht persönlich bekannte Bewohner hatten ein seitliches Zugangstor mittels eines Fahrradschlosses versperrt und sammelten sich deshalb auch am Haupteingang, um dagegen zu protestieren.

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Da es sich jedoch auch um einen Notausgang handelte, öffneten Mitarbeiter des Security-Unternehmens die Sperre und gerieten dabei in eine Auseinandersetzung mit den Bewohnern innerhalb der Absperrung.

Als Steine und Flaschen geworfen wurden, riefen die Bewacher die Polizei zu Hilfe. Beim Eintreffen der Beamten hatte sich die Situation allerdings schon wieder beruhigt. Einige der Männer, die allerdings als Randalierer identifiziert wurden, bekamen einen Strafbefehl wegen Landfriedensbruch. Unterstützt von den Rechtsanwälten Florian van Bracht und Norbert Wilhoff legten sie dagegen Widerspruch ein, weshalb sie nun vor dem Amtsgericht Rosenheim unter dem Vorsitz von Richterin Eva Hetz erscheinen mussten.

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Dort sollte geklärt werden, ob und wie sich die Angeklagten strafbar gemacht hatten.

Ein 27-jähriger Nigerianer sowie ein 31-jähriger Mann, ebenfalls aus Nigeria stammend, waren eindeutig von mehreren Zeugen als Täter identifiziert worden. Der Wurf einer Bierbank gegen einen Mitarbeiter des Wachdienstes konnte hingegen nicht bestätigt werden. Wohl aber die Teilnahme der beiden Angeklagten, die unter anderem Steine geworfen hatten.

Staatsanwaltschaft zeigt Verständnis

Die Staatsanwaltschaft zeigte Verständnis für die Erregungen angesichts der angespannten Situation und wollte deshalb nach eigenen Angaben auch nicht die ansonsten übliche Verschärfung der Strafandrohung aus dem Strafbefehl beantragen. In der angegebenen Höhe von 4800 sowie 6000 Euro hielt sie das Strafmaß allerdings aufrecht.

Verteidiger fordern Freispruch

Die Verteidiger erklärten unisono, dass die Anwesenheit ihrer Mandanten im Bereich des Tatorts keinesfalls als Beweis für ihre Schuld gewertet werden dürfe. Daher seien die Angeklagten freizusprechen. Zumal die „lagermäßige Inhaftierung“ aller Heimbewohner darüber hinaus völlig unrechtmäßig gewesen sei.

Angespannte Situation

Das Gericht stimmte dem Antrag der Staatsanwaltschaft zu. Die Richterin zeigte Verständnis für die damals angespannte Situation. Jedoch könne es nicht sein, dass der Unmut auf den Mitarbeitern der Security mit Stein- und Flaschenwürfen abgeladen werde. An der Identifikation der Angeklagten bestanden für das Gericht keine Zweifel.

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