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Vergessener Mundschutz hat Konsequenzen

Empörung ist groß: Junge (14) ohne Maske fliegt in Bad Aibling aus dem Zug - So reagiert die Bahn

Die Maskenpflicht im Nahverkehr gilt noch immer
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Die Maskenpflicht im Nahverkehr gilt noch immer

Im Nahverkehr herrscht Maskenpflicht. Aber was passiert, wenn die Maske vergessen wird? Einem Jungen (14) aus Prutting ist seine Vergesslichkeit zum Verhängnis geworden. Er flog prompt aus dem Zug.

Bad Aibling - Welchen Stellenwert haben Kinder in unserer Gesellschaft?, fragt Angela Enders aus Prutting erbost in ihrem Schreiben an die OVB-Redaktion. Der Frage ging ein Vorfall voraus, der eigentlich so nicht hätte stattfinden müssen.

Lukas, der 14-jährige Sohn von Angela Enders fuhr kürzlich mit einem Zug der BRB von Rosenheim zu seinem Ziel in Heufeld. Auf der Fahrt wurde er von dem Zugbegleiter darauf hingewiesen, dass er keine Maske trägt. Die hatte der Junge vergessen. Doch von Kulanz keine Spur: Der Zugbegleiter blieb unnachgiebig, verweigerte dem 14-Jährigen die Weiterfahrt. Und setzte den Jungen kurzerhand an der nächsten Haltestelle Kurpark in Bad Aibling vor die Tür. 

Ausweichende Antwort auf Beschwerde

Ein Vorfall, der Angela Enders enorm verärgert. Sie beschwerte sich bei der Bayerischen Regiobahn, machte dort ihrem Ärger Luft. Die Antwort kam prompt. Und ausweichend. Gesendet wurde sie von der Transdev Service GmbH im Auftrag der BRB. In dem Antwortschreiben wurde auf die noch nicht gebannte Ansteckungsgefahr hingewiesen und dass die Kontrolleure nicht müde werden, die Fahrgäste auf das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung hinzuweisen. Mit der „Verweisung des Jungen aus dem Zug“ habe das Fahrpersonal lediglich seine Dienstpflicht erfüllt. „Sie hatten wahrscheinlich etwas mehr Nachsehen an dieser Stelle erwartet. Es gelten aber die Beförderungsbestimmungen, welche wir nicht unterlaufen dürfen“, heißt es weiter. 

Die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr für Kinder ab sechs Jahren gilt noch immer. Wer die Maskenpflicht missachtet, kann nach dem geltenden Bußgeldkatalog eine Geldstrafe in Höhe von 250 Euro bekommen. Eine FFP2-Maske ist nicht mehr nötig, eine medizinische Maske reicht auch aus.

„Was mich so sehr verärgert, ist die Tatsache, dass die Maskenpflicht an anderer Stelle nicht so konsequent durchgeführt wird”, fährt die Mutter fort. Besucher des Oktoberfests oder Fußballfans würden auch nicht so streng bestraft, wenn sie keine Maske tragen.

„Das ist nicht das, was wir unter Kundenbetreuung verstehen”

Auf OVB-Anfrage an die BRB versicherte Pressereferentin Annette Luckner, dass im Normalfall Minderjährige nicht des Zuges verwiesen würden. Ein Verweis müsse zudem über die Bundespolizei laufen. Die kümmere sich um Personen, die aus den Zügen verwiesen werden. Damit habe die BRB selbst nichts zu tun, sagte die BRB-Sprecherin. 

Den Vorfall an sich bedauerte die Sprecherin. Der Fall, dass ein Fahrgast seine Maske vergessen hat, komme immer wieder vor. Für diese Fälle hätten die Kundenbetreuer immer zusätzliche Masken dabei, die bei Bedarf ausgehändigt würden. „Es bestand also kein Grund, den Jungen aus dem Zug zu werfen.“

Bundespolizei setzt Verweise aus dem Zug durch

Verweise aus Zügen passieren vergleichsweise selten. Das ergab eine OVB-Nachfrage bei der Bundespolizei Rosenheim. Aus den vergangenen Monaten ist Rainer Scharf, Sprecher der Bundespolizeiinspektion in Rosenheim, kein regionaler Fall bekannt. Wenn es doch passiert, dann seien es nur Ausnahmen. Die Bundespolizei setzt in solchen Fällen das Hausrecht der Bahnbetreiber durch. Eine Geldstrafe würde dann vom jeweiligen Ordnungsamt erhoben. 

Die Bayerische Regiobahn hat inzwischen Konsequenzen gezogen und sich von dem betreffenden Zugbegleiter getrennt. Das erklärte die BRB-Sprecherin gegenüber dem OVB. Es habe mehrere Vorfälle gegeben, weswegen man die Zusammenarbeit aufgekündigt habe. 

Und Lukas konnte wohlbehalten von seinen Eltern abgeholt werden.

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