Handwerksmeister vor Schöffengericht Rosenheim
Drogen verkauft: Ex-Hells-Angel (33) kommt mit blauem Auge davon
Ein 33-Jähriger handelt kurzzeitig mit Drogen und steigt schnell wieder aus. Drogenfahnder kommen ihm per Telefonüberwachung auf die Schliche. Nun musste er sich vor dem Schöffengericht Rosenheim verantworten.
Rohrdorf/Miesbach – Wegen Drogenhandels musste sich kürzlich ein 33-jähriger Handwerksmeister aus dem Landkreis Miesbach vor dem Schöffengericht in Rosenheim unter dem Vorsitz von Richterin Melanie Bartschat verantworten.
Mit zwei abgeschlossenen Berufsausbildungen, wobei er in der zweiten Ausbildung sogar die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt hat, passte das Profil des Mannes, der zusammen mit einem anderen Meister einen Handwerksbetrieb betreibt, so gar nicht in die üblichen Lebensläufe von Kriminellen im Drogenmilieu.
Ermittler überwachten Telefongespräche
Im Februar 2021 hatte der Mann in Rohrdorf von einem zwischenzeitlich verurteilten Drogenhändler zehn Gramm Kokain und etliches an Marihuana gekauft und weiter vertrieben. Dieser Händler, ein Mitglied des Motorrad- und Rockerclubs Hells Angels, wurde bereits länger per Telefonüberwachung kontrolliert. Dabei geriet auch der Angeklagte ins Visier der Drogenfahnder. Die Geschäfte wurden am Telefon „verklausuliert“ abgewickelt. So wurde Marihuana „grüne Sandalen“ und das Kokain „Arbeitsschuhe“ genannt. Die Ermittler ließen sich davon jedoch nicht täuschen.
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Über ein dreiviertel Jahr gehörte der passionierte Motorradfahrer selbst den Hells Angels an. In diese Zeit fielen auch die Drogengeschäfte. Dann stellte der 33-Jährige für sich fest, dass dies nicht das Umfeld ist, dem er angehören möchte. Selbst hatte er Drogen nur einmal probiert. Doch der Beschuldigte leidet an einem wiederkehrenden Trigemino-Cluster-Kopfschmerz. Dieser wurde durch die Drogen explosionsartig verstärkt. Bei dem Angeklagten bestärkte dies den Entschluss, aus der Szene auszusteigen.
Gleich zu Beginn der Verhandlung beantragte der Verteidiger, Rechtsanwalt Max-Josef Hösl, ein Rechtsgespräch, um die Möglichkeit einer Verständigung auszuloten. Die Beteiligten stimmten überein, dass im Falle eines umfassenden Geständnisses eine Bewährungsstrafe in Frage komme. Darüber hinaus reduzierte sich die Anklage gemäß Paragraf 154 der Strafprozessordnung auf einen Anklagepunkt.
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Gefährlichkeit der Rocker unterschätzt
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft betonte, dass es sich bei dem Angeklagten sicher nicht um einen der üblichen Straftäter in der Drogenszene handle. Auch sei aus den wenigen Taten keine Gewerbsmäßigkeit zu erkennen. Sie beantragte eine Haftstrafe von 16 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könnte, sowie eine Geldauflage von 1500 Euro an eine karitative Einrichtung.
Der Verteidiger verwies darauf, dass das Geständnis seines Mandanten eine weit größere Beweisaufnahme erspart habe. Daneben habe er die Gefährlichkeit der Rockergruppe unterschätzt. Stattdessen habe der junge Mann einfach die Zugehörigkeit zu einer Biker-Gruppe gesucht und sei so in das illegale Tun geraten. Zudem war er vorher zu keiner Zeit straffällig geworden. Der Verteidiger beantragte eine Strafe von acht Monaten zur Bewährung. Eine entsprechende Geldauflage würde sein Mandant auch akzeptieren, so der Verteidiger.
Das Schöffengericht sprach schließlich eine Strafe von zehn Monaten aus, die es zur Bewährung aussetzte. Einen derart ordentlichen Lebenslauf würde man vor Gericht nur recht selten erleben. Zudem wurde der Angeklagte zu einer Geldauflage von 1500 Euro verurteilt.
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