„Fast-Nacktbilder“ und ein selbsternannter Rechtsbeistand
Wo kein Kläger, da ein Richter: Skurrile Gerichtsposse vor dem Amtsgericht Laufen
Die Verhandlung am Amtsgericht Laufen war schnell vorbei. Nicht nur, weil weder Kläger noch Beklagter erschienen, der anwesende „Rechtsbeistand“ wurde nicht zum ersten Mal vom Gericht abgewiesen.
Laufen – Warum der junge Laufener laut „Polizei“ gerufen hatte, wurde im Gerichtssaal nicht bekannt. Klar ist, dass er im vergangenen September nur mit einer Unterhose bekleidet in der geöffneten Tür seiner Wohnung stand, als ein anderer Mann – möglicherweise ein Nachbar – Videoaufnahmen von ihm machte. Weil drei dieser Videos unerlaubt auf der Plattform Facebook landeten, erstattete der fast nackte Laufener Anzeige.
Wo kein Kläger, da ein Richter
40 Tagessätze zu je 40 Euro hätte der Video-Ersteller wegen „Verstoßes gegen das Kunsturheberrecht“ zahlen sollen, hatte gegen einen solchen Strafbefehl aber Einspruch eingelegt. Doch am Montagvormittag erschienen weder der Angeklagte noch der damals unbekleidete Anzeigenerstatter im Gerichtssaal.
Selbsternannter Rechtsbeistand kein Unbekannter am Amtsgericht
Wer da war, war ein selbsternannter Rechtsbeistand, den das Gericht nicht zum ersten Mal abgelehnt hat (wir berichteten) und der in Laufen bereits wegen Strafvereitelung verurteilt worden war.
„Ich habe Sie bereits schriftlich abgewiesen“, erklärte Richter Martin Forster, der von den Eingangskontrolleuren informiert worden war, dass der „Rechtsbeistand“ ein Aufnahmegerät mit sich führt. Der gab sich freundlich und einsichtig und reichte das Gerät an einen Wachtmeister des Amtsgerichts weiter, bekam es aber wenige Minuten später wieder zurück, denn die Abwesenheit des Angeklagten erbrachte wie üblich die Abweisung des Einspruchs und ein Urteil, das der Höhe des Strafbefehls entspricht. Es bleibt daher bei den 1600 Euro.
höf