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Erst Widerstand, dann Akzeptanz

Übergangswohnheim: Warum Schönau am Königssee eine Nutzungsverlängerung um ein weiteres Jahr gestattet 

Der Schapbachhof darf nun ein weiteres Jahr als Übergangswohnheim genutzt werden. Seit Juni wohnen dort kasachische Spätaussiedler.
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Der Schapbachhof darf nun ein weiteres Jahr als Übergangswohnheim genutzt werden.

Nach zunächst massiver Kritik vor einem Jahr ist nicht nur Schönau am Königssees Bürgermeister Hannes Rasp deutlich milder gestimmt: Der Gemeinderat gestattet der Regierung von Oberbayern, die Nutzung des ursprünglich für afghanische Ortskräfte angedachten Übergangswohnheims in Schönau am Königssee um ein weiteres Jahr zu verlängern. 

Schönau am Königssee – Das Übergangswohnheim im ehemaligen Ferienwohnheim Schapbachhof wollte der Gemeinderat vor knapp elf Monaten verhindern: „Nicht, weil wir gegen Ausländer wären, sondern weil wir uns nicht mehr in der Lage sehen, zu handeln“, sagte Bürgermeister Hannes Rasp damals während einer Gemeinderatssitzung.

Erst Widerstand, dann Akzeptanz

Seiner Ansicht nach war die Gemeinde bereits zu diesem Zeitpunkt zu stark belastet, um weiteren Zuzug gutheißen zu können. Rasp wollte die Entscheidung abwenden, dass sein Ort und damit eine nicht genutzte Immobilie, ausgewählt wird, um weitere ausländische Leute in der Tourismusgemeinde aufzunehmen. Vermieter äußerten Sorge, Urlaubsgäste würden auf Buchungen verzichten.

Alle Aufregung umsonst?

Bürgermeister Rasp führte daraufhin viele Telefonate. Er sprach mit dem Innenminister, mit dem Regierungspräsidenten und vor TV-Kameras. „Mit allen möglichen Stellen.” Ein Gemeinderat sah sich gar mit „Diktatur” konfrontiert, weil „die Regierung diktiert”, der Gemeinderat aber keine Mitsprache habe. Gefordert wurde im Vorfeld, dass der von der Regierung engagierte Sicherheitsdienst für das Übergangswohnheim heimische Kinder sicher zum Schulbus bringen soll. All die Aufregung scheint umsonst gewesen zu sein. .

„Ja, die Sache mit dem Schapbachhof hat damals hohe Wellen geschlagen”, gibt der Gemeindechef in der jüngsten Gemeinderatssitzung rückblickend zu. Der Einsatz der Gemeinde habe sich dennoch gelohnt. Weil eben keine 200 Leute kamen, sondern die Maximalbelegung nur auf 100 begrenzt wurde. Weil die Unterkunft keine zwei Jahre genutzt werden sollte, sondern nur ein Jahr.

Entspannte Lage in Schönau

Im vergangenen Juni erreichten schließlich zwar keine afghanischen Ortskräfte Schönau am Königssee. Belegt wurde die Unterkunft schließlich mit Spätaussiedlern aus Kasachstan. Erst zehn, dann 20, mittlerweile sind es 62 Leute, die dort wohnen. Und der Bürgermeister muss inzwischen zugeben, dass es „sehr ruhig läuft”.

Gemeinderäte äußern sich positiv

Auch aus der Anwohnerschaft hört man nur Gutes über die neuen Mitbürger. „Die Nachbarn haben keine Probleme”, sagt Rasp. Befürchtungen so mancher Gemeinderatsvertreter hatten sich nicht bestätigt. Mehrere Gemeinderäte bestätigen das gute Miteinander. Hubert Biller (Freie Wähler) sagt, dass auch aus touristischer Sicht von heimischen Vermietern nichts zu beanstanden sei, „weil die Leute optisch ausschauen wie wir” - und daher, so seine Schlussfolgerung, niemand am Gegenüber etwas auszusetzen habe. Mit dieser Situation könne man nun gut leben.

Gemeinderat Jakob Pal (Grüne) sagt, dass ein Mehr an zwischenmenschlichem Austausch für die Integration der Neubürger wichtig wäre. Die Spätaussiedler haben, dank eines rechtlichen Sonderstatus’, die Möglichkeit, sofort in den Arbeitsmarkt einzusteigen. Ebenso dürfen sie sich umgehend auf eigene Wohnungssuche begeben.

Nutzungsverlängerung um ein weiteres Jahr

Bürgermeister Hannes Rasp telefonierte kürzlich erneut mit der Regierung von Oberbayern. Denn dort ist der Wunsch laut geworden, den Pachtvertrag des Schapbachhofes zu verlängern, sollte die Gemeinde nichts dagegen haben. „Aus meiner Sicht können wir das tun”, sagt Hannes Rasp überraschend, weil dies im vergangenen Jahr noch ganz anders klang. Einwände gibt es aus dem Gemeinderat keine.

Die kasachischen Spätaussiedler sollen nun bis Mitte 2025 im Schapbachhof wohnen bleiben dürfen. Was mit dem ehemaligen Ferienwohnheim im Eigentum des Landkreises Schwäbisch Hall dann passieren wird, ob der Eigentümer den Verkauf oder anderweitig plant, soll sich in den kommenden Monaten entscheiden. “Ich weiß, dass es ein Gutachten gibt, das noch im ersten Quartal vorgestellt wird”, so Hannes Rasp.

kp

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