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Einer setzt sich in die Türkei ab

Stell dir vor, es ist Gericht und keiner geht hin - Angeklagte bleiben in Laufen reihenweise fern

Amtsgericht Laufen (Symbolbild)
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Amtsgericht Laufen (Symbolbild)

Stell dir vor, es ist Gericht und keiner geht hin. Das ist natürlich Unsinn, denn in der Regel sind ja (fast) alle da. Doch in jüngster Zeit fehlte am Laufener Amtsgericht häufig die Hauptperson: der oder die Angeklagte. Zuletzt waren es drei Angeklagte aus dem arabischen Raum, die sich der Verhandlung und einer Verurteilung entzogen. 

Fall 1: Syrer bleibt fern

Laufen - Mittwoch, 9 Uhr. Im Saal 233 der Richter, die Protokollführerin, der Verteidiger aus NRW, die Staatsanwältin mit zwei Rechtsreferendarinnen. Dazu ein medizinischer Sachverständiger, der Dolmetscher, zwei Zeugen und der Pressevertreter. Angeklagt war gefährliche Körperverletzung, nachdem der Syrer in Schönau am Königssee einem anderen mit einem zerbrochenen Bierglas stark blutende Schnittwunden zugefügt hatte.

Noch im Gerichtssaal versuchte Richter Christian Daubner den Angeklagten auf zwei bekannten Mobilfunknummern zu erreichen. Vergeblich. „Er weiß definitiv von diesem Termin“, bekräftigte sein Pflichtverteidiger, der seinen Mandanten zuletzt ebenfalls nicht hatte erreichen können. 

Fall 2: Auch ein Wiener kommt

Am Montag, 13 Uhr, sollte sich ein in Wien lebender Mann im Saal 26 wegen Widerstand und tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte am Bahnhof Freilassing verantworten. Auch hier war es Rechtsanwältin Katharina Pilsel nicht gelungen, Kontakt herzustellen. Allerdings lief die Ladung zu diesem Termin über einen sogenannten Zustellungsbevollmächtigten, so dass unsicher blieb, ob sie den Angeklagten überhaupt erreicht hat. 

Fall 3: Angeklagter setzt sich in die Türkei ab

Gleicher Schauplatz, 9 Uhr, Schöffengericht. Der mehrfach vorbestrafte in Salzburg lebende Angeklagte soll einen Mann in Freilassing mit einem Teleskop-Schlagstock auf den Kopf und zweimal mit der Faust so zugeschlagen haben, dass es zu einer Nasenbeinfraktur kam. Wie am Rande der Verhandlung zu erfahren war, wäre eine zwanzigmonatige Bewährungsstrafe einbeziehungsfähig, sodass der Angeklagte mit einer mehrjährigen Haftstrafe rechnen musste.

Doch so weit kam es nicht. Am Sonntagabend hatte die Schwester des Mannes Verteidiger Udo Krause informiert, dass sich ihr Bruder in die Türkei abgesetzt hatte. Von dort, so zweifelte Staatsanwalt Thomas Langwieder, werde kaum ausgeliefert. Zuversichtlicher gab sich Vorsitzender Richter Martin Forster, der den Angeklagten irgendwann doch zu einem weiteren Termin aus der Haft vorgeführt erwartet. 

Haftbefehle gegen Abwesende

Sein Kollege Josef Haiker hatte erst kürzlich ebenfalls zwei Haftbefehle gegen abwesende Angeklagte erlassen. Unglücklich lief es für eine heimische Firmgruppe, die sich mit rund einem Dutzende Burschen und Mädels sowie zwei Begleiterinnen sowohl am Montag als auch am Mittwoch vergeblich im Amtsgericht einfanden. Ebenso erging es dem viel beschäftigten Arabisch-Dolmetscher, der zumindest für seine Zeit bezahlt wird. 

hhö

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