Richterin sieht klare Tendenz
Mann (35) vor Gericht: Freundin auf A8 verprügelt, eingesperrt und nach Freilassing laufen lassen?
In Salzburg stand ein Flachgauer am Dienstag vor Gericht. Er soll seine Freundin auf der A8 in Richtung Salzburg verprügelt und eingesperrt haben. Sie musste schließlich zu Fuß nach Freilassing laufen, um ein Taxi in Richtung Heimat zu bekommen.
Salzburg/Freilassing - Mit einem Freispruch endete am Dienstagnachmittag ein Prozess gegen einen 35-jährigen Flachgauer, laut Anklage soll er am 20. Dezember des Vorjahres seine damalige Freundin auf der Fahrt vom Flughafen München nach Salzburg in das Auto gesperrt und während der Fahrt mit Faustschlägen verletzt haben.
Die Schilderungen des Opfers vor der Einzelrichterin waren allerdings viel detaillierter als wenige Tage nach dem Vorfall bei der Polizei, die Aussage vor dem Gericht hatte „massive Belastungstendenzen“, so die Vorsitzende Richterin, das heißt, der Vorfall wurde aufbauschender und „theatralischer“ geschildert als vermutlich tatsächlich stattgefunden. Das Urteil ist rechtskräftig.
Beziehungsende am letzten Urlaubstag
Am 20. Dezember des Vorjahres kommt das Paar von einem Kanaren-Urlaub zurück, schon am letzten Urlaubstag soll es Probleme gegeben haben, laut der Aussage des vermeintlichen Opfers, weil er nach dem letzten, gemeinsamen Abendessen noch in eine Bar gehen und Marihuana rauchen wollte, sie habe daraufhin an diesem Abend die Beziehung beendet.
Auf der Fahrt vom Flughafen in Erding nach Salzburg habe er sie dann in das Auto gesperrt, „er hat auf seiner Seite einen Knopf gedrückt und die Türen verschlossen“, so das Opfer, ob die Beifahrertür trotzdem zu öffnen gewesen sie habe sie nicht versucht, eine Kindersicherung gibt es bekanntlich nur für die hinteren Türen.
Während der Fahrt auf der Autobahn und ab Traunstein auf der Bundesstraße 304 habe er sie „sieben oder acht Mal mit der Faust ins Gesicht geschlagen“, der Angeklagte verteidigte sich, dass er sie mit seinen Händen nur abgewehrt habe, weil sie während der Fahrt ihm ständig in das Lenkrad habe greifen wollen.
Fußweg nach Freilassing
Irgendwo zwischen Traunstein und Freilassing, vermutlich nahe dem ehemaligen Bahnübergang Adelstetten, habe er sie dann aussteigen lassen, sie erzählte, dass sie dann eine Stunde bei strömendem Regen nach Freilassing gegangen sei und sich dort ein Taxi nach Salzburg genommen hätte.
Nach ihrer Ankunft in Salzburg habe sie einige Tage lang nichts essen und trinken können, „ich war geschockt“, vom Vorfall selbst hat sie einer Freundin und ihren Schwestern auch erst Tage danach erzählt, am 25. Dezember habe sie ihre Schwester ins Krankenhaus gebracht. Dort sei sie dann von der Polizei auch einvernommen worden.
Dass sie bei der Verhandlung zwei Monate später sehr viel mehr Details wusste als fünf Tage nach dem Vorfall, erklärte sie damit, dass sie damals sehr verwirrt gewesen sei. Die Frage, warum sie die vermeintlichen Schläge und die jetzt angeklagte Freiheitsentziehung nicht sofort angezeigt habe, sagte sie: „Ich habe mich geschämt, und ich hatte Angst, dass er (der Angeklagte, Anm.) sauer wird.“
Tatsächlich hat sie nach dem Vorfall ein Foto ihrer Verletzungen im Gesicht (Hämatom) nicht nur einer Freundin geschickt, sondern ein Video davon auch dem Angeklagten, mit der Message, dass sie ihm und seiner Familie schöne Weihnachten wünsche und er ihr Herz gebrochen habe. „Das ist lebensfremd, sowas schreibe ich nicht jemanden, der mich so malträtiert hat“, so der Verteidiger des Angeklagten, Franz Essl. Der 35-Jährige selbst stritt alles ab, er hab sich nur wehren müssen, „ich komme mir vor wie in einem Film, es stimmt einfach alles nicht, was sie erzählt“.
Im Schlussplädoyer hatte selbst Staatsanwalt Florian Weinkamer ein Problem, die Anklage in vollem Umfang aufrechtzuerhalten, „objektivierbar ist nur eine Schürfwunde und ein Hämatom“. Auch ihm sei der „Detailreichtum“ des mutmaßlichen Opfers aufgefallen, „am Ende steht hier Aussage gegen Aussage“.
Übertriebene Darstellung führt zu Freispruch
Das sah am Ende auch Richterin Anna-Sophia Hofer so und fällte einen Freispruch, den auch der Staatsanwalt akzeptierte. „Fest steht, das Opfer war nicht eingesperrt, für die Verletzungen hat der Angeklagte nachvollziehbare Begründungen geliefert, die sich mit Notwehr erklären lassen“, so die Richterin. Auch sie erkannte die Tendenz, den Angeklagten „hereinzureiten“, also den Vorfall theatralischer darzustellen, als er sich wahrscheinlich abgespielt hat. Die massiven Zweifel wegen ihrer „übertriebenen Darstellung“ hätten schließlich zum Freispruch geführt. (hud)