Richter sieht „Saustall“
Postbeamter aus Anger kassierte doppelt – Vor Gericht ging es ihm an den Kragen
Am Laufener Amtsgericht angeklagt waren nur Beträge aus den Jahren 2018 bis 2020. Immerhin soll der ehemalige Postbeamte aus Anger in dieser Zeit Versorgungsbezüge in Höhe von 31 100 Euro kassiert haben, obwohl er mit selbstständiger Arbeit zusätzlich Geld verdiente. Die rund 70 000 Euro unberechtigter Bezüge aus den Jahren 2014 bis Juli 2018 sind zumindest strafrechtlich verjährt. Das Gericht verurteilte den Mann aus Anger.
Anger/Laufen - Der 61-jährige Angerer erklärte, dass er von der Deutschen Post seit 1996 die Erlaubnis zu einer Nebentätigkeit hatte. Als er im Jahr 2014 in den Ruhestand ging, setzte er diese Arbeit als Selbstständiger fort. Doch das hätte er angeben müssen. „Im Jahr 2015 haben wir eine Überzahlung festgestellt“, berichtete der Sachbearbeiter der Bundesanstalt Bonn. Bis 2018 sollen rund 70 000 Euro an unberechtigt ausbezahlte Versorgungsbezüge geflossen sein.
Weil der Angeklagte im Jahr 2018 erstmals als Beschuldigter vernommen worden war, war von der Staatsanwaltschaft lediglich der Zeitraum vom August 2018 bis zum Dezember 2020 und damit 31 100 Euro angeklagt worden. Deren Rückzahlung konnte der Angerer belegen. Von Richter und Staatsanwältin befragt, wie hoch denn die Gesamtschadenssumme sei und wie viel davon inzwischen zurückbezahlt wurde, kam der Sachbearbeiter etwas ins Schleudern. Nach eigener Darstellung hatte er sich mehr auf den Umstand konzentriert, wie es dazu gekommen war. Doch das war kein Thema im Gerichtssaal.
Richter sieht „Saustall“ bei der Post
Verteidiger Rechtsanwalt Thorsten Wirths konnte insofern weiterhelfen, als er erläuterte, dass gegen die 70 000-Euro-Forderung Widerspruch am Verwaltungsgericht München eingelegt wurde. Den von der Post geforderten sofortigen Vollzug habe das Gericht abgelehnt und der Post aufgetragen, „einen Vorschlag zur Rückzahlung“ zu machen. Jedenfalls sei die Post bis 2018 nicht tätig geworden sein, was Richter Josef Haiker zu dem Kommentar veranlasste: „Dort scheint ein Saustall zu herrschen.“ Und das Widerspruchsverfahren werde sich gewiss noch länger hinziehen.
Angerer verurteilt
Der 61-jährige Angerer ist nicht vorbestraft, wie Verteidiger Wirths betonte; der Schaden sei beglichen, weshalb nichts gegen eine Bewährungsstrafe von vier Monaten spreche. Staatsanwältin Lena Mayerhöfer sah einen gewerbsmäßigen Betrug verwirklicht, den Schaden hoch und die Solidargemeinschaft geschädigt. Sie beantragte zehn Monate, die sie für zwei Jahre zur Bewährung aussetzen wollte. Vorsitzender Haiker wählte die Mitte: Sieben Monate und eine zweijährige Bewährungsfrist. Die Kosten des Verfahrens hat der Angerer ohnedies zu tragen.
Höfer